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B61: Weitere Funktionstest im Weserauentunnel nötig

Porta Westfalica (straßen.nrw). Die Funktionstests, die im Rahmen der regulären Wartung des Weserauentunnels am 15. November durchgeführt wurden, waren nicht erfolgreich. Das Team der Landesverkehrszentrale ist in permanenter Abstimmung mit den beteiligten Firmen, um die vollständige Leistungsfähigkeit des Weserauentunnels wiederherzustellen. Der nächste Funktionstest soll in der Nacht von Freitag auf Samstag, 29./30. November, erfolgen. Dafür wird der Tunnel erneut voll gesperrt werden müssen.

Die Erneuerung der Brandmeldeanlage ist sehr umfassend. Sie ist nicht mit dem einfachen Ersatz einer Komponente erledigt, sondern erfolgt in einem komplizierten Prozess. Neben dem Einbau diverser Ersatzteile durch die speziell für die Brandmeldeanlage zertifizierte Fachfirma muss u.a. die Datenanbindung und Steuerung der zentralen Leittechnik durch eine zweite Spezialfirma programmiert werden.

Der Tunnel bleibt offen

Im Tunnel gibt es viele Parameter, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden beeinflussen. Hier spielt bspw. neben den geometrischen Randbedingungen wie Tunnellänge, der Anzahl der Fahrstreifen und Tunnelröhren, der Tunnelquerschnitt und die Trassierung eine Rolle. Auch der DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke), der Anteil des Schwerlastverkehrs, die Geschwindigkeit im Tunnel oder die Zugriffszeit der Einsatzdienste sind relevant. Parameter wie die Anzahl der Röhren oder die Tunnellänge lassen sich im Planungsprozess beeinflussen.

Im Betrieb kann Straßen.NRW durch viele Maßnahmen wie bspw. eine Reduzierung der Geschwindigkeit oder Durchfahrtsbeschränkungen Einfluss auf die Sicherheit im Tunnel nehmen. Wird im Tunnel eine Gefahrenstelle erkannt, so besteht neben der einfachen Warnung der Verkehrsteilnehmenden auch die Option der Tunnelsperrung. Die Wahl der jeweiligen Maßnahme hängt von der Situation vor Ort ab, die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Daher ist auch die Sperrung der Rampe von der A2/B482 kommend umgesetzt worden, um eine Verflechtung des Verkehrs innerhalb des Tunnels als Gefahrenstelle zu vermeiden.

Ziel ist es immer, ein vergleichbares Sicherheitsniveau wiederherzustellen. Fällt bspw. ein einzelner Sensor im Tunnel aus, wird dieser grundsätzlich im Rahmen der nächsten Wartung instandgesetzt und zudem geprüft, ob und welche Kompensationsmaßnahmen hier notwendig sind. Im Extremfall eines Stromausfalls kann das Sicherheitsniveau für den Verkehrsteilnehmenden nicht mehr gehalten werden und es bleibt nur eine Tunnelsperrung übrig.

Die Umstände im Weserauentunnel haben im Abwägungsprozess dazu geführt, dass die Verantwortlichen sich auf die bisher umgesetzten Maßnahmen geeinigt haben. Durch eine Spureinziehung wird die Anzahl der sich im Tunnel befindlichen Verkehrsteilnehmenden reduziert und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls reduziert. Eine Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel verstärkt diese Maßnahme zudem. An diesem Prozess sind der Sicherheitsbeauftrage, gestellt durch ein externes Ingenieurbüro, und der Tunnelmanager involviert, die geeignete Maßnahmen abwägen und beschließen.

Hintergründe

Der Brand ist das schlimmstmögliche Ereignis in einem Tunnel. Daher hat die Ausrichtung der Betriebs- und Sicherheitstechnik auf die Vermeidung bzw. ggf. Beherrschung eines Brandes die höchste Priorität.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass für einen Brand eine verkürzte, automatische Meldekette eingerichtet wird, damit bei automatischer Branderkennung direkt neben der Tunnelleitzentrale auch die Feuerwehrleitzentrale für ein unmittelbares Auslösen eines Einsatzes alarmiert wird. Hier wird auf eine Plausibilitätsprüfung und eine manuelle Weitergabe eines erkannten Ereignisses zwischen den Leitzentralen verzichtet – es kommt auf jede Sekunde an.

Bei den Tests der neuen Brandmeldeanlage ist aufgefallen, dass die Branderkennung zwar umgehend in der zentralen Leittechnik des Tunnels im Betriebsgebäude wieder angezeigt wird, die automatische, zeitgleiche Weitermeldung an die Feuerwehrleitstelle und die Tunnelleitzentrale jedoch nicht erfolgt. Außerdem werden auch keine automatischen Reaktionen der weiteren Technik, z.B. Ansteuerung der Lüfter im Tunnel, ausgelöst.

Die vom Referat Tunnel der Landesverkehrszentrale umgesetzten Kompensationsmaßnahmen dienen in erster Linie dazu, das Brandrisiko aufgrund eines Unfalles zu reduzieren. Dabei wird das Risiko eines Spurwechselunfalls durch die Sperrung eines Fahrstreifens sowie einer Zufahrtsrampe minimiert.

Risiken von Auffahr- und sonstigen Unfällen werden durch die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h vermindert. Grundlage der Betrachtung sind die Empfehlungen des BASt-Leitfadens „Minimale Betriebsbedingungen für Straßentunnel“ (FE 15.0700, Bundesanstalt für Straßenwesen).

Der Verkehr kann grundsätzlich weiterhin aufrechterhalten bleiben, da die im Weserauentunnel verbauten Sichttrübe-Messeinrichtungen einer Branderkennung dienen, die in diesem Tunnel in einer deutlich höheren Zahl verbaut sind, als die Richtlinien für die Ausstattung von Straßentunneln mit betriebs- und sicherheitstechnischer Ausstattung dies erfordern. Somit ist in einem kürzeren Abstand die Erkennung von Rauch möglich. Zusätzlich hat der Kontrollraum der Tunnelleitzentrale den Weserauentunnel in eine verstärkte visuelle Überwachung über die Videotechnik genommen.

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