Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln
Das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt über 70 Jahre zurück. Doch auch heute noch sind seine Kampfmittel, vor allem Bomben, in Nordrhein-Westfalen zu finden.
Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelsondierung und -beseitigung gehört nicht nur die unmittelbare Beseitigung, sondern auch im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen die Kampfmittelbelastung der Grundstücke zu prüfen und vorhandene Kampfmittel zu räumen. Damit sichert der Kampfmittelbeseitigungsdienst, dass wichtige Bauvorhaben gefahrlos betrieben werden können.
Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen
- Arnsberg: für die Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster,
- Düsseldorf: für die Bezirke Düsseldorf und Köln.
(Quelle: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen)
Antworten auf häufige Fragen zum Thema
Was alles unter den Begriff Sondierung zu verstehen ist, wird häufig „umgangssprachlich“ verschieden genutzt. Mal beginnt die Sondierung (Untersuchung) schon mit der Luftbildauswertung, mal mit der Detektion.
In NRW werden die zugelassen Messverfahren (Detektion) in der Technischen Verwaltungsvorschrift (TVV) für Kampfmittelbeseitigung im Land NRW beschrieben. Der Einsatz von Messverfahren, die nicht in der TVV beschrieben sind, müssen mit den Bezirksregierungen abgestimmt werden.
Für die Detektion werden sogenannte Magnetometer eingesetzt, um das Erdmagnetfeld zu messen. Werden bei den Messungen Anomalien (ferromagnetische Störungen) festgestellt, werden diese freigelegt. Die Störungen können Kampfmittel sein, vorhandene (Bau-) Materialien mit ferromagnetischen Eigenschaften oder metallische Gegenstände.
Bei Straßen.NRW kommt die Bohrlochdetektion zum Einsatz. Aber auch nur auf Flächen, auf denen keine konkrete Belastung auf Kampfmittel im näheren Umfeld der angedachten Arbeiten vermutet werden.
Oberflächendetektionen werden ausschließlich von den Bezirksregierungen durchgeführt. Flächen, auf denen ein Verdacht auf Kampfmittel besteht, werden ausschließlich von den Bezirksregierungen untersucht.
Straßen.NRW führt grundsätzlich Bohrlochdetektionen durch, wenn Spezialtiefbauarbeiten (Spundwände rammen, Bohrpfahlgründungen etc.) durchgeführt werden müssen. Dann wird das unmittelbare Baufeld untersucht. Ansonsten wird anhand der Stellungnahmen zu den Luftbildauswertungen die notwendigen Untersuchungen vorgegeben.
Zuerst beantragen die für ein Bauprojekt zuständigen Regionalniederlassungen von Straßen.NRW eine Luftbildauswertung für den gesamten Baubereich. Die Stellungnahmen der Bezirksregierungen und Ordnungsbehörden geben dann vor, ob untersucht werden muss oder nicht. Bei Spezialtiefbau untersucht Straßen.NRW immer.
Das Thema Kampfmittel ist eine Fachdisziplin, die nur von Spezialfirmen ausgeführt werden kann.
Für die Untersuchungen schreibt Straßen.NRW deshalb die Leistungen mit dem Bauvertrag aus. Dazu gehören die Baufeldfreimachung, Herstellung der Sondierbohrungen, die Bohrlochdetektion, Auswertung der Detektion, ggf. Freilegen von Anomalien und die Freigabe des unmittelbaren Baufeldes.
Die einzelnen Bundesländer verfahren unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen ist die Vorgehensweise einheitlich über die Erlasslage geregelt. Straßen.NRW führt deshalb die Untersuchungen nach der „Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel“ (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen - KampfmittelVO NRW) durch.
Wenn Kampfmittel gefunden werden, wird die Baustelle stillgelegt. Die Fachfirma sichert den Fundort ab, alarmiert die jeweilige Bauüberwachung von Straßen.NRW und die Ordnungsbehörde. Die Ordnungsbehörde schaltet dann die zuständige Bezirksregierung ein und veranlasst Weiteres im Rahmen ihrer Zuständigkeit.