L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen Informationen zur Planungsphase
In der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio wurde vorgeschlagen, zwischen dem Ortsausgang Aachen-Alt-Richterich und dem Ortseingang Horbach den vorhandenen gemeinsamen Geh-Radweg durch Verbreiterung auszubauen und zwischen Horbach und dem Grenzübergang Locht einen separaten Radweg neben dem (heute gemeinsamen Geh-Radweg - zukünftig nur) Gehweg anzulegen. Mittlerweile wurde das Konzept sowohl durch Würdigung des Schutzes der vorhandenen Allee entlang der L 231, die seit 2019 durch Straßen.NRW nachgepflanzt wurde, sowie dem zwischenzeitlich erschienen Regelwerk „Hinweise zu Radschnellverbindungen (H RSV 2021)“ überarbeitet.
Die Planung im Detail
Im Teilabschnitt RVR 1 wird der geplante nutzbare Brückenquerschnitt gegenüber dem heutigen Bestand um 0,65 m verbreitert. Auf den sogenannten „Brückenkappen“ werden beidseitig Gehwege in 2,00 m Breite hergestellt, auf der Fahrbahn werden neben der „Kernfahrbahn“ für den Kfz-Verkehr jeweils 2,00 m breite Schutzstreifen für den Radverkehr angelegt.
Verbreiterungen der vorhandenen gemeinsamen Geh-Radwege in den Teilabschnitten RVR 3 und RVR 5 sind nicht möglich. Für eine Radvorrangroute (RVR) beträgt die erforderlichen Breite 3,50 m für die nur bedingt geeignete Führungsform des gemeinsamen Geh- und Radwegs. Zusätzlich ist eine Verbreiterung des benötigten Sicherheitstrennstreifens zwischen einer Außerortsstraße und einem Radweg auf 1,75 m teilweise erforderlich. Dieser Breitenbedarf ist wegen der vorhandenen und als geschützten Landschaftsbestandteil festgesetzten Allee nicht vorhanden.
Zuerst wurde in den Teilabschnitten RVR 3 und RVR 5 eine Planung weiterverfolgt, die den vorhandenen Geh-Radweg zukünftig als Gehweg nutzt. Zur Erlangung des Radvorrangrouten-Standards sollte noch ein Zweirichtungsradweg in einer asphaltierten Breite von 3,00 m vorgesehen werden. Dieser wurde außerhalb der Alleenbäume angedacht. Aus den Abstimmungen mit der lokalen Landwirtschaft hat sich dann ergeben, dass eine Befahrbarkeit der Radvorrangroute für die Ernteabfuhr auch mit Lkw erforderlich ist. Daher wurde die Führungsform des 3,00 m breiten Zweirichtungsradweges in einen „Weg mit landwirtschaftlichem Verkehr“ entsprechend den H RSV mit 4,50 m asphaltierter Breite umgeplant. Zwischen Horbach und dem Grenzübergang (RVR 5) wird der separate Gehweg dann entfallen und entsiegelt.
Im Teilabschnitt RVR 3 zwischen AC-Alt-Richterich und AC-Horbach wird mit der Stadt Aachen für den ca. 350 m langen Bereich, der in dem Plangebiet des „Richtericher Dell“ liegt, ab dem Kreisel „Banker-Feld-Straße“ nach einer Querschnittsaufteilung gesucht, die zukünftig im Bebauungsgebiet Bestand haben kann. Ungefähr ab der Einmündung des Franzosenweges wird die Lage der Radvorrangroute westlich der Horbacher Straße gewählt. Die Anlage eines zusätzlichen Radweges zwischen der Horbacher Straße und einem Regenrückhaltebecken auf der Ostseite der Straße (Lageplan 1, km 0+4 bis 0+5) wäre aus Platzgründen unmöglich. Im Bereich des Einzelgebäudes Haus-Nr. 219 (Lageplan 2, km 0+9 bis 1+0) soll die L 231 nach Osten verschwenkt werden, um so Platz zu schaffen, die RVR zwischen Haus und Straße zu führen.
Der Übergang von der freien Strecke in den Teilabschnitt RVR 4 der Ortsdurchfahrt Horbach mit voraussichtlich zukünftig beidseitigen Radverkehrsanlagen wie auch der Übergang am nördlichen Ortsrand Horbach in den Teilabschnitt RVR 5 werden mit sicheren Querungsmöglichkeiten geplant, die zwischen der Stadt Aachen und Straßen.NRW abgestimmt und in der betreffenden Zuständigkeit umgesetzt werden.
Im Teilabschnitt RVR 5 vom nördlichen Ortsausgang Horbach bis zur niederländischen Grenze soll die RVR nordöstlich der L 231, außerhalb der Alleebäume, neu gebaut werden. Diese Lage ermöglicht die entwässerungstechnisch von der Straße unabhängige Betrachtung. Vor einem Einzelgebäude kurz vor der Staatsgrenze geht die Führungsform der RVR auf ca. 40 m in gemeinsamer Geh-Radweg im Radvorrangrouten-Standard von 3,50 m Breite über.
Grunderwerb
Der Neubau des zusätzlichen Radweges wird die Beanspruchung weiterer Flächen erfordern. Diese Flächen müssen von den jeweiligen Eigentümern erworben werden. Bei der Suche nach Flächen, die für erforderliche landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden, gelingt es nicht immer, auf geeignete Grundstücke im Eigentum des Landes NRW zurückzugreifen, sodass es auch für diesen Zweck zum Bedarf von Grunderwerb kommen könnte. Der Grunderwerb wird im Rahmen des noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens für die Teilabschnitte RVR 3 und RVR 5 geregelt. Hierzu wird auf die Grundsatzplakate von Straßen.NRW unter "Medien & Downloads" verwiesen.
Verkehrszahlen
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum RS4 wurde im Jahr 2016 eine Potentialanalyse erarbeitet, die auch die zu erwartenden Radverkehrsmengen auf der Radvorrangroute Horbacher Straße ermittelt. Demnach wird in den Teilabschnitten RVR 1 und RVR 2 ein Potential von 1.500 bzw. 900 Radfahrenden und in den Teilabschnitten RVR 3 bis RVR 5 ein Potential von täglich 500 bzw. 600 Radfahrenden für das Prognosejahr 2025 erwartet.
Am 01.01.2022 trat in Nordrhein-Westfalen das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) in Kraft. Es sieht in der Präambel perspektivisch einen Anstieg des Radverkehrsanteils im sog. „Modal Split“ auf 25 % für Nordrhein-Westfalen vor. Derzeit liegt der Radverkehrsanteil in NRW und auch im Stadtgebiet Aachen deutlich darunter. Um das Ziel zu erreichen, sind im FaNaG NRW zahlreiche Maßnahmen beschrieben, die das Radfahren attraktiver, sicherer und nutzerorientierter machen sollen. Mit Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass eine heute erstellte Potentialanalyse noch zu höheren Radverkehrszahlen auch für die Radvorrangroute entlang der Horbacher Straße (L 231) führen würde.
Auf der parallelen Horbacher Straße (L 231) verkehren nach der letzten Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 täglich ca. 3.910 Kfz südlich und 1.920 Kfz nördlich der Ortslage Horbach.