L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen
In der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio (RS4) wurde u.a. auch eine wichtige Radroutenverbindung zwischen dem RS4 in Aachen-Richterich und einer zu planenden Snelfietsroute im niederländischen Heerlen herausgearbeitet. Die Strecke soll entlang der Horbacher Straße ( L 231) verlaufen. Wegen für eine Radschnellverbindung nicht ausreichend hoch prognostizierten Radverkehrsmenge soll diese Strecke mit etwas geringerem Ausbaustandard als sogenannte „Radvorrangroute“ ausgebaut werden.
Straßen.NRW führte für die Planung der Radvorrangroute in den außerörtlichen Streckenabschnitten bis zum 9. Mai 2022 eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Bürgerinnen und Bürger konnten ihre Meinung dazu per Mail, schriftlich oder telefonisch äußern. Alle Informationen dazu gibt es auf diesen Seiten.
Die Ausgangslage
Radvorrangrouten (RVR) sind eine recht neue Kategorie in der deutschen Radverkehrsinfrastruktur. Neben den „normalen“ Radwegen, die als Mindestangebot für den Radverkehr heute mit einer Standardbreite von 2,50 m gebaut und außerorts meist als gemeinsame Geh-/Radwege ausgewiesen werden, gibt es noch Radschnellwege als hochwertigsten Standard und Radvorrangrouten, die zwischen einem Radschnellweg und einem Standardradweg angesiedelt sind.
Straßen.NRW befindet sich in der Voruntersuchung und der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio (RS4), die auf eine von der StädteRegion Aachen, den Städten Aachen und Herzogenrath sowie niederländischen Projektpartnern fertiggestellten Machbarkeitsstudie aufbaut, siehe hier: www.radschnellweg-euregio.de/materialien-presse . Untersucht wurde für den RS4 auch eine Anbindung von Aachen-Richterich bis an den Grenzübergang Locht, wo eine sog. „Snelfietsroute“ (das niederländische Pendant zum deutschen Radschnellweg) bis nach Heerlen geplant werden soll.

Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio wurden zwei Varianten für die Verbindung zwischen Aachen-Richterich und dem Grenzübergang Locht / dem Übergang auf die Snelvietsroute Heerlen untersucht; als Variante A wurde die Führung entlang des Vetschauer Weges sowie durch das deutsch-niederländische Gewebegebiet Avantis untersucht und als Variante B die Führung entlang der Horbacher Straße (L 231). Im Vergleich hat sich die Variante B wegen der höheren Potentialausschöpfung, der kürzeren Streckenlänge sowie der Anbindung des Stadtteils Aachen-Horbach wie auch der geringeren Umweltbeeinträchtigungen als Vorzugsvariante herausgestellt. Der passende Auszug aus der „Abwägung und Empfehlung eines Trassenvorschlags für die weiteren Schritte der Machbarkeitsstudie“ ist unter Medien & Downloads verfügbar.
Da das auf deutscher Seite ermittelte Potential für diesen Streckenabschnitt nicht für den Ausbaustandard einer Radschnellverbindung ausreicht, die Route aber dennoch regional bedeutend ist und ein erhöhtes Potentiale aufweist, besteht nun das Vorhaben, diese Strecke als Radvorrangroute entsprechend den Regelungen der neuen „Hinweise für Radschnellverbindungen“ (H RSV 2021) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen auszubauen. Die Radvorrangroute entlang der L 231 (Horbacher Straße) ist Bestandteil sowohl des durch den Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen beschlossenen Radverkehrsnetzes als auch des Gesamtregionalen Radverkehrskonzepts Rheinisches Revier.
Informationen auf externen Websites
Bürgerbeteiligung
Den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) soll in diesem frühen Planungsstadium die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Dies kann bei diesem Projekt unter den Randbedingungen der andauernden Covid-19-Pandemie nicht mit persönlichen Kontakten durchgeführt werden. Daher hat sich Straßen.NRW dazu entschieden, ein Online-Beteiligungsverfahren durchzuführen und dieses Angebot um eine Telefonhotline sowie um eine Vorstellung des Projekts in der Bezirksvertretung Richterich (am 27.04.2022) und dem Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen (am 28.04.2022) zu ergänzen. Unter Medien & Downloads können Sie sich detaillierter über das Verfahren zu der Radvorrangroute Horbacher Straße und über die Bürgerbeteiligung allgemein informieren.
Die weiteren Schritte
Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange mit der Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Vorentwurfsplanung einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der Artenschutzprüfung durchgeführt.
Anschließend wird Straßen.NRW die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beantragen. Innerhalb dieses Verfahrens wird es eine gesetzlich vorgesehene, formelle Möglichkeit für Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange geben, Einwendungen und Stellungnahmen zu der Maßnahme vorzutragen. Der allgemeine Ablauf eines solchen Planfeststellungsverfahrens ist im Downloadbereich weiter unten dargestellt.
Mit Vorlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungsplanung erstellt und bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kann die Radvorrangroute gebaut werden.