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B55: Gemeinsam für den Radweg-Lückenschluss zwischen Lennestadt-Oedingen und Eslohe-Cobbenrode

Eslohe/Lennestadt/Meschede (straßen.nrw). Radfahren auch im ländlichen Raum attraktiv gestalten und gut ausgebaute, vernetzte Radwege voranbringen – das will die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift. Zusammen mit den Gemeinden Eslohe, Lennestadt und den Kreisen Olpe und Hochsauerland hat sie sich dazu für einen Radweg-Lückenschluss an der B55 das letzte noch offene Teilstück an der viel befahrenen Bundesstraße vorgenommen. Ein vorab von Straßen.NRW aufgestellter Plan, der mehrere Varianten des Radwegverlaufes für dieses kreisübergreifende Projekt darstellt, wurde nun den Gemeinden sowie den beiden Kreisen vorgestellt.

Mit drei unterschiedlichen Varianten direkt an der B55 und in nächster Umgebung über vorhandene oder herzustellende Wege konnte die Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift ein umfangreiches Konzept für den geplanten Lückenschluss vorstellen. Diskutiert wurden unter anderem die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten auch hinsichtlich ihrer voraussichtlich auslösenden Betroffenheiten für Mensch und Natur. Dass die B55 als viel befahrene Bundesstraße für die Nutzung der Radfahrer nicht geeignet ist, darin waren sich alle Beteiligten einig. „Es muss eine umsetzbare Alternative her“, erklärte Christoph Hester, Radverkehrsbeauftragter vom Hochsauerlandkreis. „Das sieht auch unser Nah- und Mobilitätskonzept vor.“

„Wir wollen diese Radweglücke unbedingt schließen“, bestätigt Monika Evers, Radverkehrsbeauftragte der Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift das Vorhaben und das damit verbundene Radwegekonzept. „Wir werden schnellstmöglich betroffene Grundstückseigentümer und Umweltbehörden ins Boot holen, denn nur mit deren Zustimmung können wir das Projekt auch umsetzen“, stellt sie klar. Derzeit stellen die Planer sogenannte Grunderwerbspläne auf, in denen die Betroffenheiten der einzelnen Grundstücke dargestellt werden. Als Grundlage für die Abstimmungen mit den Umweltbehörden wird eine Raumwiderstandskarte dienen. In dieser ist erkennbar, welche Schutzgebiete wo liegen. Zudem wird ersichtlich, welche Korridore ein Radweg nutzen kann. „Erst dann werden wir bewerten können, ob wir in der Lage sind, das Baurecht zu schaffen“, blickt Evers voraus. Das Baurecht – die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und Umweltbehörden – ist die zwingende Voraussetzung für den Bau eines Radweges zwischen Lennestadt-Oedingen und Eslohe-Cobbenrode.

Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift
Christiane Knippschild
Hauptsitz Meschede
Lanfertsweg 2
59872 Meschede
0291 298-129

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