Seiten-URL: https://www.strassen.nrw.de/de/fachinformationen-zu-radschnellwegen.html

Fachinformationen zu Radschnellwegen

Nordrhein-Westfalen schaut voraus: Ein Netz von Radschnellwegen verbindet – innerstädtisch Ziele, die Stadt mit dem Umland, die Zentren untereinander, Wohnung und Arbeitsstelle miteinander und vieles mehr. Die Vorteile des Radfahrens überzeugen: Es entlastet Umwelt und Straßen, kostet wenig, fördert die Gesundheit und macht auch noch Spaß! Als Pedelec ist das Rad auch für längere Strecken und viele Menschen eine echte Alternative zum Auto.

Darum brauchen wir in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes, sicheres Radverkehrsnetz im besten Standard. Das Premiumprodukt für den Radverkehr sind die Radschnellwege – breite, komfortable Verbindungen, auf denen sich die Fahrzeiten in und zwischen den Städten erheblich verkürzen. In NRW radeln wir voraus und bauen sieben große Radschnellwege – auf den ersten Kilometern können Sie schon heute fahren!

Als Netz- und Infrastrukturelement sind Radschnellwege dazu geeignet, den längst fälligen Quantensprung einzuleiten, um das Potenzial des Radverkehrs voll auszuschöpfen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährleistet diese Qualität durch die Festlegung von Standards. Es übernimmt weiter Verantwortung durch die Übernahme der Baulast für Radschnellwege.

Der Leitfaden zu Radschnellwegen

Alle grundlegenden Fragen rund um die Planung, den Bau und den Betrieb von Radschnellwegen in Nordrhein-Westfalen beantwortet das Verkehrsministerium NRW in einem einheitlichen Leitfaden.

An dem 150-seitigen Werk haben Radverkehrsexperten aus der NRW-Landes- und Kommunalverwaltung mitgearbeitet. Es enthält mehr als 90 Abbildungen und 20 detailreiche Prinzipskizzen für die Planung von Kreuzungen und Einmündungen. Der Leitfaden wird fortlaufend aktualisiert und bei Bedarf erweitert.

Die Vorgaben beziehen sich auf Radschnellwege, die als sogenannte „Radschnellverbindung des Landes“ geplant und gebaut werden. Radschnellverbindungen des Landes haben eine eigenständige regionale Verbindungsfunktion und sind den Landesstraßen gleichgestellt. Für sie ist die Einhaltung der folgenden und im Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich beschriebenen Standards verpflichtend. Für alle anderen Radschnellwege werden sie empfohlen. Der Download beinhaltet bereits die 2. Ergänzungslieferung aus 11/2020, die nochmals separat zum Austausch bereit steht. Alle Dateien stehen weiter unten im Bereich "Download" zur Verfügung.

Die neue Netzhierarchie

Regionale und kommunale Radschnellwege – beide Netzelemente sind unabdingbar, wenn es um die Zukunftsmobilität geht. Radschnellwege sind ein expliziter Baustein im Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität. Sie erfüllen in besonderer Weise die Ansprüche an modernen Radverkehr – direkt, schnell, massentauglich, sicher und kompatibel für eine e-mobile Radverkehrsnutzung.

Mit beiden Netztypen werden neue Reichweiten, neue Räume, neue Zielgruppen und damit neue Potenziale erschlossen. Die regionalen Radschnellwege sind nicht nur eine willkommene Zusatzoption für Tourismus-, Freizeit- und Sportradler, sondern auch ein attraktives Angebot für den Berufspendler, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Neue Angebote aus der Industrie und die weiter steigende Nachfrage nach e-mobilen Fahrrädern für die schnelle und kostengünstige individuelle Mobilität auch auf mittleren Entfernungen werden den Umstieg unterstützen und beschleunigen.

Regionale Radschnellwege müssen jedoch – um die „Qualität des Verkehrsablaufs“ nicht nur zwischen, sondern auch in besonderer Form in den Kommunen selbst zu gewähren – eine adäquate Fortführung finden. Kommunale Radwege sind dabei nicht nur aus Gründen der Führungskontinuität wichtig, sondern sie haben darüber hinaus eine eigenständige Funktion als Hauptträger und Rückgrat des kommunalen Radbinnenverkehrs. Diese Aussage bezieht sich im Wesentlichen auf Mittel- und Großstädte: In hoch verdichteten, urbanen Räumen übernehmen sie eine strategisch wichtige Aufgabe mit Blick auf die Führung, Bündelung, Beschleunigung und Attraktivierung von massenhaftem Radverkehr. Maßgebend für die Mindestlänge kommunaler Radschnellwege ist jeweils die lokale Funktion und Netzstruktur.

