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E-Rechnung

Für die Landesverwaltung ist Digitalisierung ein wichtiges Ziel. Deshalb hat Straßen.NRW als Teil der Landesverwaltung bereits vor einiger Zeit die elektronische Rechnungsverarbeitung eingeführt.

Elektronische Rechnungen

Der Landesbetrieb ermöglicht die Annahme elektronischer Rechnungen als PDF-Datei oder im PDF/A3-Format (ZUGFeRD).

Einsendungsbedingungen für die elektronische Rechnung

Das System kann Ihre Rechnung nur verarbeiten, wenn

  • die Datei alle Seiten der Rechnung inklusive Anlagen, wie zum Beispiel Lieferschein oder dergleichen enthält,
  • Anhänge keine Dokumentenbeschränkungen enthalten oder mit Passwort geschützt sind,
  • die Bestellnummer (sofern vorhanden) angegeben ist,
  • alle Kriterien einer ordnungsgemäßen Rechnung erfüllt sind.

Mit der Einsendung der Rechnung in elektronischer Form entfällt die Papierform. Per E-Mail versandte Rechnungen sind daher nicht ein zweites Mal per Post zu versenden. Achten Sie bitte auch auf die Adressierung an unsere zentrale Rechnungsanschrift. Diese lautet: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen entsprechende Niederlassung oder Betriebssitz Gelsenkirchen. Ein Beispiel:

Landesbetrieb Straßen NRW

Betriebssitz Gelsenkirchen (oder Regionalniederlassung xy)

Hörsterplatz 2a

48147 Münster

„Normalen Schriftverkehr“ zum Beispiel Angebote, Gutachten, etc. senden Sie bitte wie bisher an die Ihnen bekannte Kontaktstelle (Email, Fax, postalische Anschrift oder Ähnliches) der entsprechenden Organisationseinheit. Bitte beachten Sie die aufgeführten Hinweise. Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben oder Verwendung einer anderen als der angegebenen Rechnungsadresse können erhebliche Verzögerungen in der Bearbeitung auftreten.

X-Rechnungen

Seit April 2020 können Straßen.NRW zudem elektronische Rechnungen als X-Rechnung zugestellt werden.

Einsendungsbedingungen für die X-Rechnung

Das System kann Ihre Rechnung nur verarbeiten, wenn

  • die Bestellnummer (sofern vorhanden) angegeben ist,
  • alle Kriterien einer ordnungsgemäßen Rechnung erfüllt sind.

Die Leitweg-ID des Landesbetriebes Straßen.NRW lautet: 05515-09001-58

Hinweise

  • Bei der Erfassung der Rechnungsdaten über die Plattform vergabe.nrw.de ist es zwingend notwendig die entsprechende Niederlassung beziehungsweise Betriebssitz Gelsenkirchen in der Rubrik „Postanschrift des Rechnungsempfängers“ im Feld „zusätzliche Angaben“ anzugeben!
  • Mit der Einsendung der Rechnung in elektronischer Form entfällt die Papierform. Die Rechnungen sind daher nicht ein zweites Mal per Post zu versenden.
  • Achten Sie bitte auch auf die Adressierung an unsere zentrale Rechnungsanschrift. Diese lautet:

    Landesbetrieb Straßen NRW

    Betriebssitz Gelsenkirchen (oder Regionalniederlassung xy)

    Hörsterplatz 2a

    48147 Münster

  • „Normalen Schriftverkehr“ zum Beispiel Angebote, Gutachten, etc. senden Sie bitte wie bisher an die Ihnen bekannte Kontaktstelle (Email, Fax, postalische Anschrift oder Ähnliches) der entsprechenden Organisationseinheit.

Bitte beachten Sie die aufgeführten Hinweise. Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben oder Verwendung einer anderen als der angegebenen Rechnungsadresse können erhebliche Verzögerungen in der Bearbeitung auftreten.

Andere Rechnungsformate

Andere Rechnungsformate können Sie Straßen.NRW wie bisher über die bekannten Wege zusenden.

Anlagen bzw. rechnungsbegründende Unterlagen zu Baurechnungen

Diese Unterlagen senden Sie bitte, sofern nichts anderes vereinbart wurde, weiterhin an die Ihnen bekannte postalische Anschrift der Niederlassung / des Betriebssitzes:

 

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Regionalniederlassung XXX oder Betriebssitz Gelsenkirchen

<<DienststelleStrasse>>

<<DienststellePLZ>> <<DienststelleOrt>>