B7: Verkehrliche Anpassungen bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Marsberg
Marsberg (straßen.nrw). Im Zuge der Bauarbeiten an der B7 und der damit verbundenen Verkehrsführung hat die Verkehrsbelastung in den städtischen Straßen – und hier insbesondere der „Gansauweg“ – deutlich zugenommen. Trotz des bestehenden Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen kommt es dort weiterhin zu erheblichem, verkehrswidrigem Lkw-Verkehr.
Um die Anlieger zu entlasten, den Schutz der Anwohner und insbesondere die Sicherheit des Schülerverkehrs zu gewährleisten, weisen Straßen.NRW, der Hochsauerlandkreis, die Stadt Marsberg und die Polizei erneut auf die geltende Verkehrsregelung hin: Die städtischen Straßensind während der gesamten Bauzeit für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt. Ausgenommen ist ausschließlich unumgänglicher Anlieferverkehr mit einem konkreten Lieferziel im „Gansauweg“. Alle übrigen Lkw müssen die offiziell ausgewiesene großräumige Umleitungsstrecke über die L870 durch Giershagen und die L549 durch Marsberg nutzen.
Um das bestehende Durchfahrtsverbot noch besser kenntlich zu machen, wird die Beschilderung kurzfristig erweitert. Aus Richtung Westheim und Brilon werden zusätzliche Schilder aufgestellt, die auf das Lkw-Durchfahrtsverbot hinweisen. Die beteiligten Behörden schöpfen damit die bestehenden rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten voll aus. Darüber hinaus wird die Polizei den „Gansauweg“ weiterhin verstärkt kontrollieren. Der Hochsauerlandkreis kontrolliert zudem fortlaufend die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit. Zudem wurde veranlasst, dass gängige Navigationssysteme den Durchgangsverkehr nur noch über die offiziell ausgewiesene Umleitungsstrecke führen.
Alle beteiligten Behörden appellieren erneut eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Transportunternehmen und Lkw-Fahrer, die ausgewiesenen Routen einzuhalten, um Gefahrensituationen im innerstädtischen Bereich sowie für den Schülerverkehr konsequent zu vermeiden.
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