Von allen Netz- und Infrastrukturelementen bieten Radschnellwege den größten Mehrwert. In der Radverkehrsplanung, aber auch für die Gesamtmobilität. Sie sind multifunktional und gleichermaßen nutzbar für Pendler-, Einkaufs-, Ausbildungs-, Freizeit- und Tourismusverkehre. Sie erweitern sehr wesentlich in Stadt und Umland die Multimobilität, z.B. als Zubringer zum ÖPNV. Weitere Potenziale sind sicher auch – eher im kommunalen Raum – im Lastentransport mit Fahrrädern zu erwarten. Zielführend für die Zukunftsmobilität in Stadt und Region ist sicherlich eine Netzverknüpfung regionaler und kommunaler Radschnellwege. Dies würde die Nutzung aller Voraussicht nach deutlich steigern und einen großen Anreiz zum Umstieg auf das Zweirad setzen – selbst für bislang wenig radaffine Bevölkerungsgruppen.

Die Führung, Dimensionierung, Ausgestaltung, avisierte Bevorrechtigung und insbesondere die städtebaulich verträgliche „Implementation“ von Radschnellwegen in bestehende Straßenräume ist eine neue Herausforderung für die kommunale Verkehrsplanung. Dabei gilt es nicht nur, die spezifischen Planungsparameter und Qualitätskriterien für Radschnellwege zu erfüllen, sondern gleichzeitig einen städtebaulich und verkehrlich verträglichen Ausgleich mit den Raum- und Nutzungsansprüchen anderer Verkehrsträger zu finden. Neue Anforderungen stellen sich ebenfalls an die Ausgestaltung von Knotenpunkten und an die Verkehrsregelung für bevorrechtigte Radverkehre.

Führungsformen für Radschnellwege des Landes Nordrhein-Westfalen

Radschnellwege sind mit Bevorrechtigung auszugestalten. Es sind von daher auch planfreie Querungen, signalgeregelte Knoten und Vorfahrtsregelungen einzuplanen. Es hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, wie die Vorfahrt zu regeln ist. Grundsätzlich ist die Querung von Bundesstraßen und stark belasteten Landesstraßen im Verlauf von Radschnellwegen möglichst zu vermeiden. Sollte dies jedoch notwendig sein, ist außerorts eine planfreie Lösung anzustreben. Alternativ kann eine signalgeregelte Lösung gesucht werden.

Querungsstellen für Fußgänger über Radschnellwege sind möglich. Hierzu dienen Lichtsignal geregelte Furten, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Es können zur Geschwindigkeitsreduktion vor diesen Querungsstellen sinusförmige Elemente, wie sie in den Niederlanden und in Polen Verwendung finden, eingebaut werden.
Nach der StVO steht derzeitig keine eindeutige Beschilderung für Radschnellwege zur Verfügung. Diese soll zukünftig noch entwickelt werden. In der Übergangszeit wird empfohlen, die Zeichen 244.1 bzw. 244.2 (Fahrradstraße Beginn bzw. Ende) mit dem Zusatz „Radschnellweg“ zu verwenden, außer beim Einsatz von Radfahrstreifen.

Folgende Führungsformen stehen auf Radschnellwegen zur Verfügung:

  • Zweirichtungsradweg (eigenständig geführt)
    Breite: >= 4,0 m; Markierung: Leitlinie (unterbrochener Schmalstrich), Radfahrbahnbegrenzung (durchgehender Schmalstrich), erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II); Oberflächenmaterial: i.d.R. Asphalt; Kurvenradien: >= 20m (außerorts), angepasst an die örtlichen Gegebenheiten (innerorts)
  • Zweirichtungsradweg (straßenbegleitend)
    Breite: >= 4,0 m (netto); Markierung: Leitlinie (unterbrochener Schmalstrich), Radfahrbahnbegrenzung (durchgehender Schmalstrich), erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II); Oberflächenmaterial: i.d.R. Asphalt; alternativ Pflaster (ungefast); Trennung zur Kfz-Fahrbahn: baulich; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
  • Einrichtungsradwege (straßenbegleitend)
    Breite: >= 3,0 m (netto); Markierung: Radfahrbahnbegrenzung (durchgehender Schmalstrich), erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II); Oberflächenmaterial: i.d.R. Asphalt; alternativ Pflaster (ungefast); Trennung zur Kfz-Fahrbahn: baulich; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
  • Radfahrstreifen
    Breite: >= 3,0 m (zzgl. Sicherheitstrennstreifen); Markierung: nach ERA; Oberflächenmaterial: Asphalt; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
  • Fahrradstraße
    Breite: >= 3,0 m (zzgl. Sicherheitsräume zum Parken) im Einrichtungsverkehr, >= 4,0 m (zzgl. Sicherheitsräume zum Parken) im Zweirichtungsverkehr; Oberflächenmaterial: Asphalt; Kurvenradien: angepasst an die örtlichen Gegebenheiten
  • Tempo 30-Zone/ -Straße
    In der Regel umzuwandeln in eine Fahrradstraße ansonsten Führung des RSW mit Vorrang an querenden Straßen innerhalb der Zone.

