L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen
In der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio (RS4), der die Zentren von Aachen und Herzogenrath miteinander verbinden soll, wurde u.a. auch eine wichtige Radroutenverbindung zwischen dem RS4 in Aachen-Richterich und einer zu planenden Snelfietsroute im niederländischen Heerlen herausgearbeitet. Die Strecke soll entlang der Horbacher Straße (L231) verlaufen. Wegen des für eine Radschnellverbindung nicht ausreichend hoch prognostizierten Radverkehrspotentials soll diese Strecke mit etwas geringerem Ausbaustandard als sogenannte „Radvorrangroute“ ausgebaut werden.
Die Radvorrangroute ist ein gemeinschaftliches Projekt von Straßen.NRW und der Stadt Aachen. Sie muss ganzheitlich betrachtet und geplant werden und bedarf einer engen Abstimmung dieser beiden Baulastträger. Insbesondere für die ausreichende Einhaltung der im Regelwerk definierten Mindeststandards über die gesamte Radvorrangroute wird gemeinschaftlich Sorge getragen.
L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen
Die Ausgangslage
Radvorrangrouten (RVR) sind eine recht neue Kategorie in der deutschen Radverkehrsinfrastruktur. Neben den „normalen“ Radwegen, die als Mindestangebot für den Radverkehr heute außerorts mit einer Standardbreite von 2,50 m gebaut und meist als gemeinsame Geh-/Radwege ausgewiesen werden, gibt es noch Radschnellwege als hochwertigsten Standard und Radvorrangrouten, die zwischen einem Radschnellweg und einem Standardradweg angesiedelt sind.
Straßen.NRW befindet sich in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnerinnen Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen in der Linienfindung zum Radschnellweg Euregio (RS4), die auf eine von den genannten Partnerinnen sowie niederländischen Projektpartnern im Jahr 2017 fertiggestellten Machbarkeitsstudie aufbaut. Untersucht wurde für den RS4 auch eine Anbindung von Aachen-Richterich bis an den Grenzübergang Locht, wo eine sog. „Snelfietsroute“ (das niederländische Pendant zum deutschen Radschnellweg) bis nach Heerlen geplant werden soll.
Da das auf deutscher Seite ermittelte Potential für diesen Streckenabschnitt nicht für den Ausbaustandard einer Radschnellverbindung ausreicht, die Route aber dennoch regional bedeutend ist und ein erhöhtes Potential aufweist, besteht nun das Vorhaben, diese Strecke als Radvorrangroute entsprechend den Regelungen der „Hinweise für Radschnellverbindungen“ (H RSV 2021) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen auszubauen.
Die Radvorrangroute entlang der L231 (Horbacher Straße) ist Bestandteil
- des Initialvorschlags zum landesweiten Radvorrangnetz NRW
- des Gesamtregionalen Radverkehrskonzepts Rheinisches Revier
- des städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr
- des Radhauptnetzes der Stadt Aachen
Informationen auf externen Websites
Entsprechend den Regelungen der H RSV ist die RVR Horbacher Straße vom Radschnellweg Euregio (RS4) entlang der Roermonder Straße bis an den Grenzübergang Locht als ein Gesamtabschnitt zu betrachten und es sind über diese Gesamtstrecke definierte Qualitätskriterien in festgelegten Prozentsätzen einzuhalten. Zuständig für den gesamten Streckenzug mit einer Länge von ca. 5,3 km ist neben Straßen.NRW auch die Stadt Aachen:

In dieser Projektvorstellung geht es im Wesentlichen um die drei Teilabschnitte der „freien Strecke“. Neben dem Teilabschnitt RVR 1 DB-Brücke „Horbacher Straße“ ist das der Teilabschnitt RVR 3 zwischen Alt-Richterich und Horbach und der Teilabschnitt RVR 5 zwischen Horbach und der niederländischen Grenze.
Für die Radverkehrsanlagen ist im Regelwerk beispielsweise festgelegt, dass mindestens 80 % der Gesamtstrecke einer RVR die Regelquerschnittsbreiten erreichen müssen. In den Zuständigkeiten von Straßen.NRW werden die Breiten vollständig erreicht. Der Ersatzneubau der DB-Brücke „Horbacher Straße“ wird mit 2,00 m breiten Schutzstreifen hergestellt. Die in der Zuständigkeit der Stadt Aachen liegenden Ortsdurchfahrten Alt-Richterich und Horbach sind hingegen wegen der sehr engen, gewachsenen Bebauung nur in kleinen Anteilen, aber in ausreichendem Umfang, mit RVR-Mindestbreiten umgestaltbar.
Bürgerbeteiligung
Zu den Teilabschnitten RVR 3 und RVR 5 wurde den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) im frühen Planungsstadium bis Mai 2022 als sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Dies konnte bei diesem Projekt unter den Randbedingungen der Covid-19-Pandemie nicht mit persönlichen Kontakten durchgeführt werden. Daher hatte sich Straßen.NRW dazu entschieden, ein Online-Beteiligungsverfahren einschließlich Telefonhotline durchzuführen. Das wurde um eine Vorstellung des Projekts in der Bezirksvertretung Richterich (am 27.04.2022) und dem Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen (am 28.04.2022) ergänzt.
Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange wurden die eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und zusammenfassend dokumentiert. Unter „Medien & Downloads“ können Sie sich detaillierter über die Bürgerbeteiligung allgemein und das Verfahren zu der Radvorrangroute Horbacher Straße informieren sowie die Dokumentation der Beteiligung nachlesen.
Die laufenden und folgenden Bau- und Planungsschritte
RVR 1, DB-Brücke Horbacher Straße
Die technischen und die Umweltplanungen sind abgeschlossen. Das Baurecht ist für die Bauausführung vorbereitet. Der Bauvertrag wird im Februar 2025 vergeben. Der Baubeginn wird bis zum Herbst 2025 erfolgen und mit der Vollsperrung der Horbacher Straße im Brückenbereich für die Bauzeit der Brücke einhergehen. Die Bauarbeiten der Brücke sowie der anschließenden Wiederherrichtung der Straße und der Gehwege wird bis 2027 andauern.
RVR 3, Ortsausgang Alt-Richterich bis Ortseingang Horbach, und RVR 5, Ortsausgang Horbach bis Grenzübergang Locht
Die Entwurfsplanung einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung mit Artenschutzbeitrag wird im Sommer 2025 abgeschlossen. Anschließend werden die Unterlagen der Genehmigungsplanung erstellt.
Bis Anfang 2026 wird Straßen.NRW die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beantragen. Innerhalb dieses Verfahrens wird es eine gesetzlich vorgesehene, formelle Möglichkeit für Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange geben, Einwendungen und Stellungnahmen zu der Maßnahme vorzutragen. Der allgemeine Ablauf eines solchen Planfeststellungsverfahrens ist unter „Medien & Downloads“ dargestellt.
Mit Vorlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungsplanung erstellt und bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kann die Radvorrangroute gebaut werden.
RVR 2, Ortsdurchfahrt Alt-Richterich, und RVR 4, Ortsdurchfahrt Horbach
Die Abschnitte werden durch die Stadt Aachen geplant. Die Erteilung eines Planungsauftrags an ein Ingenieurbüro ist derzeit in der Vergabe. Weitere Informationen zu diesen Abschnitten werden mit zunehmenden Planungsfortschritt durch die Stadt Aachen veröffentlicht.
Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.