B61: Verkehrssituation Ostwestfalendamm in Bielefeld
Bielefeld (Stadt Bielefeld/straßen.nrw). Die Stadt Bielefeld und die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe haben sich Ende Februar zum weiteren Vorgehen bezüglich des Ostwestfalendamms (OWD) vor dem Hintergrund der Klagen gegen die Stadt Bielefeld auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen einvernehmlich abgestimmt.
Im November 2019 hat die Stadt für den gesamten OWD eine Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h angeordnet. Da ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig war, hatten die Stadt Bielefeld und Straßen.NRW abgesprochen, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Sobald das Urteil vorlag, hat Straßen.NRW im Frühjahr 2020 eine neue Lärmberechnung auf der Basis der damals gültigen „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, bei der bereits die Lieferwagen ab 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht lärmtechnisch als LKW berücksichtigt worden sind. Als Folgerung ergab sich im Bereich „Haller Weg“ eine Überschreitung der Richtwerte, die bezüglich verkehrsrechtlicher Maßnahmen relevant sind.
Zur Minderung der Lärmemissionen für die Anwohner ist deswegen in dem betroffenen Bereich die zulässige Geschwindigkeit auch tagsüber auf 80 km/h reduziert worden. Hierdurch wurde insgesamt versucht, eine vorübergehende, für alle Beteiligten tragbare Kompromisslösung zu finden.
Wie geht es in 2021 weiter?
Im Zeitraum der Sommerferien baut Straßen.NRW in diesem Abschnitt einen lärmmindernden Fahrbahnbelag ein, der gegenüber herkömmlichen Fahrbahnbelägen für PKW eine Lärmminderung von -2,8 dB(A) und für LKW sogar von -4,6 dB(A) bei einer Geschwindigkeit größer 60 km/h bewirkt. Unterhalb dieser Geschwindigkeit wirkt sich die Lärmminderung durch den Fahrbahnbelag nicht so aus, da dann nicht mehr die Rollgeräusche der Reifen, sondern die Motorengeräusche maßgeblicher sind.
Mit der neuen Fahrbahndecke erfolgt über alle 24 Stunden des Tages eine positive Auswirkung auf die Lärmsituation.
Ab Herbst 2021 erhält die Graphiabrücke neue Fahrbahnübergänge, die beim Überfahren weniger Lärm entfalten als die bisherigen Konstruktionen. Die Bauarbeiten dafür sind sehr aufwändig und werden mehrere Monate dauern.
Für die Dauer beider Baustellen wird die zulässige Geschwindigkeit an die verbleibenden Fahrspuren, Fahrspurbreiten angepasst.
Seit dem 1. März 2021 ist eine neue „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-19) zur Berechnung der Lärmbelastung anzuwenden.
Wesentliche Unterschiede zur 1990 aufgestellten RLS-90 sind einerseits die Berücksichtigung der neuen lärmmindernden Fahrbahnbeläge, welche es damals noch nicht gab, andererseits eine neue Einstufung der Fahrzeuggruppen. In der RLS- 90 wurde der Schwerverkehr bereits ab 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht berücksichtigt, in der RLS-19 erst ab 3,5 Tonnen. Dafür gibt es jetzt mehr Unterscheidungen in den Fahrzeuggruppen. Bisher wurde nur zwischen PKW und LKW unterschieden, zukünftig in PKW und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, LKW1 (LKW ohne Anhänger und Busse) und LKW2 (LKW mit Anhänger und Sattelzüge) größer 3,5 Tonnen. Auch Motorräder finden nun Berücksichtigung. Schallmäßig werden sie wie ein LKW2 und geschwindigkeitsmäßig wie ein PKW erfasst.
Damit sind die bisherigen Lärmberechnungen nicht mehr anwendbar.
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens, das die Stadt Bielefeld aufgrund der Verwaltungsgerichtsurteile beauftragt hat, sind für die verschiedenen Geschwindigkeitsszenarien auf dem OWD die verkehrlichen Entlastungen der einzelnen Abschnitte des OWD und die Verkehrsverlagerungen, also -zunahmen auf den Straßen, auf die der Verkehr erwartungsgemäß ausweichen wird, untersucht worden.
Im folgenden Schritt werden nun jeweils lärmtechnische Berechnungen auf der Basis der neuen RLS-19 erfolgen, sowohl für den OWD als auch für die Ausweichstrecken.
Erst mit den Lärmberechnungen können und werden die Stadt Bielefeld und Straßen.NRW gemeinsam rechtskonforme Lösungen erarbeiten.
Da eine Vorhersage der Ergebnisse -speziell der Lärmberechnungen- nicht möglich ist, bleibt die aktuelle Geschwindigkeitsregelung zunächst unverändert bestehen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Straßen.NRW und Stadt Bielefeld