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B63n: Untersuchungen für die B63n in Hamm beginnen

Hamm (Stadt Hamm). Im Vorgriff auf die Umweltverträglichkeitsstudie für die geplante B63n zwischen der Pelkumer Straße in Bönen-Nordbögge und der Hafenstraße in Hamm beginnen ab Mitte Februar so genannte Faunistische Kartierungen als Grundlage für die spätere artenschutzrechtliche Prüfung. Damit soll entlang des späteren Straßenverlaufs untersucht werden, welche Auswirkungen es für die Fauna (Tierwelt) gibt.

Die Untersuchungen des Gutachterbüros Lindschulte aus Nordhorn finden über den Jahresverlauf an rund 20 Terminen statt, um auch die Entwicklung der Tierarten über das Jahr zu dokumentieren. Da einige der Tiere nachtaktiv sind, finden auch die Begehungen teilweise nachts oder in der Dämmerung statt. Nach §16a Bundesfernstraßengesetz dürfen solche Arbeiten auch auf Privatgrundstücken durchgeführt werden. Wenn Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden erforderlich sind, wird die Stadtverwaltung die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer vorab zusätzlich informieren. Ab Mitte Februar wird zunächst ermittelt, an welchen Orten welche Tierarten vorkommen – beispielsweise werden vorhandene Nester gesucht oder mit Lebendfallen Tiere kurz gefangen und nach erfolgter Dokumentation wieder frei gelassen. Bei Fledermäusen werden hingegen die Rufe durch Aufnahmegeräte (so genannte Horchboxen) registriert. Diese können dann verschiedenen Fledermausarten zugeordnet werden.

Welche Tierarten untersucht werden sollen, wurde vorab in einer sogenannten Faunistischen Planungsraumanalyse ermittelt. Dabei wurde untersucht, welche Tierarten überhaupt im Bereich der zukünftigen Straße vorkommen können. Dabei war zunächst zu ermitteln, ob es größere Wälder, Flüsse oder andere wichtige Strukturen gibt, die als Lebensraum dienen können. Auf diese Weise wurden 32 Vogel-, drei Fledermaus- und zwei Amphibienarten identifiziert, die „planungsrelevant“ sind, also durch verschiedene gesetzliche Vorschriften geschützt werden. Im Bereich der Bahnanlagen soll allgemein untersucht werden, ob dort Reptilien vorkommen und welche das sind. Das Ergebnis dieser Analyse wurde mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg und den Naturschutzverbänden abgestimmt.

Die Ergebnisse der Bestandserhebungen fließen im Anschluss in die Umweltverträglichkeitsstudie ein. In dieser werden die Auswirkungen der geplanten Straße auf die so genannten Schutzgüter nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Menschen, Tiere und Pflanzen – aber auch Wasser, Luft, Klima und Landschaft) ermittelt und bewertet. Daraus können im Anschluss erforderliche Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umweltverträglichkeitsstudie ist damit ein wichtiger Bestandteil des Planungsprozesses für die B63n, wodurch die Belange der Umwelt ermittelt und bei der Planung berücksichtigt werden können.

 

Pressemitteilung der Stadt Hamm

Pressekontakt: Frank Büchting (Stadt Hamm), Telefon 02381-174618

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