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Ville-Eifel | Bergheim | Pulheim | L93In Planung

L93n: Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel plant den Neubau der Landesstraße L93n, Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf, von der B477 bis zur B59 sowie eine „Südanbindung“ von der L93n bis an die L93 südwestlich von Bergheim-Büsdorf. Die L93n ist im Landesstraßenbedarfsplan in der Stufe 1 enthalten, sie befindet sich damit in der höchsten Prioritätsstufe.

Das Planungsgebiet für die L93n wird im Westen durch die B477 und im Osten durch die B59 begrenzt. Insbesondere sollen durch den Neubau die Bergheimer Stadtteile Büsdorf und Fliesteden von dem erheblichen Durchgangsverkehr mit hohem Lkw-Anteil entlastet werden. Ebenso wird diese Straße als besonders wichtiges Infrastrukturprojekt für den Strukturwandel im Rheinischen Revier angesehen.

Durch die Aufnahme der Straße in die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans, als Anlage zum Landesstraßenausbaugesetz vom 12.12.2006, ist der Bedarf dieses Projekt verbindlich kraft Gesetz festgeschrieben und kann nicht mehr in Frage gestellt werden.

Virtuelle Befliegung der Streckentrasse

YouTube-Video L93n: Befliegung Hauptachse

Erfahren Sie mehr über das Projekt mit dieser Video-Simulation.

YouTube-Video L93n: Befliegung Südanbindung

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Historie und aktueller Sachstand

Der Neubau der L93 ist als „Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf, Bauabschnitt K20 bis B477 mit Ortsumgehung Bergheim-Büsdorf“ in der Stufe 1 als Bedarfsplanvorhaben im Landesstraßenbedarfsplan des Landes NRW enthalten. Auch in vorherigen Bedarfsplänen war dieses Projekt enthalten.

Umweltverträglichkeitsstudie und Linienführung

Im Jahr 1994 wurde die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu der Maßnahme abgeschlossen, auf dieser Grundlage wurde die Vorplanung erstellt. Diese wurde im Jahr 2000 in einer Bürgerbeteiligung im Rahmen des Linienabstimmungsverfahrens in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben, die im weiteren Planungsablauf gewürdigt wurden. Erst in diesem Beteiligungsprozess und durch Entscheidungen im lokalpolitischen Raum wurde die später weiter geplante Linienführung entwickelt. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2003 wurde am 29.04.2005 vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW die Zustimmung zur Linienführung erteilt.

Beginn der Planfeststellung

Nachdem die Unterlagen für den Vorentwurf und anschließend für die Planfeststellung aufgestellt wurden, hat Straßen.NRW am 30.06.2009 den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln gestellt, um das Baurecht für das Projekt zu erlangen. Im zugehörigen Anhörungsverfahren wurden im selben Jahr die Planungsunterlagen sowohl in den Städten Pulheim und Bergheim wie auch bei Straßen.NRW zu jedermanns Einsichtnahme offengelegt. Auch die Träger öffentlicher Belange wurden durch Übersendung von Unterlagen über die Planung informiert. Es wurde die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen und Einwendungen zu der Maßnahme abzugeben. Zu sämtlichen Stellungnahmen und Einwendungen wurden in synoptischer Form Gegenäußerungen durch Straßen.NRW formuliert, die wiederum den Einwenderinnen und Einwendern zugestellt wurden. Alle Einwenderinnen und Einwender wurden danach zu einem nichtöffentlichen Erörterungstermin am 01.03.2011 eingeladen, in dem Einwendungen vertieft und zum Teil ausgeräumt werden konnten.

Anschließend hat die Bearbeitung der Maßnahme bis Ende 2018 geruht, da politische Entscheidungen auf Landesebene andere Priorisierungen für die Projektbearbeitungen vorgesehen haben.

Wiederaufnahme der Planung

Da sich in der Zwischenzeit sowohl technische wie auch rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben und ein Überarbeitungsbedarf der Planung aus dem Anhörungsverfahren der Planfeststellung entstanden war, wird die Planung seit Beginn 2019 grundlegend überarbeitet. Es wurde eine neue Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehorizont 2030 beauftragt, alle naturschutz- und artenschutzfachlichen Gutachten wurden neu erstellt, die technische Planung wird aktuell in der Geometrie wie auch den wasserrechtlichen Anforderungen überarbeitet und an die gestiegenen Anforderungen an den Radverkehr angepasst. Ebenso findet sich der Artenschutz (Stichwort: Feldhamster) in der geänderten technischen Straßenplanung wieder. Des Weiteren werden Gutachten zum Lärmschutz und zu Luftschadstoffen neu erarbeitet. Nach Fertigstellung aller Unterlagen soll die Baurechtserlangung über die Planfeststellung wieder aufgenommen werden.

Wie geht es weiter?

Wegen der langen verstrichenen Zeit seit dem Beginn des Anhörungsverfahrens in 2009 ist für den Sommer 2023 vorgesehen, vor Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Bestandteile der Beteiligung werden Informationsveranstaltungen am 09.08.2023 in Pulheim und am 10.08.2023 in Bergheim sein. Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig über die örtlichen Medien verbreitet.

Danach soll die Baurechtserlangung durch Planfeststellung fortgesetzt werden. In diesem Verfahren wird es wieder eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geben. Am Ende der Planfeststellung wird der sogenannte Planfeststellungsbeschluss stehen, gegen den grundsätzlich ein Klagerecht besteht.