E-Bike-Varianten
Bei Fahrrädern mit Elektromotor gibt es Unterschiede, die Sie kennen sollten. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen.
E-Bikes
E-Bikes sind mit Elektromofas zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad. Außerorts dürfen sie Radwege benutzen. Innerorts dürfen Radverkehrsanlagen nur genutzt werden, wenn das weiße Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ angebracht ist.
* Gemäß Straßenverkehrsordnung § 2 (4) Satz 6: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Pedelecs
Ein Pedelec ist die Ausführung eines Elektrofahrrads, bei der der Fahrer von einem Elektroantrieb nur dann bis max. 25 km/h unterstützt wird, wenn er gleichzeitig selbst die Pedale tritt. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt*. Das heißt, mit einem Pedelec dürfen alle Verkehrswege genutzt werden, die auch mit dem Fahrrad genutzt werden dürfen.
* gemäß Straßenverkehrsgesetz § 1 (3): Unter der Bedingung bis 25 km/h, 250 Watt, Motorleistung nur in Verbindung mit Treten sind Pedelecs wie Fahrräder zu behandeln.
S-Pedelecs
Ein S-Pedelec funktioniert genauso wie das Pedelec, wird jedoch bis 45 km/h von einem Elektroantrieb unterstützt. Es ist rechtlich einem Kleinkraftrad gleichgestellt. Das bedeutet, dass S-Pedelecs eine Fahrradinfrastruktur grundsätzlich nicht nutzen dürfen, es sei denn, die Benutzung ist durch das Zusatzschild „S-Pedelec frei“* gestattet. Für S-Pedelecs ist eine Fahrerlaubnis erforderlich, es besteht Kennzeichen- und Helmpflicht.
* Per Erlass vom 18.07.2023 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Zustimmung zur Verwendung des Zeichens „Pedelec frei“ erteilt. Die Anordnung des Zusatzschildes entscheidet die Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall und unter Beachtung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten.