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Infos für Bürger*innen

Der Bau von Straßen und Wegen erfolgt nach klaren Vorgaben und Regeln. Beginnend bei den Bedarfsplänen, geht es um die Linienfindung, danach in die Entwurfsplanung. Erst mit der Planfeststellung kann das Projekt für die Realisierung ausgeschrieben werden. In vielen Projekten erfolgt hierbei eine frühe Bürgerbeteiligung.

Video Der Weg vom Planungsauftrag bis zum Bau

Der Bau von Straßen und Wegen erfolgt nach klaren Vorgaben. Im Video möchten wir Ihnen davon einige Grundlagen vermitteln.

Bedarfspläne

Jede Straßenplanung fußt auf dem im Fernstraßen- oder Landesstraßenausbaugesetz enthaltenen Bedarfsplänen. Dort stellen Bund und Land den Bedarf für neue und auszubauende Strecken fest. Die Bedarfspläne sind die gesetzliche Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundesfern- und Landesstraßen durch Straßen.NRW.

Linienfindung

Für die in den Bedarfsplänen des Bundes bzw. des Landes aufgenommenen Straßenbauvorhaben ist im Regelfall eine Linienbestimmung nach §16 Bundesfernstraßengesetz beziehungsweise §37 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

Entwurfsplanung

Beim Straßenbau wird zwischen den Begriffen "Planung" und "Entwurf" häufig nicht deutlich unterschieden. In der Regel meint "Planung" die großräumige Festlegung von Linien (Netzkonzeption, Raumordnung, Linienentwurf), während der "Entwurf" für Detailausarbeitungen (Vorentwurf, Bauentwurf und so weiter) steht.

Planfeststellung

Aufgrund rechtlicher Vorgaben dürfen neue Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist. Dazu wird ein Verwaltungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt.

Ausführungsplanung

Die beabsichtigte Neubaumaßnahme wird nach Vorliegen der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen, Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung des notwendigen Grunderwerbs, anhand der ausführungsreifen Planunterlagen öffentlich ausgeschrieben.

Bürgerbeteiligung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW legt eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange fest. Hierzu finden im Zuge der Planung öffentliche Informationstermine statt.

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