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Gebietsschutz

Das europäische Schutzgebiets­netz "Natura 2000" besteht aus den Gebieten von gemein­schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und den Euro­päischen Vogels­chutz­gebieten. Ziel ist der länder­über­greifende Schutz gefährdeter wild­lebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebens­räume, um die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Ein Biologe beobachtet Wasservögel an einem Teich durch ein Fernrohr (Spektiv)

Als FFH-Verträglichkeits­prüfung (FFH-VP) wird die Prüfung der Aus­wirkungen eines Straßen­bau­projektes auf die Erhaltungs­ziele eines Natura 2000-Gebietes bezeichnet. Sie dient dem Ziel, Ver­schlechterungen oder Störungen von Natura 2000-Gebieten zu verhindern und den günstigen Erhaltungs­zustand der gebiets­relevanten Lebens­raum­typen und Arten sicher­zustellen oder wieder­her­zustellen.

Untersuchungs­gegen­stand ist das betroffene Natura 2000-Gebiet mit seinen Erhaltungs­zielen, d.h. Lebens­raum­typen des Anhangs I FFH-Richtlinie, Pflanzen- und Tierarten des Anhang II FFH-Richtlinie und Vogel­arten des Anhang I oder Art. 4 (2) Vogel­schutz­richtlinie.

Die Prüfung setzt sich aus der FFH-Vor­prüfung, der FFH-Verträglich­keits­prüfung und der FFH-Ausnahme­prüfung zusammen. Rechts­grund­lage sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), die EU-Vogel­schutz­richtlinie (79/409/EWG) und das Bundes­natur­schutz­gesetz.