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L284: Ersatzneubau der Sülzbrücken in Rösrath

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg erneuert in den nächsten Jahren mehrere Brücken im Stadtgebiet von Rösrath: Sülzbrücke Lehmbach, Sülzbrücke Hoffnungsthal und die Sülzbrücken Menzlingen/Kupfersieferbach.

Der Projektstand

Alle vier Bauwerke stammen aus den 1950er Jahren und haben das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht. Die Bauwerke haben Schäden wie Abplatzungen und Korrosionsschäden an tragenden Bauteilen und der Beton ist mit Chlorid belastet. Dadurch sind sie in ihrer Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit eingeschränkt. Die Brücken Lehmbach und Hoffnungsthal mussten bereits mit Nutzungsbeschränkungen versehen werden.

Straßen.NRW wird die Bauwerke daher in den nächsten Jahren nacheinander durch neue Brücken ersetzen.

Zeitplan

  • Sülzbrücke Lehmbach: Bauzeit 2026-2027
  • Sülzbrücke Hoffnungsthal: Bauzeit 2027-2028
  • Sülzbrücken Menzlingen/Kupfersieferbach: Bauzeit 2028-2029

Detaillierte Zeitpläne zu den einzelnen Bauwerken finden Sie im Folgenden.

Für alle Bauwerke gilt, dass die Bauzeit durch den Einsatz von Fertigteilträgern deutlich reduziert werden kann.

Die Bauwerke

Sülzbrücke Lehmbach

Die Sülzbrücke Lehmbach stammt aus dem Jahr 1953. Sie überführt die Bergische Landstraße (L284) über die Sülz. Ihre Stützweite beträgt 23,80 m.

Um das Bauwerk zu ersetzen wird zunächst nördlich eine Behelfsbrücke errichtet, über die der Verkehr während der Bauzeit geführt werden kann. Aus Platzgründen geschieht dies durch eine Verkehrsführung mit Baustellenampel. Lediglich für Schwerverkehr über 30 t ist die Behelfsbrücke nicht nutzbar, eine großräumige Umleitung wird eingerichtet. Alle Anlieger bleiben auch während der Bauzeit erreichbar.

Anschließend wird das alte Bauwerk abgebrochen und an selber Stelle neu gebaut.

Das neue Bauwerk hat eine Stützweite von 18,50 m. Insgesamt wird es breiter als das Bestandsbauwerk, da der Geh- und Radweg mit 2,5 m pro Seite angelegt wird.

Entwurf für das neue Bauwerk

Vorläufiger Zeitplan

  • Im Winter 2025/2026 werden betroffene Flächen gerodet.
  • Im Frühjahr 2026 wird die Behelfsbrücke errichtet.
  • Ab Sommer 2026 wird das alte Bauwerk abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
  • Im Frühjahr 2027 wird die neue Brücke in Betrieb genommen und danach die Behelfsbrücke wieder entfernt.

Sülzbrücke Hoffnungsthal

Die Sülzbrücke Hoffnungsthal stammt aus dem Jahr 1952. Sie überführt die Bergische Landstraße (L284) über die Sülz. Ihre Stützweite beträgt ca. 36 m.

Sülzbrücke Hoffnungsthal

Für die Bauzeit muss die Brücke vollgesperrt werden. Es ist kein Platz für eine Behelfsbrücke in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Umleitung wird über städtische Brücken führen. Weiterhin wird eine großräumige Umleitung für den Fernverkehr eingerichtet.

Das neue Bauwerk hat eine Stützweite von 21,8 m. Die Brückenbreite ändert sich nicht im Vergleich zu heute. Jedoch wird die Breite in geringem Umfang anders aufgeteilt, um den geänderten Anforderungen zu entsprechen.

Sülzbrücke Hoffnungsthal Entwurf neues Bauwerk

Vorläufiger Zeitplan
Im Sommer 2027 soll mit dem Bau begonnen werden.

Sülzbrücken Menzlingen/Kupfersieferbach

Die aneinander grenzenden Brücken „Kupfersieferbach“ und „Sülzbrücke“ in Rösrath-Menzlingen überführen die L288 „Sülztalstraße“ über die Sülz und den kleinen Kupfersieferbach. Ihre Stützweiten betragen 63,0 bzw. 2,60 m. Die bisher getrennten Bauwerke werden durch ein gemeinsames, mehrfeldriges Bauwerk mit ca. 97 m Stützweite ersetzt.

Während der Bauzeit wird der Verkehr durch das angrenzende Gewerbegebiet „Scharrenbroich“ umgeleitet.

Das neue Bauwerk wird an gleicher Stelle errichtet. Die neue Brücke wird weiterhin einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen. Zur Einrichtung zeitgemäßer Rad- und Gehwege wird der Überbau jedoch breiter ausfallen als der Bestand.

Vorläufiger Zeitplan

Im Sommer 2028 soll mit dem Brückenbau begonnen werden.

Hochwasserschutz

Die gestiegenen Verkehrszahlen der letzten Jahrzehnte machen stabilere Bauweisen als bei den Bestandsbrücken erforderlich. Dadurch verringern sich zum Teil die Stützweiten, der Durchlass für die Sülz wird in der Breite kleiner – dies hat jedoch keine relevanten Auswirkungen in einer Hochwassersituation. Die Bauwerke sind mit ausreichenden Querschnitten dimensioniert.

Die Planungen für die drei Bauwerke sind bzw. werden mit dem Aggerverband und der Stadt Rösrath hinsichtlich des Hochwasserschutzes abgestimmt. Sie unterliegen hydraulischen Nachweisen durch ein externes, auf Hochwasser spezialisiertes Ingenieurbüro.

Lehmbachbrücke

Der Einfluss des geplanten Brückenquerschnitts auf den Wasserstand bei einem Hochwasserereignis HQ100* wurde mittels hydraulischer 2D-Simulation untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es im unmittelbaren Einlaufbereich der Lehmbachbrücke zu einem geringen Wasserstandsanstieg von etwa 2 cm kommt. Innerhalb des Brückenbauwerks selbst erhöhen sich die Fließgeschwindigkeiten um rund 0,2 m/s, während der Wasserspiegel dort gleichzeitig um circa 2 cm absinkt.

Die Überflutungsflächen im Ober- wie im Unterwasserbereich bleiben durch die Maßnahme unverändert. Auch die Lage des Wellenscheitels unterhalb des Bauwerks weist im Referenz- und Planzustand keine Unterschiede auf. Insgesamt ergibt sich somit keine Verschlechterung der Hochwassersituation durch den neuen Brückenquerschnitt der Lehmbachbrücke. Zudem kann ein Freibord** von 50 cm im geplanten Bauzustand eingehalten werden.

* HQ100 ist ein Begriff aus der Hydrologie, der einen Hochwasserstand beschreibt, der statistisch gesehen nur einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.

** Der Freibord ist der senkrechte Abstand zwischen dem Bemessungshochwasserstand (z. B. HQ100) und der Unterkante des Überbaus eines Hochwasserschutzbauwerks, der als Sicherheitsreserve gegen Überströmen durch Wellen, Stau von Treibgut und andere Unsicherheiten dient.

Beachten Sie bitte hierzu auch die Präsentation des Ingenieurbüros unter Downloads.

Für die anderen beiden Brücken ist die Planung noch nicht abgeschlossen.