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Ville-Eifel | Bergheim | Pulheim | L93In Planung

L93n: Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf Informationen zu Umweltaspekten

Für diese Maßnahme wurde im Jahr 1994 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) abgeschlossen. Diese hat vier Varianten untersucht. Die im Linienbestimmungsverfahren gewählte Linie der L93n, die eine Untervariante zu einer der vier in der UVS untersuchten Varianten darstellt, hat sich zwar nicht als die Umweltverträglichste ergeben. Ausgelöst durch Forderungen der Bürgerschaft, der Landwirtschaft und nach Abstimmung mit den beiden Städten Pulheim und Bergheim wurde die anschließend weiter geplante Linie festgelegt. Zur Minimierung der Umweltbeeinträchtigungen werden entlang des Straßenverlaufes im Rahmen der Eingriffsregelung Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt.

Da sich die gesetzlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen für die weitere Umweltplanung seit Beginn der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erheblich verändert haben, wird die landschaftspflegerische Begleitplanung einschließlich des Artenschutzes mit sämtlichen Gutachten seit dem Jahr 2019 neu erstellt.

Nach Fertigstellung der technischen Planung wird eine Eingriffsermittlung durchgeführt und darauf aufbauend eine Ausgleichsplanung erstellt.

Natur- und Artenschutz

Im Jahr 2019 wurde eine faunistische Planungsraumanalyse (FPA) durchgeführt, deren Zweck es ist, den Umfang der anschließend durchzuführenden faunistischen Kartierungen von verschiedenen Tierarten festzulegen.

Mit den Erkenntnissen aus der FPA wurden im Jahr 2020 bis 2022 vor Ort faunistische Bestandserfassungen durchgeführt. Im Ergebnis wurden als in der Planung zu berücksichtigende Tierarten festgestellt: 58 Vogelarten (davon 18 planungsrelevant; darunter sind der Mäusebussard, die Waldohreule sowie die in hoher Dichte vorgefundenen Feldlerchen), Haselmäuse und 7 Fledermausarten. Um die Beeinträchtigungen für die gefundenen planungsrelevanten Tierarten zu vermeiden, werden danach im Artenschutzbeitrag geeignete Artenschutzmaßnahmen geplant und die Artenschutzprüfung durchgeführt. Planungsrelevante Pflanzenarten liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor.

Weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Planung sind die Feldhamster. Die Trasse der L93n durchschneidet ein Gebiet, in dem der Rhein-Erft-Kreis seit 2019 eine Stützungsansiedlung durchführt, um ein Aussterben der Feldhamsterpopulation zu verhindern. Zwar konnten in den durchgeführten Kartierungen von 2005 keine Feldhamster im Bereich der Straßenplanung mehr nachgewiesen werden, dennoch werden in der Straßenplanung zahlreiche Kleintierdurchlässe mit zugehörigen Leiteinrichtungen längs der neuen Straße in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden geplant. Damit wird für die Zukunft sichergestellt, dass die Straße von Feldhamstern sicher gequert werden kann.

Lärmschutz und Luftschadstoffe

Auf Grundlage der Ergebnisse der aktuellen Verkehrsuntersuchung wurde für die prognostizierten Verkehrsmengen des Jahres 2030 in Gutachten untersucht, ob bedingt durch den Neubau der Landesstraße Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen besteht und ob Maßnahmen aufgrund von Überschreitungen von Luftschadstoff-Grenzwerten zu treffen sind.
Das Lärmgutachten und das Luftschadstoffgutachten zeigen, dass keine Grenzwerte überschritten werden.

Unter Medien und Downloads finden Sie die aktuellen Präsentationen zum Thema Lärmschutz und Lärmschadstoffe

Entwässerung

Die Entwässerung der Neubaustrecke unterteilt sich in mehrere Abschnitte. Das gesammelte Fahrbahn- und Geländewasser des westlichen Streckenabschnitts wird durch eine neuzubauende Kanalleitung entlang der L279, in einer gedrosselten Menge in den Gillbach eingeleitet. An der Südanbindung wird eine Versickerungsanlage gebaut. Der östliche Teil der Strecke wird über zwei Einleitungsstellen in den Stommelner Bach entwässert, ebenfalls mit gedrosselten Einleitmengen.

Vor jeder Einleitung und Versickerung in den Untergrund wird eine Reinigung von Schadstoffen des gesammelten Wassers vorgenommen, um die Oberflächengewässer und das Grundwasser vor Verunreinigung zu schützen.