L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen Informationen zur Planungsphase
In der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio wurde vorgeschlagen, zwischen dem Ortsausgang Aachen-Richterich und dem Ortseingang Horbach den vorhandenen gemeinsamen Geh-Radweg durch Verbreiterung auszubauen und zwischen Horbach und dem Grenzübergang Locht einen separaten Radweg neben dem (heute gemeinsamen Geh-Radweg - zukünftig nur) Gehweg anzulegen. Mittlerweile wurde das Konzept sowohl durch Würdigung des Schutzes der vorhandenen Allee entlang der L 231, die seit 2019 durch Straßen.NRW nachgepflanzt wurde, sowie dem zwischenzeitlich erschienen Regelwerk „Hinweise zu Radschnellverbindungen (H RSV 2021)“ überarbeitet.
Die Planung im Detail
Eine Verbreiterung des vorhandenen gemeinsamen Geh-Radweges ist nicht möglich. Für eine Radvorrangroute (RVR) beträgt die erforderlichen Breite 3,50 m für die Führungsform gemeinsamer Geh- und Radweg. Zusätzlich ist eine Verbreiterung des benötigten Sicherheitstrennstreifens zwischen einer Außerortsstraße und einem Radweg auf 1,75 m teilweise erforderlich. Dieser Breitenbedarf ist wegen der vorhandenen und als geschützten Landschaftsbestandteil festgesetzten Allee nicht vorhanden.
Die Beobachtungen an der Vennbahntrasse im Aachener Süden und dem Bahntrassenradweg Aachen – Jülich zeigen eindrucksvoll, dass ein zügiger Radverkehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen wegen der gegenseitigen Behinderungen auf derselben Verkehrsanlage häufig nicht möglich ist. Nun wird eine Planung weiterverfolgt, die den vorhandenen Geh-Radweg zukünftig als Gehweg nutzt. Zur Erlangung des Radvorrangrouten-Standards ist noch ein Zweirichtungsradweg in einer asphaltierten Breite von 3,00 m erforderlich. Dieser wird außerhalb der Alleenbäume neu geplant.
Zwischen AC-Richterich und AC-Horbach wird die Lage westlich der Horbacher Straße gewählt. So werden Konflikte zwischen Kfz-Anliegerverkehren der Wohnbebauung nördlich des Kreisverkehrs Horbacher Straße / Banker-Feld-Straße wie auch zwischen der Forsterheider Straße und dem südlichen Ortsrand AC-Horbachs vermieden. Des Weiteren ist die Anlage eines zusätzlichen Radweges zwischen der Horbacher Straße und einem Regenrückhaltebecken auf der Ostseite der Straße (Lageplan 1, km 0+4 bis 0+5) unmöglich. Im Bereich des Einzelgebäudes Haus-Nr. 219 (Lageplan 2, km 0+9 bis 1+0) soll die L 231 nach Osten verschwenkt werden, um so Platz zu schaffen, die RVR zwischen Haus und Straße zu führen.
Nachrichtlich sei hier erwähnt, dass die Stadt Aachen beabsichtigt, die Ortsdurchfahrt Horbach in eigener Zuständigkeit mit voraussichtlich beidseitigen Radverkehrsanlagen umzuplanen. Innerhalb dieser Planung wäre zum Wechsel der Radwegeseite eine sichere Querungsmöglichkeit für den Radverkehr am südlichen Ortsrand anzulegen. Am nördlichen Ortsrand soll eine sichere Querung zwischen der Stadt Aachen und Straßen.NRW abgestimmt und in der betreffenden Zuständigkeit umgesetzt werden.
Vom nördlichen Ortsausgang Horbachs bis zur niederländischen Grenze soll die RVR nordöstlich der L 231, außerhalb der Alleebäume, neu gebaut werden. Diese Lage ermöglicht die entwässerungstechnisch von der Straße unabhängige Betrachtung. Die letzten ca. 130 m bis zum Grenzübergang wird die RVR mit der Führungsform gemeinsamer Geh-Radweg im Radvorrangrouten-Standard von 3,50 m Breite geplant. Sollte sich aus den Rückmeldungen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben, dass es nachvollziehbar bessere Gründe geben sollte, die Radvorrangroute zwischen Horbach und dem Grenzübergang auf die Südwest-Seite der Horbacher Straße zu legen, könnte die Planung in der folgenden Planungsphase „Entwurfsplanung“ dahingehend geändert werden.
Grunderwerb
Der Neubau des zusätzlichen Radweges wird die Beanspruchung weiterer Flächen erfordern. Diese Flächen müssen von den jeweiligen Eigentümern erworben werden. Bei der Suche nach Flächen, die für erforderliche landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden, gelingt es nicht immer, auf geeignete Grundstücke im Eigentum des Landes NRW zurückzugreifen, sodass es auch für diesen Zweck zum Bedarf von Grunderwerb kommen könnte. Der Grunderwerb wird im Rahmen des noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens geregelt. Hierzu wird auf die Grundsatzplakate von Straßen.NRW unter "Medien & Downloads" verwiesen.
Verkehrszahlen
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum RS4 wurde im Jahr 2016 eine Potentialanalyse erarbeitet, die auch die zu erwartenden Radverkehrsmengen auf der Radvorrangroute Horbacher Straße ermittelt. Demnach wird eine Menge von täglich 500 bzw. 600 Radfahrenden für das Prognosejahr 2025 erwartet.
Am 01.01.2022 trat in Nordrhein-Westfalen das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) in Kraft. Es sieht in der Präambel perspektivisch einen Anstieg des Radverkehrsanteils im sog. „Modal Split“ auf 25 % für Nordrhein-Westfalen vor. Derzeit liegt der Radverkehrsanteil in NRW und auch im Stadtgebiet Aachen deutlich darunter. Um das Ziel zu erreichen, sind im FaNaG NRW zahlreiche Maßnahmen beschrieben, die das Radfahren attraktiver, sicherer und nutzerorientierter machen sollen. Mit Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass eine heute erstellte Potentialanalyse noch zu höheren Radverkehrszahlen auch für die Radvorrangroute entlang der Horbacher Straße (L 231) führen würde.
Auf der parallelen Horbacher Straße (L 231) verkehren nach der letzten Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 täglich ca. 3.910 Kfz südlich und 1.920 Kfz nördlich der Ortslage Horbach.