Bürgerbeteiligung
Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW legt eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange fest. Hierzu finden im Zuge der Planung öffentliche Informationstermine statt.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Für folgende Planungen liegen derzeit Dokumente zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
Radwege
RS1 (Radschnellweg Ruhr): in Mülheim an der Ruhr (von der Stadtgrenze Duisburg-Mülheim bis zur Hochschule Ruhr West)
L42: Neubau eines Rad-/Gehweges zwischen Geilenkirchen-Nirm und Heinsberg-Randerath
L228/L364: Neubau eines Rad-Gehweges zwischen Lindern und Brachelen
L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen
Radschnellweg Neuss, Düsseldorf Langenfeld
RS1 (Radschnellweg Ruhr): auf Gelsenkirchener Stadtgebiet von der Hattinger Straße B227 (Stadtgrenze Essen) bis zur Parkstraße (Stadtgrenze Bochum)
RS1 (Radschnellweg Ruhr): in Essen von der Gladbecker Straße bis zur Hattinger Straße B227 (Stadtgrenze Gelsenkirchen)
Bundesstraßen
Neubau Ortsumgehung Salzkotten
B8/B8n: an der Anschlussstelle „Am Spielberg“, Düsseldorf-Lohausen
B8: Verlegung im Zuge der Aufhebung des Bahnübergangs Emmericher Straße
B51n: Fortführung der Ortsumgehung Köln-Meschenich bis zur BAB Anschlussstelle Köln-Eifeltor
B54: Ausbau von der Einmündung der B236 bis zum DB-Bauwerk im Einmündungsbereich der Kupferstraße
B62: Ausbau zwischen Hilchenbach-Lützel und Erndtebrück-Grünewald
B64: OU Warendorf von „Haus Allendorf“ bis zum „Vohren´sche Esch“
B64/83: Neubau von Brakel/Hembsen bis Höxter und Beverungen/Wehrden bis Höxter/Godelheim
- Abschnitt 1 - Vermerk zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.07.2018 (PDF 404,0 KB)
- Teilabschnitt 1a – Vermerk zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.07.2018 (PDF 416,9 KB)
- Teilabschnitt 1a – Forderungskatalog des Aktionsbündnisses B 64 – Ottbergen (PDF 230,2 KB)
- Teilabschnitt 1a – Besprechung mit dem Aktionsbündnis B64 – Ottbergen (PDF 61,6 KB)
- Teilabschnitt 1b - Vermerk zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.10.2015 (PDF 374,8 KB)
B66n: Neubau Blomberg/Großenmarpe bis Barntrup
B67n: Neubau zwischen Kevelaer-Kervenheim und Kalkar-Kehrum
B233: Erneuerung der Lippebrücke Werne-Bergkamen
B236: Neubau der Lennebrücke in der Ortsdurchfahrt Nachrodt-Wiblingwerde
B238: Neubau der Ortsumgehung Lemgo
B239: im Planungsabschnitt 3.2
Landesstraßen
L4: im Zuge der Aufhebung des Bahnübergangs Jägerstraße - Sterkrader Straße
L26: Umbau der Anschlussstelle L 26/A 44 Willich-Münchheide
L69: Ausbau mit Geh- und Radweg zwischen Wevelinghoven und Widdeshoven
L93n: Ortsumgehung Pulheim-Stommeln bis Bergheim-Büsdorf
L143: Siegquerung Menden (Melanbogen)
L156: Anbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Metzkausen und Homberg
L239: Sanierung der Landstraße im Bereich Ratingen Schwarzbachtal
L357: Erneuerung des Brückenbauwerks bei Haan
L458: Neubau im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs „Anholter Str.“ in Rees-Millingen
L546: Bahnübergangsbeseitigung Kirchlengern
L547: Neubau der Ortsumgehung Freckenhorst
L651: Ersatzneubau der Neveltalbrücke und Erweiterung des Straßenquerschnitts um einen einseitigen Geh- und Radweg
L667: Verlegung der Landesstraße in den Abschnitten 4.2 und 5 im Stadtgebiet Hamm-Rhynern, Ortsteil Freiske
L755: BÜ "Eggestraße"
L758n: Neubau Ortsumgehung Cappel
L793: Ausbau mit Anlage einer Busspur und eines Geh- und Radwegs zwischen Münster und Wolbeck
- Vermerk zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.10.2023 (242,5 KiB, PDF)
- 01_Übersichtskarte (1,5 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- 02_Übersichtslageplan (1,9 MiB, PDF)
- 03_Lageplan Blatt 1 (1,5 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- 04_Lageplan Blatt 2 (1,1 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- 05_Lageplan Blatt 3 (905,6 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
- 06_Lageplan Blatt 4 (2,2 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- 07_Lageplan Blatt 5 (1,0 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
Beantragte Planfeststellungsverfahren
Straßen.NRW stellt für seine Planungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens.
Planfeststellende Behörden
Planfeststellende Behörden in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen. Sie führen das Anhörungsverfahren durch und fertigen den Planfeststellungsbeschluss. Die Verfahrenstände aller Maßnahmen, für die aktuell Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bezirksregierung abrufen: