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Die Entwurfsplanung

Beim Straßenbau wird zwischen den Begriffen "Planung" und "Entwurf" häufig nicht deutlich unterschieden. In der Regel meint "Planung" die großräumige Festlegung von Linien (Netzkonzeption, Raumordnung, Linienentwurf), während der "Entwurf" für Detailausarbeitungen (Vorentwurf, Bauentwurf und so weiter) steht.

Unter einer modernen Entwurfstrassierung versteht man heute insbesondere die Fahrraum- beziehungsweise die Verkehrsraumgestaltung. Die Entwurfsarbeit erfolgt dabei nicht nur in der Ebene. Sie muss stets mit Blick auf das räumliche Ergebnis, die Straße in allen drei Dimensionen, erfolgen, mit dem Ziel, dass

  • die Trasse nach Möglichkeit und Vertretbarkeit umweltgerecht ist,
  • alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind,
  • die erforderliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und
  • die notwendige Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wird.

Diese Anforderungen an den Straßenentwurf stehen zum Teil konträr zueinander. Eine ausgewogene Gesamtlösung, die allen Anforderungen gerecht wird, kann nur in einem Prozess des Nachdenkens und durch Abwägen erreicht werden. Die zu erstellenden Unterlagen für den Vorentwurf bestehen im Regelfalle aus:

  • dem Erläuterungsbericht zum Entwurf,
  • dem technischen Straßenentwurf (Lagepläne, Höhenpläne und Querschnitte),
  • dem lärmtechnischen Entwurf,
  • dem landschaftspflegerischen Begleitplan,
  • der Kostenschätzung,
  • den wassertechnischen Entwurfsgrundlagen,
  • den Aussagen zu Schadstoffemissionen,
  • gegebenenfalls Gutachten zu Einzelproblematiken.

Die Entwurfsunterlagen für die Bundesfernstraßen werden von Straßen.NRW geprüft und über das Land dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Sicht- beziehungsweise Genehmigungsvermerkes vorgelegt. Für die Landesstraßen erfolgen die Aufstellung, die Prüfung und die Genehmigung in unabhängigen Schritten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Der genehmigte Entwurf ist Grundlage des folgenden Planfeststellungsverfahrens. Gleichzeitig ist er verbindlich für den Planungsträger bei der weiteren Entwurfsausarbeitung.

Ablauf von der Erstellung des Entwurfs bis zur Genehmigung

Erstellung der Entwurfsunterlagen

Die zu erstellenden Unterlagen für den Vorentwurf werden nach den Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) aufgestellt und umfassen im Regelfalle:

  • den Erläuterungsbericht zum Entwurf,
  • Übersichtspläne, Lagepläne, Höhenpläne, Querschnitte,
  • lärmtechnische Untersuchungen,
  • den landschaftspflegerischen Begleitplan,
  • Kostenschätzungen,
  • wassertechnische Entwurfsgrundlagen,
  • Qualitätsuntersuchungen von Boden und Luft,
  • gegebenenfalls Gutachten zu Einzelproblematiken.

Prüfung und Genehmigung des Entwurfs

Die Entwurfsunterlagen für die Bundesfernstraßen werden nach eingehender Prüfung über das Landesministerium für Verkehr, dem Bundesministerium für Verkehr und Bauwesen zur Erteilung des Sicht- beziehungsweise Genehmigungsvermerkes vorgelegt. Für die Landesstraßen erfolgt die Aufstellung, Prüfung und Genehmigung der Entwürfe in unabhängigen Schritten durch die Straßenbauämter vor Ort.

Der genehmigte Entwurf ist Grundlage des im Weiteren folgenden Planfeststellungsverfahrens.

Nach dem Entwurfsplanung: Planfeststellung

Zweck der Planfeststellung ist es, alle für den Bau oder die Änderung eines Bauvorhabens relevanten rechtlichen Sachverhalte zu prüfen und das Bauvorhaben mit den berührten öffentlichen Interessen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.

Der Weg vom Planungsauftrag bis zum Bau

Der Bau von Straßen und Wegen erfolgt nach klaren Vorgaben. Im Video möchten wir Ihnen davon einige Grundlagen vermitteln.