Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung Einzelfallprüfungen
Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen hat die Entscheidung über die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Bundesfern- und Landesstraßen dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen übertragen. Der Landesbetrieb stimmt das Ergebnis der überschlägigen Prüfung mit der Höheren Naturschutzbehörde und gegebenenfalls mit weiteren Umweltbehörden ab.
UVP-Vorprüfung
Die UVP-Vorprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen, die zur Feststellung der UVP-Pflicht dient. Straßen.NRW stellt auf der Grundlage der geeigneten Angaben fest, dass nach den §§ 6 bis 14 UVP eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht oder nicht. Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt der Landesbetrieb die Feststellung der Öffentlichkeit im Internet bekannt.
Vorprüfungen, die gemäß § 5 UVPG zu dem Ergebnis kommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, werden hier veröffentlicht.