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Ville-Eifel | Aachen | L231In Planung

L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen Informationen zu den Umweltaspekten

Im Rahmen der Unterlagenerstellung der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio in 2017 wurde auch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) von der StädteRegion Aachen, der Stadt Aachen und weiteren Projektpartnern erstellt. Diese entspricht zwar nicht mehr den derzeit gültigen Regelungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes NRW, dennoch gibt sie wichtige Hinweise für die Planung der Radvorrangroute entlang der L 231, Horbacher Straße.

Durch die Maßnahme wird weder ein Natura 2000-Gebiet betroffen noch ein gesetzlich geschütztes Biotop, ein Nationalpark oder Naturschutzgebiet. Ebenso beträgt die Länge dieser Radwegeplanung (außerhalb der Ortsdurchfahrten) ca. 3,7 km. Aufgrund dieser Randbedingungen entfällt nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Land NRW die Vorprüfungspflicht und die UVP-Pflicht.

Der Bau der Radvorrangroute verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft. Auch geschützte Tiere und Pflanzen können beeinträchtigt werden; so sind z.B. aus der o.g. UVS die Vorkommen von Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe, Kiebitz und Mäusebussard bekannt. Mit einem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und einer Artenschutzprüfung (ASP) wird daher in der begonnenen Entwurfsplanung untersucht, ob und welche Auswirkungen das Projekt auf geschützte Tier- und Pflanzenarten haben wird.

Die Stufe I der ASP mit der Vorprüfung, welche Vorkommen europäisch geschützter Arten im Bereich der Planungsmaßnahme bekannt oder zu erwarten sind, wurde für die Teilabschnitte RVR 3 und RVR 5 Ende 2022 abgeschlossen. Die Kartierungen, die sich aus der Stufe I der ASP ergeben, wurden in 2023 von einem Gutachterbüro durchgeführt. Zu diesen Themen wird auch auf die beiden Grundsatzplakate unter "Medien & Downloads" hingewiesen.

Die L 231 (Horbacher Straße) nördlich von Alt-Richterich ist über einen Großteil der Strecke eine Allee. Diese Allee ist ein geschützter Landschaftsbestandteil. Die Radwegeplanung soll so erfolgen, dass die Allee vollständig erhalten bleibt. Nur in dem Streckenabschnitt vor dem Haus Nr. 219, wo die Horbacher Straße eventuell ein paar Meter nach Osten verschoben werden müsste, würden einige Alleebäume entfallen, die dann neben der verlegten Straße nachgepflanzt würden.

Südlich der Ortslage Aachen-Horbach quert die Radvorrangroute das Bodendenkmal AA 046 „Höckerlinie“, eine ehemalige Panzersperre als ein Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg. Die ggfls. erforderlichen Schutzmaßnahmen werden in der weiteren Planung mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Ebenso fließen weitere denkmalpflegerische Aspekte in die Planung ein.

Auch für den Teilabschnitt RVR 1 mit dem Brückenersatzneubau wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzprüfung erarbeitet.

Entwässerung

Im Teilabschnitt RVR 1 erfolgt die Entwässerung wie schon heute in das städtische Kanalsystem.

Auf den freien Strecken der Teilabschnitte RVR 3 und RVR 5 ist die Entwässerung des Radweges grundsätzlich als Versickerung in den Untergrund / das Grundwasser mit Reinigung über die sogenannte belebte Bodenzone vorgesehen.

Im Teilabschnitt RVR 3, zwischen AC-Alt-Richterich und AC-Horbach, entwässert die Fahrbahn der L 231 nach Westen in Richtung des Radweges, das Fahrbahnwasser fließt breitflächig über die Böschungsschulter einer Mulde zu, in den Tiefpunkten erfolgt die Versickerung. Der Radweg wird ebenfalls eine Querneigung zu dieser Mulde erhalten.

Im Teilabschnitt RVR 5, zwischen AC-Horbach und dem Grenzübergang entwässert die Straße nach Südwesten, diese Entwässerung wird nicht verändert. Der nordöstlich der Straße vorgesehene Radweg soll mit einer Querneigung zur Straße hergestellt werden, sodass nur das Oberflächenwasser des Radweges und des Gehweges zwischen dem Gehweg und dem Radweg zu versickern ist.

Zur Bestimmung der vorliegenden Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes wurden in der 2. Jahreshälfte 2022 Versickerungsversuche durchgeführt und ein Gutachten erstellt.