Planungswettbewerb Radschnellwege

Im Jahr 2013 hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Planungswettbewerb für Radschnellwege durchgeführt, um dieses damals noch weitgehend unbekannte Netzelement in der kommunalen Radverkehrsplanung zu etablieren.

Das Ziel war es, fünf Konzepte für Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen zu finden, deren Planungen durch eine Förderung des Landes als Modellprojekte umgesetzt werden könnten. Die fünf Preisträger sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Landesteilen kommen, um Konzepte aus Räumen mit unterschiedlicher Struktur und Topografie präsentieren zu können. Dabei wurden in erster Linie regionale Radschnellwege gesucht, jedoch mit der Maßgabe einer Fortführung in bzw. durch die Kommune.
Der Wettbewerb wurde offen durchgeführt. Die einzelnen Projekte mussten jedoch zwei Voraussetzungen erfüllen, um erfolgreich am Wettbewerb teilnehmen zu können:

  1. Die im Facharbeitskreis Radschnellwege festgelegten Mindeststandards für Radschnellwege sollten von den geplanten Projekten erfüllt werden.
  2. Es mussten mindestens zwei Kommunen miteinander kooperieren, um den regionalen Bezug sicherzustellen.

Kriterien für den Gewinn

Um als Gewinner des Landeswettbewerbs in Betracht zu kommen, mussten die Bewerbungen mehrere Anforderungen erfüllt werden:

  • Abschätzung der Potenziale im Planungsraum
  • Berücksichtigung alternativer Routenführungen
  • Präsentation beispielhafter Querschnittsentwürfe für die verwendeten Führungselemente und Knotenpunkt-Lösungen
  • Grobe Kostenschätzung
  • Prüfung der Machbarkeit
  • Begründung für das Projekt mit Darstellung der Notwendigkeit des Radschnellweges und der Bedeutung für den Alltagsradverkehr
  • Entwicklung eines Kommunikationskonzepts für die Vermarktung des Radschnellwege, um eine ausreichende Auslastung und die notwendige Akzeptanz bei den Nutzern und politisch Verantwortlichen zu gewährleisten.

Damit wurden also sehr hohe Ansprüche an die Beiträge zum Planungswettbewerb gestellt. Dies war nötig, um die Realisierbarkeit der Projekte nach einem späteren Gewinn des Wettbewerbs gewährleisten zu können. Die Gestaltung des Verfahrens nach dem Grundsatz Qualität vor Quantität schlug sich auch in der Anzahl der Teilnehmer nieder: Insgesamt wurden acht Projektideen zum Wettbewerb zugelassen.

Der Preis

Das damalige MBWSV gewährte für die prämierten Projekte eine Landesförderung in Höhe von 80 Prozent für eine vertiefende Machbarkeitsstudie und die Ausführungsplanung. Nach der Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch ein externes Planungsbüro wurden die Unterlagen den Jury-Mitgliedern zur Vorbereitung ihrer Entscheidung übergeben, die auf einer gemeinsamen Sitzung am getroffen wurde. Die feierliche Bekanntgabe der fünf Gewinner erfolgte am 20. November 2013 im Rahmen eines Festakts in Düsseldorf.

Die Gewinner im Überblick:

  • Radschnellweg Euregio
  • Radschnellweg OWL
  • Radschnellweg Landeshauptstadt Düsseldorf
  • Radschnellweg Köln-Frechen
  • Radschnellweg Regio.Velo

Detaillierte Informationen zum Wettbewerb und den Gewinnern stehen in der Dokumentation des Wettbewerbs, für Sie bereit.