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Vorplanung und Linienfindung im Straßenbau

Ein zentrales Element bei Straßenbauvorhaben ist die Linienfindung, bei der der optimale Streckenverlauf für eine neue Straße ermittelt wird. Die Straßenbaubehörde untersucht mögliche Varianten und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren.

Welche Folgen hätte der Straßenbau auf diesem Abschnitt für die Umwelt und den Verkehr? Wie steht es um die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit? Im Anschluss können sich die Bürger*innen und beteiligten Behörden zu dem Projekt äußern. Die Entscheidung für eine neue Linie (Vorzugsvariante) wird dann auf Grundlage der Untersuchungs­ergebnisse und der Stellungnahmen der Beteiligten getroffen.

Ziel ist, eine umweltverträgliche, verkehrlich sinnvolle, technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Lösung herauszuarbeiten. Diese Trassen­variante wird in der nachfolgenden Entwurfs­phase detaillierter geplant. Betroffene Bürger*innen und die Träger öffentlicher Belange, wie Fachbehörden, Naturschutz­vereinigungen oder Gemeinden werden frühzeitig eingebunden.

Abfolge der Linienbestimmung

Die Planung einer Straße ist das Ergebnis eines sehr komplexen Verfahrens mit vielen Beteiligten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen Schritte und Verfahren, die zur Festlegung der endgültigen Linien­führung im Straßenbau führen:

Planungsauftrag

Strecken, die neu- oder ausgebaut werden sollen, werden in den Bedarfsplänen des Bundes oder Landes mit einer Dringlichkeits­stufe versehen. Gleichzeitig wird ein Planungsauftrag an die Straßenbau­verwaltung erteilt. Rechtliche Grundlage ist für Bundes­fernstraßen das Fernstraßen­ausbaugesetz (FstrAbG) und für Landesstraßen das Landes­straßen­ausbaugesetz (LstrAusbauG NRW).

Umweltverträglichkeitsstudie

Wichtige Grundlage für die Linienfindung ist die Umwelt­verträglichkeits­studie (UVS). Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit sich zu beteiligen, die Planung zu begleiten und Linienführungen, die untersucht werden sollen vorzuschlagen. Teilnehmende können z.B. sein: Bezirksregierung, Kreise, Gemeinden, Landwirtschafts­kammer, Fachämter für Boden­denkmalpflege, Naturschutz­vereinigungen, Wasser- und Bodenverbände, Naturparkträger oder biologische Stationen.

Straßenplanerischer Variantenentwurf

Die möglichen Varianten werden ausgearbeitet, in verschiedenen Plänen dargestellt und erläutert. Auf dieser Grundlage können u.a. Aussagen zu erforderlichen Bauwerken, möglichen Immissionen und voraussichtlichen Kosten erfolgen. Die Varianten werden in der UVS umweltfachlich bewertet.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungsentwurf wird veröffentlicht, einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt und in einer Bürgerversammlung erörtert.

Einbeziehung der Behörden

Die geplante Linie wird mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange (z. B. Bezirksregierungen, Kreise, Gemeinden, Kommunen, Versorgungs- und Verkehrsunternehmen) abgestimmt.

Bestimmung der Linienführung

Die Gründe, die zur Wahl der Linie geführt haben, werden in einem Erläuterungs­bericht dargelegt einschließlich der Ergebnisse aus der Öffentlichkeits­beteiligung und der Träger öffentlicher Belange. Die endgültige Linienführung wird nach §16 Bundes­fernstraßen­gesetz beziehungsweise §37 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Fern­straßen­bundesamt (FBA) für Bundesstraßen oder das Landes­verkehrs­ministerium für Landesstraßen bestimmt. Die Entscheidung ist für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Planung verbindlich und kann rechtlich nicht angefochten werden. Die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Verfahren, z.B. durch Klage im Rahmen des Planfeststellungs­verfahrens, bleibt davon unberührt.

Bekanntgabe

Im letzten Schritt wird die neue Linie öffentlich bekannt gemacht und alle Beteiligten werden informiert. Andere Planungsträger müssen die Linienführung beachten, z. B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Nach der Linienfindung: Entwurfsplanung

Nachdem ein großräumiges Konzept gefunden ist, erarbeiten die Straßenbauer die Details. Eine moderne "Entwurfstrassierung" berücksichtigt insbesondere die Fahrraum- und die Verkehrsraumgestaltung.