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Rhein-Berg | Wuppertal | L419In Umsetzung

Südumgehung Wuppertal: Ausbau der L419 in Wuppertal-Ronsdorf Informationen zur Planungsphase

Die Straßenplanung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt liegt zwischen Lichtscheid und Erbschlö (Parkstraße); der zweite Bauabschnitt stellt den Anschluss an die A1 dar. Die von einigen Anwohnern favorisierte Tunnellösung musste aufgrund der Kosten verworfen werden.

Gleichwohl bietet die stattdessen gefundene Lösung den rechtlich erforderlichen Schutz vor Lärm und Staub. Denn mit dem Ausbau sind Lärmschutzanlagen im Bereich der Wohnbebauung vorgesehen. Darüber hinaus rückt die Parkstraße um bis zu zwölf Meter von der südlichen Wohnbebauung ab. Nach der Baumaßnahme wird die L419 (Parkstraße) somit erheblich leiser sein als im heutigen Zustand.

Die Planung sieht vier durchgehende Fahrstreifen vor. Zusätzliche Verflechtungsspuren zwischen den Anschlüssen mit Unterführungen der Staubenthaler Straße und Erbschlöer Straße sowie eine Brücke zwischen den Ronsdorfer Anlagen und dem Scharpenacken und die Überführung der Otto-Hahn-Straße bilden die Anbindung an das städtische Umfeld. Damit sich die Parkstraße harmonischer ins Landschaftsbild einfügt, wird sie um circa zwei Meter tiefer gelegt. Darüber hinaus bietet die Parkbrücke eine barrierefreie Verbindung zwischen Ronsdorf und dem nördlich gelegenen Erholungsraum Scharpenacken. Mit dem direkten Anschluss an die A1 werden Fahrten in alle Richtungen möglich.

Die Baumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, also ohne Vollsperrung der L419 (Parkstraße), realisiert werden. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt betragen rund 53 Millionen Euro, die für den zweiten Bauabschnitt 56,48 Millionen Euro. Der Ausbau der L419 mit einer geplanten Hochstufung zur Bundesstraße ist im Landesbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen mit der höchsten Dringlichkeitsstufe vorgesehen.

YouTube-Video Animation zum ersten Bauabschnitt

L419: Ausbau in Wuppertal-Ronsdorf

Zeitplan

Der Landesbetrieb hat am 27.04.2017 bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt und die erforderlichen Unterlagen für die Offenlegung eingereicht. Alle Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.

Im bisherigen Anhörungsverfahren sind Einwendungen erhoben worden, die Änderungen in der Planung erforderlich machen. Zusätzlich wurde eine Aktualisierung der Prognose der Verkehrsbelastung notwendig, welche der technischen Planung zugrunde liegt. Die Unterlagen hierfür wurden im August 2019 bei der Bezirksregierung in Form eines Deckblattes eingereicht.

Die Offenlage der Deckblatt-Unterlagen erfolgte im November 2019 bei der Stadt Wuppertal. Jeder, dessen Belange von diesen Änderungen berührt wurden, konnte innerhalb der dann gesetzten Frist Einwendungen dagegen erheben.

Die Stellungnahmen der Straßenbauverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehungsweise zu den von privaten Betroffenen vorgetragenen Einwendungen - sowohl zur ursprünglichen als auch zur Deckblatt-Planung - wurden am 30.09.2020 an die Bezirksregierung Düsseldorf geleitet.

Die Durchführung des Erörterungstermins fand im Oktober 2021 statt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung sowie Angaben zur Bekanntmachung des Erörterungstermins ergeben sich aus § 73 Absatz 6 und 7 VwVfG NRW.

In dem Erörterungstermin, der ebenfalls von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt wurde, bestand im weiteren Verfahren dann die Möglichkeit für alle Einwender, ihre Belange noch einmal ausführlich mündlich vorzutragen und zu besprechen. Danach verfügt die Bezirksregierung über alle Informationen, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, gegen den natürlich Rechtsmittel eingelegt werden können. Der Planfeststellungsbeschluss ist im Dezember 2023 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen worden. Weitere Schritte, wie beispielsweise der Abschluss von notariellen Kaufverträgen mit den Grundstückseigentümern, können in die Wege geleitet werden, sobald der Beschluss Rechtskraft erlangt. Das bedeutet, dass keine Rechtsmittel mehr gegen diesen eingelegt werden können und der Beschluss somit unanfechtbar wird. Derzeit liegt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor und die Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsentscheidung wird durch das Oberverwaltungsgericht geprüft.

Die Parkbrücke

Eine besonders breite "Parkbrücke" verbindet die Ronsdorfer Anlagen mit dem nördlich gelegenen Erholungsraum Scharpenacken. Das Bauwerk soll so gestaltet sein, dass es als Verbindung und Landmarke und nicht nur als Straße wahrgenommen wird. Unter Leitung eines Architekten sollen auch hier die Bürger in eine attraktive Lösung einbezogen werden.

Die Illustration zur Parkbrücke ist ein Entwurf von Studierenden der TU Berlin. Sie entstanden während des Wintersemesters 2013-2014 im Fachgebiet Landschaftsarchitektur (FAK VI) unter Professor Weidinger.

Die Unterführungen

Im ersten Bauabschnitt entstehen an der Staubenthaler Straße und an der Erbschlöer Straße Unterführungsbauwerke. Weite Querschnitte und eine offene Gestaltung der Portale lassen kein Gefühl von Enge aufkommen. Auch hier wird ein Architekt gefordert sein, besondere Farb- und Beleuchtungskonzepte zu entwickeln.

Die Illustrationen zu den Unterführungen sind Entwürfe von Studierenden der TU Berlin. Sie entstanden während des Wintersemesters 2013-2014 im Fachgebiet Landschaftsarchitektur (FAK VI) unter Professor Weidinger.

Infos für Bürger*innen

Die Planungsschritte für Straßen und Wege verständlich erklärt: vom Bedarfsplan bis zur Ausführungsplanung.