Infos für Umsetzungspartner
Unsere Informationen für Fachpersonen: über die Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen, zum Aufbau der digitalen Bauwerksakte und zum Building Information Modeling – kurz „BIM“, die Kontaktadressen für Planungen Dritter bei E-Government-Verfahren, unsere CAD-Standards und die Grundlagen zur E-Rechnung. Weiterhin informieren wir Sie, welches Kartenmaterial von Straßen.NRW bereitgestellt werden kann und über die nordrhein-westfälische Straßeninformationsbank (NWSIB).
Aufbau der digitalen Bauwerksakte
Auf dieser Seite finden Sie die Handlungsanweisung zur digitalen Datenhaltung von Unterlagen für Bauwerke im konstruktiven Ingenieurbau.
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben zur Mitbenutzung von Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen (beispielsweise durch Zufahrten und Versorgungsleitungen etc.), wurden diese Richtlinien durch den Bund beziehungsweise das Land NRW auch für den Bereich der Landesstraßen eingeführt.
Neben erläuternden Ausführungen zur Ausgestaltung etwaiger "Mitbenutzungen" beinhalten die Richtlinien in ihren Anlagen unter anderem auch die entsprechenden Gestattungs- und Vertragsmuster - und insbesondere auch für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch die zu verwendenden Antragsmuster.
Barrierefreiheit im Straßenraum
Der öffentliche Straßenraum soll für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst barrierefrei gestaltet sein. Dabei spielen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle. Der 123-seitige Leitfaden liegt in der zweiten Fassung vor. Stand: April 2012