Klimaschutz im Straßenbau
Klimaschutz ist ein wichtiges Thema unserer Zeit. Der globale Klimawandel erfordert ein konsequentes Handeln. Wenn wir Straßen planen und bauen, haben wir die Auswirkungen auf das Klima zu beachten. Seit einigen Jahren ist der Klimaschutz gesetzlich verankert und damit auch bei Straßenbauvorhaben zu berücksichtigen.

Straßen ermöglichen uns, mobil zu sein. Um dabei Beeinträchtigungen der Umwelt so gering wie möglich zu halten, muss der Klimaschutz von Anfang an in alle Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Gesetzliche Vorgaben
Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die bundesweiten Ziele zum Klimaschutz festgelegt. Diese Ziele sind bei Straßenbauvorhaben zu berücksichtigen (geregelt u. a. in § 13 Klimaschutzgesetz). Wenn eine Straße geplant wird, werden zunächst die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf das Klima überprüft. Wie wirkt sich das Projekt auf den Ausstoß von Treibhausgasen und damit auf das globale Klima aus? Wie kann die Straße so gestaltet werden, dass sie gegen die Anfälligkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels (z.B. erhöhte Hochwassergefahr) geschützt ist.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2021 zwei zusätzliche Gesetze, die den Klimaschutz auf Landesebene stärken: das Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes und das Klimaanpassungsgesetz. Die rechtliche Verankerung bewirkt, dass der Klimaschutz in allen Bereichen verbindlich wird und systematisch berücksichtigt werden muss.
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben:
- Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), § 13 Berücksichtigungsgebot
- Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2023 vom Bundesministerium (PDF, 687 kB, nicht barrierefrei)
Klimaschutz in der Praxis
Um sicherzustellen, dass die Klimaschutzvorgaben im Straßenbau angemessen umgesetzt werden, müssen in der Praxis anwendbare Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe entwickelt werden.
Die Forschungsgesellschaft für Straßenbau (FGSV) mit den entsprechenden Arbeitskreisen und die Bundesanstalt für Straßenwesen arbeiten und forschen an der Berücksichtigung des Klimaschutzes im Straßen- und Verkehrswesen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat entsprechende „Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenzulassung“ veröffentlicht. Die FGSV hat das „Ad-hoc-Arbeitspapier zur Berücksichtigung von großräumigen Klimawirkungen bei Straßenbauvorhaben“ im Dezember 2023 herausgegeben.