Seiten-URL: https://www.strassen.nrw.de/de/meldung/b482-einbahnstrassenregelung-an-der-stuetzwand-in-porta-westfalica-beginnt.html

B482: Einbahnstraßenregelung an der Stützwand in Porta Westfalica beginnt

Porta Westfalica (strassen.nrw). Am Dienstag, 25. Juni, beginnt die Baustelleneinrichtung für die Bauphase Nord der Stützwandsanierung an der Hausberger Straße (B482) in Porta Westfalica. Ab Einmündung An der Pforte in Fahrtrichtung Norden gilt dann vorerst bis September eine Einbahnstraßenregelung. Für den ÖPNV sowie für die Rettungsdienste eine Bedarfs-Ampel vorgesehen, welche es erlaubt die Einbahnstraße in entgegengesetzte Richtung, also von Norden kommend in Richtung Bahnhof zu befahren. Der Bereich vor dem Bahnhof bis An der Pforte bleibt nach wie vor in beide Richtungen befahrbar.

Technische Schwierigkeiten im Bauablauf haben zu Verzögerungen in der Bauphase Süd geführt. Daher bleibt die Baustelleneinrichtung der Bauphase Süd zunächst noch für die Abwicklung der Restarbeiten eingerichtet.

Umleitung in Fahrtrichtung Süden:

Die generelle Umleitung der B482 (Fahrtrichtung Nord nach Süd) in der Bauphase Nord führt über die B65 bis zum Kleeblatt, über die B61 durch den Weserauentunnel dann nach der Weserbrücke B61 wieder auf die B482.

Des Weiteren werden auch die Bedarfsumleitungen für den Fall der Sperrung des Weserauentunnels (bspw. durch Wartungsarbeiten) sowie für Gefahrguttransporte temporär über die Porta-Allee (K18), die Kreisstraße (L876)/Portastraße und nach der Weserbrücke wieder auf die B482 geleitet (BAB Umleitung U16).

In Lerbeck wird der zur Sperrung ankommende Verkehr der B482 über die Hausberger Straße (L764) zur B65 geleitet.

Die Umleitung des in nördlicher Richtung verlaufenden Geh- und Radverkehrs erfolgt in der gesamten Bauzeit über die gegenüberliegende West-Seite der B482.

Ihr Kontakt zur Regionalniederlassung

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
0521 1082-0

Ansprechpartner für Journalist*innen

Florian Wild
0521 1082-130

Zurück