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Rhein-Berg | Wuppertal | L419In Planung

Südumgehung Wuppertal: Ausbau der L419 in Wuppertal-Ronsdorf

Lange Wartezeiten in den Zufahrten und große Rückstaus - die Kapazität der L419 (Parkstraße) in Wuppertal-Ronsdorf stößt bereits heute an ihre Grenzen, für die prognostizierten Verkehrsbelastungen zukünftiger Jahre ist sie bislang unzureichend gerüstet.

Im gesamten Gebiet der L419 wird in den nächsten Jahren steigender Verkehrt erwartet. Während im Jahr 2017 im Schnitt rund 28.200 Kraftfahrzeuge pro Tag den Abschnitt zwischen Staubenthaler Straße und Erbschlöer Straße nutzen, wird sich der Verkehr durch den Ausbau und neue Bebauung im Jahr 2030 nahezu verdoppeln. Bis zu 48.200 Fahrten pro Tag werden erwartet.

Die Überlastung der L419 (Parkstraße) führt derzeit zu großen Rückstaus.

Das Ziel

Damit die Strecke zudem ihrer Bedeutung für den überregionalen Verkehr im Großraum Wuppertal gerecht werden kann, ist ein vierspuriger Ausbau mit Anschluss an die A1 geplant. Dadurch wird nicht nur die südliche Umgehung der Stadt Wuppertal realisiert, sondern auch eine Alternative zur A46 geschaffen. Für Anwohner bedeutet der Ausbau: Die Straßen in Ronsdorf haben als Schleichrouten ausgedient. Nach dem Anschluss an die A1 wird der Bereich Linde massiv entlastet.

Zeitplan

Der Landesbetrieb hat am 27.04.2017 bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt und die erforderlichen Unterlagen für die Offenlegung eingereicht. Alle Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.

Im bisherigen Anhörungsverfahren sind Einwendungen erhoben worden, die Änderungen in der Planung erforderlich machen. Zusätzlich wurde eine Aktualisierung der Prognose der Verkehrsbelastung notwendig, welche der technischen Planung zugrunde liegt. Die Unterlagen hierfür wurden im August 2019 bei der Bezirksregierung in Form eines Deckblattes eingereicht.

Die Offenlage der Deckblatt-Unterlagen erfolgte im November 2019 bei der Stadt Wuppertal. Jeder, dessen Belange von diesen Änderungen berührt wurden, konnte innerhalb der dann gesetzten Frist Einwendungen dagegen erheben.

Die Stellungnahmen der Straßenbauverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehungsweise zu den von privaten Betroffenen vorgetragenen Einwendungen - sowohl zur ursprünglichen als auch zur Deckblatt-Planung - wurden am 30.09.2020 an die Bezirksregierung Düsseldorf geleitet.

Die Durchführung des Erörterungstermins fand im Oktober 2021 statt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung sowie Angaben zur Bekanntmachung des Erörterungstermins ergeben sich aus § 73 Absatz 6 und 7 VwVfG NRW.

In dem Erörterungstermin, der ebenfalls von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt wurde, bestand im weiteren Verfahren dann die Möglichkeit für alle Einwender, ihre Belange noch einmal ausführlich mündlich vorzutragen und zu besprechen. Danach verfügt die Bezirksregierung über alle Informationen, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, gegen den natürlich Rechtsmittel eingelegt werden können. Der Planfeststellungsbeschluss ist im Dezember 2023 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen worden. Weitere Schritte, wie beispielsweise der Abschluss von notariellen Kaufverträgen mit den Grundstückseigentümern, können in die Wege geleitet werden, sobald der Beschluss Rechtskraft erlangt. Das bedeutet, dass keine Rechtsmittel mehr gegen diesen eingelegt werden können und der Beschluss somit unanfechtbar wird.

Es gab eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und die Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsentscheidung wurde durch das Oberverwaltungsgericht geprüft. Mit Urteil vom 09.10.2024 hat das OVG Münster entschieden, dass der gem. § 38 Abs. 1 StrWG NRW erlassene Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.12.2023 für den Ausbau der L419 in Wuppertal-Ronsdorf rechtswidrig ist. Es hat damit den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, so dass für die L419 kein Baurecht besteht.