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Ville-Eifel | Bergheim | Pulheim | L93In Planung

L93n: Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf

Hinweis zur Auswertung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Juli / August 2023 wurde abgeschlossen und steht als Vermerk unter Medien und Downloads zur Verfügung.
(01.12.2023)

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel plant den Neubau der Landesstraße L93n, Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf, von der B477 bis zur B59 sowie eine „Südanbindung“ von der L93n bis an die L93 südwestlich von Bergheim-Büsdorf. Die L93n ist im Landesstraßenbedarfsplan in der Stufe 1 enthalten, sie befindet sich damit in der höchsten Prioritätsstufe.

Das Planungsgebiet für die L93n wird im Westen durch die B477 und im Osten durch die B59 begrenzt. Insbesondere sollen durch den Neubau die Bergheimer Stadtteile Büsdorf und Fliesteden von dem erheblichen Durchgangsverkehr mit hohem Lkw-Anteil entlastet werden. Ebenso wird diese Straße als besonders wichtiges Infrastrukturprojekt für den Strukturwandel im Rheinischen Revier angesehen.

Durch die Aufnahme der Straße in die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans, als Anlage zum Landesstraßenausbaugesetz vom 12.12.2006, ist der Bedarf dieses Projekt verbindlich kraft Gesetz festgeschrieben und kann nicht mehr in Frage gestellt werden.

Virtuelle Befliegung der Streckentrasse

YouTube-Video L93n: Befliegung Hauptachse

Erfahren Sie mehr über das Projekt mit dieser Video-Simulation.

YouTube-Video L93n: Befliegung Südanbindung

Erfahren Sie mehr über das Projekt mit dieser Video-Simulation.

Historie und aktueller Sachstand

Der Neubau der L93 ist als „Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf, Bauabschnitt K20 bis B477 mit Ortsumgehung Bergheim-Büsdorf“ in der Stufe 1 als Bedarfsplanvorhaben im Landesstraßenbedarfsplan des Landes NRW enthalten. Auch in vorherigen Bedarfsplänen war dieses Projekt enthalten.

Umweltverträglichkeitsstudie und Linienführung

Im Jahr 1994 wurde die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu der Maßnahme abgeschlossen, auf dieser Grundlage wurde die Vorplanung erstellt. Diese wurde im Jahr 2000 in einer Bürgerbeteiligung im Rahmen des Linienabstimmungsverfahrens in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben, die im weiteren Planungsablauf gewürdigt wurden. Erst in diesem Beteiligungsprozess und durch Entscheidungen im lokalpolitischen Raum wurde die später weiter geplante Linienführung entwickelt. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2003 wurde am 29.04.2005 vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW die Zustimmung zur Linienführung erteilt.

Beginn der Planfeststellung

Nachdem die Unterlagen für den Vorentwurf und anschließend für die Planfeststellung aufgestellt wurden, hat Straßen.NRW am 30.06.2009 den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln gestellt, um das Baurecht für das Projekt zu erlangen. Im zugehörigen Anhörungsverfahren wurden im selben Jahr die Planungsunterlagen sowohl in den Städten Pulheim und Bergheim wie auch bei Straßen.NRW zu jedermanns Einsichtnahme offengelegt. Auch die Träger öffentlicher Belange wurden durch Übersendung von Unterlagen über die Planung informiert. Es wurde die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen und Einwendungen zu der Maßnahme abzugeben. Zu sämtlichen Stellungnahmen und Einwendungen wurden in synoptischer Form Gegenäußerungen durch Straßen.NRW formuliert, die wiederum den Einwenderinnen und Einwendern zugestellt wurden. Alle Einwenderinnen und Einwender wurden danach zu einem nichtöffentlichen Erörterungstermin am 01.03.2011 eingeladen, in dem Einwendungen vertieft und zum Teil ausgeräumt werden konnten.

Anschließend hat die Bearbeitung der Maßnahme bis Ende 2018 geruht, da politische Entscheidungen auf Landesebene andere Priorisierungen für die Projektbearbeitungen vorgesehen haben.

Wiederaufnahme der Planung

Da sich in der Zwischenzeit sowohl technische wie auch rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben und ein Überarbeitungsbedarf der Planung aus dem Anhörungsverfahren der Planfeststellung entstanden war, wird die Planung seit Beginn 2019 grundlegend überarbeitet. Es wurde eine neue Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehorizont 2030 beauftragt, alle naturschutz- und artenschutzfachlichen Gutachten wurden neu erstellt, die technische Planung wird aktuell in der Geometrie wie auch den wasserrechtlichen Anforderungen überarbeitet und an die gestiegenen Anforderungen an den Radverkehr angepasst. Ebenso findet sich der Artenschutz (Stichwort: Feldhamster) in der geänderten technischen Straßenplanung wieder. Des Weiteren werden Gutachten zum Lärmschutz und zu Luftschadstoffen neu erarbeitet.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Nachdem in der Phase der Linienbestimmung im Jahr 2000 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, fand in dem in 2009 eingeleiteten Planfeststellungsverfahren eine formale Beteiligung auch der Öffentlichkeit statt.

Wegen der langen verstrichenen Zeit seit der Durchführung des Anhörungsverfahrens in der Planfeststellung im Herbst 2009 wurde von Juli bis August 2023, vor zukünftiger Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW durchgeführt. Als Bestandteile der Beteiligung wurde auf Informationsveranstaltungen am 09.08.2023 in Pulheim und am 10.08.2023 in Bergheim der Planungsstand vorgestellt und lebhaft diskutiert. Es wurden zahlreiche Anmerkungen zum Projekt und der Planung sowohl schriftlich wie auch mündlich abgegeben.

Zu der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine zusammenfassende Dokumentation in Form eines Vermerks erstellt. Dieser Vermerk steht auf der Seite Medien und Downloads zum Download zur Verfügung.

Wie geht es weiter?

Aus dem Beteiligungsverfahren haben sich Planungsänderungen ergeben. Beispielsweise wurden von der Stadt Bergheim zusätzliche Geh- und Radwege entlang der die L93n querenden Straßen Am Bommerichshof und Ingendorfer Straße angeregt.

Nach Einarbeitung aller Änderungen und Fertigstellung der Unterlagen wird die Baurechtserlangung über die Planfeststellung wiederaufgenommen. In diesem Verfahren wird es erneut eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geben. Am Ende der Planfeststellung wird der sogenannte Planfeststellungsbeschluss stehen, gegen den grundsätzlich ein Klagerecht besteht.