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L156: Ausbau des Radwegenetzes im Kreis Mettmann Informationen zur Planungsphase

Ziel des Planungsprozesses ist es, das Baurecht für drei Radwege­maßnahmen an der L156 in Mettmann, Ratingen und Heiligenhaus zu erlangen. Dazu müssen neben dem technischen Entwurf auch vertiefte umwelt­fachliche Unterlagen erarbeitet werden.

Aktuell werden noch die Unterlagen für den Vorentwurf erarbeitet. Dazu gehören unter anderem Lage- und Höhenpläne, der landschaftspflegerische Begleitplan und wassertechnische Entwurfsgrundlagen.

Im Anschluss werden auf Grundlage des Vorentwurfs die Unterlagen für die Planfeststellung erstellt. Damit kann dann das formale Planfeststellungsverfahren, also das Verfahren, um das Baurecht zu erlangen, eingeleitet werden. Das Verfahren führt die Bezirksregierung Düsseldorf durch.

Vor dem Baubeginn sind dann weitere vorbereitende Tätigkeiten erforderlich, wie z. B. der Kauf der erforderlichen Grundstücke und die Erstellung der Ausführungsplanung.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Verwaltungsverfahrens­gesetz NRW erfordert eine frühe Öffentlich­keits­beteiligung von Bürger*innen und Trägern öffentlicher Belange, das können zum Beispiel betroffene Kommunen, Versorgungs­unternehmen oder Umwelt- und Wasser­behörden sein. Hierzu fand am 12.12.2017 eine öffentliche Vorstellung der Vor­unter­suchungs­ergebnisse zum geplanten gemeinsamen Geh- und Radweg an der Landesstraße 156 zwischen Mettmann und Ratingen statt. Den Vermerk finden Sie auf dieser Seite zum Download.

Abschnitt 1: L156 in Mettmann und Ratingen

Zwischen Mettmann und Ratingen soll auf einer Länge von rund 3,7 Kilometern ein Geh- und Radweg auf der östlichen Seite der Landesstraße 156 entstehen. Zwischen den Kreuzungen der L156 (Homberger Straße) mit Eschenkämpchenweg beziehungsweise Löffelbeckweg und der L156 (Metzkausener Straße) mit der Meiersberger Straße hat die Landesstraße bisher lediglich zwei Fahrstreifen, aber keinen Geh- und Radweg. Die Landesstraße verbindet die Ortsteile Mettmann-Metzkausen und Ratingen-Homberg und verläuft auf diesem Abschnitt größtenteils außerhalb bebauter Gebiete. Alternative Radwegeführungen abseits der Landesstraße sind nicht vorhanden. Gleichzeitig mit dem Neubau des Geh- und Radweges sollen die Fahrbahn der Landesstraße erneuert und die Einrichtungen für die Straßenentwässerung optimiert werden.

Die L156 zwischen Mettmann und Ratingen vor dem Ausbau.

Im Kreuzungsbereich der Landesstraße 156 (Metzkausener Straße/Schöllersfeld) mit der L422 (Meiersberger Straße) besteht bereits ein nördlich der L422 verlaufender Geh- und Radweg, mit dem der neue Radweg verknüpft werden soll. Damit der Fuß- und Radverkehr die Fahrbahn der Meiersberger Straße sicher überqueren kann, ist hier eine Fußgängerampel installiert.

Fußgängerampel an der L422

Abschnitt 2: L156 in Ratingen und Heiligenhaus

Zwischen Ratingen und Heiligenhaus soll auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern ein Geh- und Radweg auf der westlichen Seite der L156 (Schöllersfeld/Ratinger Straße) entstehen. Die Landesstraße 156 verläuft hier teilweise innerhalb bebauter Gebiete. Zwischen der Kreuzung mit der L422 und der Brücke Hofermühle, welche die Landesstraße über die Bahngleise führt, hat die Straße eine Breite von rund 6,10 Metern. Neben den beiden Fahrstreifen existiert hier bisher keine gesicherte Wegeführung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Nach dem Ausbau soll ein 2,50 Meter breiter Geh- und Radweg vom Stadtteil Ratingen-Homberg bis zum Landschaftsschutzgebiet Hofermühle in Heiligenhaus führen. Auch hier sollen im Rahmen des Ausbaus die Fahrbahn der L156 und die Einrichtungen zur Straßenentwässerung erneuert werden.

Auf der Brücke, welche die L156 über die Bahngleise führt, steht nicht ausreichend Platz für eine gesicherte Führung des Rad- und Fußverkehrs zur Verfügung. Das Bauwerk soll zu einem späteren Zeitpunkt neu gebaut werden und dann ebenfalls einen gesonderten Geh- und Radweg erhalten. Dieser soll direkt an einen bereits bestehenden Radweg auf der Nordseite der Brücke anschließen.

Die L156 vor und nach dem Umbau

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Abschnitt 3: Brückenbauwerk Hofermühle

Die im Jahr 1900 gebaute Brücke Hofermühle in Heiligenhaus, welche die L156 (Ratinger Straße) über die Bahngleise führt, muss erneuert werden. Die alte Brücke ist zu schmal, um einen geschützten Geh- und Radweg anzulegen. Die neue Brücke soll dagegen einen Geh- und Radweg erhalten. Um diesen an bereits bestehende Geh- und Radwege anzuschließen, soll er knapp 300 Meter lang werden. Nördlich der Brücke besteht bereits ein Geh- und Radweg, der auf der Westseite der Ratinger Straße verläuft.

Die Planung des sogenannten Ersatzneubaus wird eng mit der Deutschen Bahn und – wegen des Ausbaus der nahegelegenen A44 – auch mit der Autobahn GmbH abgestimmt.

Das Brückenbauwerk Hofermühle

Die Brücke Hofermühle führt die Landesstraße 156 über die Bahngleise.
Auf der alten Brücke ist kein Platz für einen separaten Geh- und Radweg.

Infos für Bürger*innen

Die Planungsschritte für Straßen und Wege verständlich erklärt: vom Bedarfsplan bis zur Ausführungsplanung.