B64: Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz: Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Bezirksregierung in Detmold
Herzebrock-Clarholz (straßen.nrw). Die B64 Ortsumgehung Herzebrock/Clarholz ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Daraus ergibt sich für die Auftragsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein unmittelbarer Planungsauftrag.
Am morgigen Freitag (24.5.) werden die gesamten Plan- und Fachunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die B 64 Ortsumgehung Herzebrock/Clarholz von der Regionalniederlassung OWL des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) zur Bezirksregierung Detmold gebracht. Mit der Übergabe der Unterlagen beantragt Straßen.NRW formell die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde. In diesen Unterlagen wird jeder Bürger erkennen können, inwieweit er individuell von den Auswirkungen des geplanten Straßenneubaus betroffen ist. Mit der Durchführung des Verfahrens haben alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände die Möglichkeit, die Pläne und Fachgutachten einzusehen und zu der Planung Stellung zu nehmen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle für den Bau fachlich und rechtlich relevanten Sachverhalte geprüft und zum Abschluss die von dem Bauvorhaben berührten öffentlichen Interessen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Weitere Informationen zu Planfeststellungsverfahren sind unter www. strassen.nrw.de/de/planfeststellung.html zu finden.