Großraum- und Schwertransporte
Der Transport von besonders großen und schweren Gütern über die Straßen Nordrhein-Westfalens erfolgt nach klaren Richtlinien. Auf dieser Seite erfahren Sie die aktuell gültigen Vorgaben für Fachpersonal. Zudem informieren wir Sie über Tages- und Nachtbaustellen und zum Thema VEMAGS.
Informationen zu Großraum- und Schwertransporten
- Straßen.NRW ist in Nordrhein-Westfalen zuständig für die Bundes- und Landesstraßen.
- Ausnahmen bilden Ortsdurchfarten von Städten ab 80.000 Einwohnern. Hier sind die jeweiligen Städte zuständig.
- Für die Autobahnen sind seit dem 1. Januar 2021 die Niederlassungen Rheinland und Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
Dem jeweils Zuständigen obliegt die Prüfung auf Hindernisse durch Baustellen und Brücken. Bei den Brücken ist zwischen der Durchfahrtshöhe und der statischen Belastbarkeit zu unterscheiden. Die statische Belastbarkeit wird gemäß der „BEM-ING Teil 3 - Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“ ermittelt.
Kontakt Großraum- und Schwertransporte
Wenn Sie Fragen zu Anhörungen bei Straßen.NRW oder zu Anhörungen bei der Autobahn GmbH und den bereit gestellten Informationen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen: