L93n: Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf Informationen zur Planungsphase
Die Linienführung wurde durch das Linienabstimmungsverfahren festgelegt. Viele wesentliche Planungsparameter sind durch den genehmigten Vorentwurf wie auch die in 2009 begonnene Planfeststellung bereits vorgegeben. Auf dieser Grundlage werden die im folgenden beschriebenen Maßnahmen geplant.
Die Planung im Detail
Die neue Landesstraße wird mit dem Regelquerschnitt RQ11 ausgebaut. Dieser Querschnitt besitzt je Fahrrichtung einen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m, die asphaltierte Breite der Fahrbahn beträgt 8,00 m. Auf der Nordseite des in Ost-West-Richtung verlaufenden Streckenabschnitts wird ein gemeinsamer Weg für den Radverkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr in 4 m asphaltierter Breite gebaut, ebenso für die auf der Westseite der „Südanbindung“, die von der L93n bis an die bestehende L93 westlich Büsdorf verläuft. Auf den jeweils anderen Seiten der L93n werden begleitende Wirtschaftswege in Schotterbauweise angelegt.
Als Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind
- ein Kreisverkehr an der L93n, der B477 und der L279
- ein Kreisverkehr an der L93n Südanbindung und der Kasterstraße
- eine Ampelkreuzung an der L93n und der K20 (Hauptstraße) und
- eine beampelte Einmündung an der Rampe von der L93n zur B59 geplant.
Die Landesstraße L213 (Am Bommerichshof) und die städtische Ingendorfer Straße werden mit Brückenbauwerken über die L93n ohne eine Verknüpfung mit dieser geführt. Mit einem weiteren neuen Brückenbauwerk wird die vorhandene Werksbahn der RWE Power nahe der B477 über die L93n überführt.
Verkehrszahlen
Bereits für die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens wurde 1999 ein Verkehrsgutachten über die zu erwartenden Verkehrsmengen erstellt. Bei der linienbestimmten Variante wurden für den Prognosehorizont 2015 für den Streckenteil zwischen der B477 und der Anbindung der Südanbindung ca. 4.500 Kfz pro Tag ermittelt, für den Streckenteil zwischen der Südanbindung und der B59 6.660 bis 7.500 Kfz pro Tag und auf der Südanbindung 2.880 Kfz pro Tag.
Diese Verkehrsmengen haben sich bis zur aktuellen Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehorizont 2030 nahezu verdoppelt: für den Streckenteil zwischen der B477 und der Anbindung der Südanbindung wurden ca. 7.000 Kfz pro Tag ermittelt, für den Streckenteil zwischen der Südanbindung und der B59 12.000 Kfz pro Tag und auf der Südanbindung 7.500 bis 8.000 Kfz pro Tag.
Die Ortsdurchfahrten von Büsdorf und Fliesteden werden durch die L93n im Vergleich zu den Verkehrsmengen, die dort im Jahr 2030 ohne die Neubaustrecke zu erwarten wären, um ca. 70 % (Büsdorf) bzw. knapp 50 % (Fliesteden) vom Kfz-Verkehr entlastet.
Grunderwerb
Der Neubau der L93n wird die Beanspruchung von Flächen Dritter erfordern, sowohl für den eigentlichen Straßen- und Wegebau mit den Entwässerungseinrichtungen wie auch für die Umsetzung von landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Maßnahmen. Straßen.NRW beabsichtigt, für die Umsetzung des Projekts ein Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchzuführen. Den Antrag für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens bei der Flurbereinigungsbehörde (Bezirksregierung Köln) kann Straßen.NRW erst stellen, wenn sich die Baurechtserlangung durch einen Planfeststellungsbeschluss abzeichnet.