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Dauererlaubnisse für Autokrane in NRW

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Dauererlaubnissen für drei- und vierachs Autokrane im Anhörverfahren gemäß §29(3) StVO von Straßen.NRW.

Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen

Die weiterhin steigende Anzahl von Erlaubnisverfahren zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten gemäß § 29 (3) StVO erfordert einen immer größer werdenden Verwaltungsaufwand im Genehmigungs- und Anhörungsverfahren. Um die Anträge zeitnah bearbeiten zu können, ist ein effizientes Verwaltungshandeln aller Beteiligten erforderlich.

Zur Vereinfachung der Verfahrensweise kann für bestimmte drei- und vierachsige Autokrane ab sofort eine flächendeckende Dauererlaubnis gemäß § 29 (3) zum Befahren von Bundesfern- und Landesstraßen in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist das Einholen der aktuellen digitalen Schwertransportkarte des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Unmittelbar vor Fahrtbeginn ist die entsprechende tagesaktuelle digitale Schwertransportkarte durch den Fahrer abzurufen und der vorgesehene Fahrtweg hinsichtlich vorhandener Bauwerke mit Fahrverboten zu prüfen. Kreisstraßen in Zuständigkeit des Landesbetriebes sind nicht Bestandteil dieser Dauererlaubnis!

Darunter fallen ausschließlich folgende Krane:

  • dreiachsige Autokrane mit einem Achsabstand von mindestens 1,65 Meter und einem Abstand zwischen erster und dritter Achse von mindestens 4,40 Meter flächendeckend für das Befahren von Bundesfernstraßen
  • vierachsige Autokrane mit einem Achsabstand von mindestens 1,65 Meter und einem Abstand zwischen erster und vierter Achse von mindestens 5,30 Meter flächendeckend für das Befahren von Bundesfernstraßen

Strecken in kommunaler Baulast

Eine flächendeckende Dauererlaubnis für die vorstehend aufgeführten selbstfahrenden Autokrane umfasst nicht die Bundesstraßen und Landesstraßen in der Baulast von Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Streckenabschnitte in kommunaler Baulast sind in den oben verlinkten Schwertransportkarten gepunktet dargestellt.