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Bürgerbeteiligung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW legt eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange fest. Hierzu finden im Zuge der Planung öffentliche Informationstermine statt.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Für folgende Planungen liegen derzeit Dokumente zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor:

Bundesstraßen

Neubau Ortsumgehung Salzkotten

B51n: Fortführung der Ortsumgehung Köln-Meschenich bis zur BAB Anschlussstelle Köln-Eifeltor

B236: Neubau der Lennebrücke in der Ortsdurchfahrt Nachrodt-Wiblingwerde

B238: Neubau der Ortsumgehung Lemgo

L93n: Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf

L239: Sanierung der Landstraße im Bereich Ratingen Schwarzbachtal

L547: Neubau der Ortsumgehung Freckenhorst

L758n: Neubau Ortsumgehung Cappel

Beantragte Planfeststellungs­verfahren

Straßen.NRW stellt für seine Planungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens.

Planfeststellende Behörden

Planfeststellende Behörden in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen. Sie führen das Anhörungsverfahren durch und fertigen den Planfeststellungsbeschluss. Die Verfahrenstände aller Maßnahmen, für die aktuell Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bezirksregierung abrufen: