L284: Ersatzneubau der Sülzbrücken in Rösrath
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg erneuert in den nächsten Jahren mehrere Brücken im Stadtgebiet von Rösrath: Sülzbrücke Lehmbach, Sülzbrücke Hoffnungsthal und die Sülzbrücken Menzlingen/Kupfersieferbach.
Der Projektstand
Alle vier Bauwerke stammen aus den 1950er Jahren und haben das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht. Die Bauwerke haben Schäden wie Abplatzungen und Korrosionsschäden an tragenden Bauteilen und der Beton ist mit Chlorid belastet. Dadurch sind sie in ihrer Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit eingeschränkt. Die Brücken Lehmbach und Hoffnungsthal mussten bereits mit Nutzungsbeschränkungen versehen werden.
Straßen.NRW wird die Bauwerke daher in den nächsten Jahren nacheinander durch neue Brücken ersetzen.
Zeitplan
- Sülzbrücke Lehmbach: Bauzeit 2026-2027
- Sülzbrücke Hoffnungsthal: Bauzeit 2027-2028
- Sülzbrücken Menzlingen/Kupfersieferbach: Bauzeit 2028-2029
Detaillierte Zeitpläne zu den einzelnen Bauwerken finden Sie im Folgenden.
Für alle Bauwerke gilt, dass die Bauzeit durch den Einsatz von Fertigteilträgern deutlich reduziert werden kann.
Die Bauwerke
Sülzbrücke Lehmbach
Die Sülzbrücke Lehmbach stammt aus dem Jahr 1953. Sie überführt die Bergische Landstraße (L284) über die Sülz. Ihre Stützweite beträgt 23,80 m.
Um das Bauwerk zu ersetzen wird zunächst nördlich eine Behelfsbrücke errichtet, über die der Verkehr während der Bauzeit geführt werden kann. Aus Platzgründen geschieht dies durch eine Verkehrsführung mit Baustellenampel. Lediglich für Schwerverkehr über 30 t ist die Behelfsbrücke nicht nutzbar, eine großräumige Umleitung wird eingerichtet. Alle Anlieger bleiben auch während der Bauzeit erreichbar.

Anschließend wird das alte Bauwerk abgebrochen und an selber Stelle neu gebaut.
Das neue Bauwerk hat eine Stützweite von 18,50 m. Insgesamt wird es breiter als das Bestandsbauwerk, da der Geh- und Radweg mit 2,5 m pro Seite angelegt wird.

Vorläufiger Zeitplan
- Im Winter 2025/2026 werden betroffene Flächen gerodet.
- Im Frühjahr 2026 wird die Behelfsbrücke errichtet.
- Ab Sommer 2026 wird das alte Bauwerk abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
- Im Frühjahr 2027 wird die neue Brücke in Betrieb genommen und danach die Behelfsbrücke wieder entfernt.
Sülzbrücke Hoffnungsthal
Die Sülzbrücke Hoffnungsthal stammt aus dem Jahr 1952. Sie überführt die Bergische Landstraße (L284) über die Sülz. Ihre Stützweite beträgt ca. 36 m.

Für die Bauzeit muss die Brücke vollgesperrt werden. Es ist kein Platz für eine Behelfsbrücke in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Umleitung wird über städtische Brücken führen. Weiterhin wird eine großräumige Umleitung für den Fernverkehr eingerichtet.
Das neue Bauwerk hat eine Stützweite von 21,8 m. Die Brückenbreite ändert sich nicht im Vergleich zu heute. Jedoch wird die Breite in geringem Umfang anders aufgeteilt, um den geänderten Anforderungen zu entsprechen.

Vorläufiger Zeitplan
Im Sommer 2027 soll mit dem Bau begonnen werden.
Sülzbrücken Menzlingen/Kupfersieferbach
Die aneinander grenzenden Brücken „Kupfersieferbach“ und „Sülzbrücke“ in Rösrath-Menzlingen überführen die L288 „Sülztalstraße“ über die Sülz und den kleinen Kupfersieferbach. Ihre Stützweiten betragen 63,0 bzw. 2,60 m. Die bisher getrennten Bauwerke werden durch ein gemeinsames, mehrfeldriges Bauwerk mit ca. 97 m Stützweite ersetzt.
Während der Bauzeit wird der Verkehr durch das angrenzende Gewerbegebiet „Scharrenbroich“ umgeleitet.
Das neue Bauwerk wird an gleicher Stelle errichtet. Die neue Brücke wird weiterhin einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen. Zur Einrichtung zeitgemäßer Rad- und Gehwege wird der Überbau jedoch breiter ausfallen als der Bestand.
Vorläufiger Zeitplan
Im Sommer 2028 soll mit dem Brückenbau begonnen werden.
Hochwasserschutz
Die gestiegenen Verkehrszahlen der letzten Jahrzehnte machen stabilere Bauweisen als bei den Bestandsbrücken erforderlich. Dadurch verringern sich zum Teil die Stützweiten, der Durchlass für die Sülz wird in der Breite kleiner – dies hat jedoch keine relevanten Auswirkungen in einer Hochwassersituation. Die Bauwerke sind mit ausreichenden Querschnitten dimensioniert.
Die Planungen für die drei Bauwerke sind bzw. werden mit dem Aggerverband und der Stadt Rösrath hinsichtlich des Hochwasserschutzes abgestimmt. Sie unterliegen hydraulischen Nachweisen durch ein externes, auf Hochwasser spezialisiertes Ingenieurbüro.
Lehmbachbrücke
Der Einfluss des geplanten Brückenquerschnitts auf den Wasserstand bei einem Hochwasserereignis HQ100* wurde mittels hydraulischer 2D-Simulation untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es im unmittelbaren Einlaufbereich der Lehmbachbrücke zu einem geringen Wasserstandsanstieg von etwa 2 cm kommt. Innerhalb des Brückenbauwerks selbst erhöhen sich die Fließgeschwindigkeiten um rund 0,2 m/s, während der Wasserspiegel dort gleichzeitig um circa 2 cm absinkt.

Vergleich aktuelles Überflutungsgebiet HQ100 Istzustand und Referenzzustand / Festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Sülz
Die Überflutungsflächen im Ober- wie im Unterwasserbereich bleiben durch die Maßnahme unverändert. Auch die Lage des Wellenscheitels unterhalb des Bauwerks weist im Referenz- und Planzustand keine Unterschiede auf. Insgesamt ergibt sich somit keine Verschlechterung der Hochwassersituation durch den neuen Brückenquerschnitt der Lehmbachbrücke. Zudem kann ein Freibord** von 50 cm im geplanten Bauzustand eingehalten werden.
* HQ100 ist ein Begriff aus der Hydrologie, der einen Hochwasserstand beschreibt, der statistisch gesehen nur einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.
** Der Freibord ist der senkrechte Abstand zwischen dem Bemessungshochwasserstand (z. B. HQ100) und der Unterkante des Überbaus eines Hochwasserschutzbauwerks, der als Sicherheitsreserve gegen Überströmen durch Wellen, Stau von Treibgut und andere Unsicherheiten dient.
Beachten Sie bitte hierzu auch die Präsentation des Ingenieurbüros unter Downloads.
Für die anderen beiden Brücken ist die Planung noch nicht abgeschlossen.
FAQs: Ersatzneubau der L284-Sülzbrücke Lehmbach
Ein Ersatzneubau der Sülzbrücke ist notwendig, weil das Bauwerk aus dem Jahr 1953 die heutigen technischen, statischen und hydraulischen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Wie bei vielen Brücken in Deutschland wurde die Sülzbrücke Lehmbach in einer Zeit errichtet, in der Bauwerke für eine deutlich geringere Verkehrsbelastung ausgelegt waren. Altersbedingte Schäden wie Betonabplatzungen, Korrosion tragender Bauteile sowie Chloridbelastungen beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit erheblich. Bereits heute ist die Brücke nur eingeschränkt nutzbar: Es gilt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 30 Tonnen dürfen sie nicht mehr befahren.
Der Ersatzneubau ist als Plattenbalkenbrücke in Spannbetonbauweise mit Fertigteilen vorgesehen. Aufgrund gestiegener Verkehrszahlen und schwererer Fahrzeuge muss der Brückenüberbau stabiler errichtet werden. Die Brücke erhält eine Stützweite von 18,50 m. Die Fahrbahn ist beidseitig jeweils 3,50 m breit, ergänzt durch beidseitige Gehwege mit einer Breite von jeweils 2,50 m. Die lichte Weite – also der freie Durchlass für das Wasser – liegt bei 17,30m.
Der Abstand zwischen dem höchsten zu erwartenden Wasserstand bei einem sogenannten 100-jährlichen Hochwasser (HQ100*) und der Unterkante der Brücke – die sogenannte Freibordhöhe – wird von derzeit 30 cm auf über 50 cm erhöht. Damit wird die gemäß DIN 19661-1 und RE-ING geforderte Mindestfreibordhöhe von 50 cm eingehalten. Die Gefahr einer sogenannten Verklausung durch im Hochwasserfall mitgeführtes Schwemmgut wird dadurch erheblich reduziert. Die Erhöhung des Freibords trägt somit zu einem verbesserten Hochwasserschutz bei.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen – Wohnbebauung reicht bis nahe an das Ufer, Zufahrten zu privaten Grundstücken müssen erhalten bleiben – wird die bestmögliche Lösung umgesetzt. So wird die Straße um 20 cm angehoben, um die Freibordhöhe zu vergrößern. Eine weitere Anhebung ist aus fahrdynamischen und aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Zudem wären die Zufahrten der nahe am Fluss liegenden Grundstücke nicht mehr nutzbar. Die Hochwasserabflüsse wurden gutachterlich von einem auf hydraulische Berechnungen spezialisierten Ingenieurbüro modelliert und mit dem für Hochwasserschutz zuständigen Aggerverband und der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises abgestimmt.
Die Berechnungen stützen sich auf die zum Planungsstand amtlich verfügbaren hydrologischen Datensätze auf Grundlage des 2. Zyklus der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die Abflüsse wurden mit Stand 2019 amtlich bestätigt. Dabei wurden alle Einflüsse, wie z.B. auch die seitlichen Zuflüsse, an den entsprechenden Modellknoten berücksichtigt.
Ein auf hydraulische Berechnungen spezialisiertes Ingenieurbüro hat den Wasserfluss mithilfe einer zweidimensionalen (2D-)Simulation für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) modelliert – sowohl ohne Brücke als auch mit dem geplanten Ersatzneubau. Die Ergebnisse zeigen:
- Keine Verschlechterung der Hochwassersituation gegenüber einem Zustand ohne Brücke
- Überflutungsflächen bleiben nahezu unverändert
- Auch beim HQ100 bleibt ein Freibord von mehr als 50 cm vollständig erhalten
Die Brücke ist so geplant, dass sie den Wasserfluss nahezu nicht beeinflusst und ein 100-jährliches Hochwasser zuverlässig bewältigen kann.
Für Brücken und andere wasserbauliche Bauwerke gelten festgelegte Bemessungsgrundlagen. Maßgeblich ist dabei das sogenannte 100-jährliche Hochwasser (gemäß DIN 19661-1 und RE-ING). Diese Standards gewährleisten, dass Planungen genehmigungsfähig und rechtssicher sind.
Zur Vermeidung von längeren Vollsperrungen, wird vorab eine einspurige Behelfsbrücke errichtet. In dem Zusammenhang kann es zu kurzzeitigen Vollsperrungen kommen. Diese werden frühzeitig angekündigt.
Bei der einspurigen Behelfsbrücke regelt eine Ampelanlage den Wechselverkehr aus beiden Richtungen. Damit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei die Brücke jederzeit schnell und sicher passieren können, ist eine spezielle Ampelregelung vorgesehen. Im Einsatzfall schalten die Anlagen auf beiden Uferseiten automatisch auf Rot, damit Einsatzkräfte jederzeit ohne Zeitverlust durchfahren können.
Während der Bauzeit nutzen Schülerinnen und Schüler die einspurige Behelfsbrücke. Eine Ampelanlage regelt den Wechselverkehr zuverlässig und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie ein gesonderter Gehweg sorgen dafür, dass Kinder gefahrlos die Brücke passieren können.
Der Ersatzneubau der Sülzbrücke erfolgt an dem bestehenden Brückenstandort und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung im Rahmen der Erhaltung nach § 9a Straßen- und Weggesetz Nordrhein-Westfalen. Ein Planfeststellungsverfahren ist in diesem Fall nicht erforderlich. Alle relevanten Umweltaspekte wurden sorgfältig geprüft und in die Planung einbezogen.
Sind für das Verfahren alle Genehmigungen eingeholt?
Ja. Alle zuständigen Behörden sind eingebunden und sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen liegen vor. Dazu zählen unter anderem die Wasserbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Naturschutzbehörden, der Aggerverband sowie die Ordnungsbehörden. Damit ist das Baurecht für den Ersatzneubau vollständig geregelt.