B513/B61/L787: Gehölzpflegearbeiten im Bereich der Straßenmeisterei Halle
Harsewinkel/Gütersloh/Bielefeld (straßen.nrw). Die Saison für Gehölzpflegearbeiten hat begonnen – daher kann es bis Ende Februar zu kürzeren Verkehrseinschränkungen kommen. Im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Halle betrifft das die B513, B61 und L787.
Die Gehölzpflegearbeiten werden im Rahmen von Tagesbaustellen durchgeführt. Im Einzugsgebiet der Straßenmeisterei Halle hat Straßen.NRW für diese Saison die folgenden Aufträge vergeben, die zum Teil Arbeiten zu beiden Straßenseiten erfordern.
Gehölzpflegearbeiten entlang der B513 in Harsewinkel und Gütersloh
Zwischen Harsewinkel-Greffen und Harsewinkel findet die Gehölzpflege entlang der Haupstraße bzw. Harsewinkeler Straße (B513) zwischen den Zufahrten Haller Straße (K11) und Fasanenstraße statt. Außerdem ist die Marienfelder Straße (B513) von Marienfeld nach Gütersloh-Pavenstädt zwischen Diekkamp und Holzheide betroffen. Während der Arbeiten entlang der B513 wird im betroffenen Bereich eine halbseitige Sperrung eingerichtet.
Gehölzpflegearbeiten entlang der B61 in Bielefeld
Auf dem Ostwestfalendamm (B61) finden Gehölzpflegearbeiten zwischen der Auf-/Abfahrt Johannistal und dem Anschluss zur A33 statt. Entlang der B61 wird nicht nur das Gehölz im Randbereich der Straße gepflegt, sondern auch auf dem Lärmschutzwall. Während der Arbeiten wird auf der jeweiligen mehrspurigen Fahrbahn eine Sperrung des rechten Fahrstreifens eingerichtet. Außerdem wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt.
Gehölzpflegearbeiten entlang der L787 in Bielefeld
Entlang des Ostrings (L787) wird das Gehölz zwischen dem Kusenweg (K23) und der Altenhagener Straße (L778), zwischen der Salzufler Straße (L805) und der Überführung des Bentrupheider Wegs und zwischen der Bechterdisser Straße (K1)) und Potsdamer Straße/Dingerdisser Straße gepflegt. Hier finden die Arbeiten insbesondere im Bereich des Lärmschutzwalls statt. Eine halbseitige Sperrung wird eingerichtet.
Hintergrund
Im Oktober, nach der Brut- und Nistzeit heimischer Vögel und Insekten, beginnt die Gehölzpflegesaison. Unter Einhaltung von Natur- und Artenschutzvorschriften werden dann Bäume und Sträucher entlang von Bundes- und Landesstraßen sowie Radwegen kontrolliert und zurückgeschnitten. Das dient in erster Linie der Verkehrssicherheit: Das Lichtraumprofil wird freigehalten, sodass Gehölze nicht in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht auf Schilder oder Ampeln verdecken. Außerdem wird die Standsicherheit der Bäume gewährleistet, um das Risiko auf die Fahrbahn stürzender Bäume – beispielsweise bei Stürmen – zu minimieren.