Gebietsschutz
Das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000" besteht aus den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und den Europäischen Vogelschutzgebieten. Ziel ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume, um die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten.
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Als FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) wird die Prüfung der Auswirkungen eines Straßenbauprojektes auf die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes bezeichnet. Sie dient dem Ziel, Verschlechterungen oder Störungen von Natura 2000-Gebieten zu verhindern und den günstigen Erhaltungszustand der gebietsrelevanten Lebensraumtypen und Arten sicherzustellen oder wiederherzustellen.
Untersuchungsgegenstand ist das betroffene Natura 2000-Gebiet mit seinen Erhaltungszielen, d.h. Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie, Pflanzen- und Tierarten des Anhang II FFH-Richtlinie und Vogelarten des Anhang I oder Art. 4 (2) Vogelschutzrichtlinie.
Die Prüfung setzt sich aus der FFH-Vorprüfung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der FFH-Ausnahmeprüfung zusammen. Rechtsgrundlage sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und das Bundesnaturschutzgesetz.