Brücken bauen und prüfen mit System
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Anzahl der von uns betreuten Brücken und welche Grundlagen für die Planung und dem Bau von Brücken gelten. Sie erfahren, mit welcher Systematik diese komplexen Bauwerke kontrolliert werden. Und schließlich möchten wir Ihnen die üblichsten Technologien beziehungsweise Konstruktionen von Brücken vorstellen.
Brückenstatistik
Brücken in der Zuständigkeit von Straßen.NRW (Stand: 1.1.2024)
- Brücken an Bundesstraßen
- Anzahl: 2.860
- Gesamtlänge: 111 Kilometer
- Brücken an Landesstraßen
- Anzahl: 4.149
- Gesamtlänge: 86,8 Kilometer
- Brücken an Kreis- und Gemeindesstraßen
- Anzahl: 312 (277 Kreis / 35 Gemeinde)
- Gesamtlänge: 4,63 Kilometer
Planung und Bau
Der Entwurf eines Brückenbauwerks muss im wesentlichen unter Berücksichtigung folgender Aspekte erfolgen:
- Natürliche Gegebenheiten und geometrische Randbedingungen
Länge, Höhe, Stützenstellungen und Form einer Brücke werden durch vorhandene natürliche Hindernisse und die Überquerung von anderen Verkehrswegen maßgeblich beeinflusst. - Gestaltung
Ein Bauwerk ist so zu gestalten, dass es sich harmonisch an die vorhandene Umgebung anpasst. Dies ist insbesondere bei exponiert gelegenen Bauwerken, zum Beispiel im stadtnahen Bereich erforderlich. - Werkstoff
Die Auswahl des richtigen Werkstoffs ist von großer Bedeutung für das Bauwerk. Moderne Brücken werden aus Beton, Stahl oder einer Kombination von Beton und Stahl (Verbund) gebaut. - Bauverfahren und Bauablauf
Der Neu- oder Umbau einer Brücke muss oft unter Aufrechterhaltung des bereits fließenden Verkehrs erfolgen. Dies hat maßgeblichen Einfluss auf das Bauverfahren und den Bauablauf. - Dauerhaftigkeit
Brücken werden für eine Lebensdauer von 100 Jahren geplant. Dabei müssen sie nicht selten Verkehrsbelastungen von mehr als 100.000 Fahrzeugen pro Tag ertragen.
Brückenprüfung
Viele Brücken in Nordrhein-Westfalen stammen aus den Hoch-Zeiten des Straßen- und Brückenbaus in den 1960er Jahre bis Mitte der 1980er Jahren. Im Durchschnitt sind unsere Brücken an den Landes- und Bundesstraßen somit rund 50 Jahre alt und haben damit mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer, die auf 70 bis 100 Jahre ausgelegt ist, überschritten.
Dennoch sind die Brücken in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich sicher, unabhängig von ihrem Alter. Zur Gewährleistung dieser Sicherheit werden die Ingenieurbauwerke in der Zuständigkeit von Straßen.NRW systematisch überwacht. Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 werden alle Ingenieurbauwerke an den Straßen (Brücken, Tunnel, Stützwände, Lärmschutzwände, Wasserbauwerke, etc.) durch speziell geschulte Bauwerksprüfingenieure geprüft und mittels Zustandsnoten hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit systematisch bewertet.
- Alle sechs Jahre wird eine umfassende Hauptprüfung durchgeführt. Dabei werden alle – auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile – in den Blick genommen. Jedes Bauteil der Brücke muss „handnah“ geprüft werden. Das bedeutet, dass der Brücken-Check vor allem bei sehr hohen Brücken nur mit Hilfe von Gerüsten, Hubarbeitsbühnen oder Brückenuntersichtgeräten erfolgen kann. Abdeckungen von Bauwerksteilen, zum Beispiel Schutzhauben bei Seilen, Lagermanschetten, Schutzhüllen oder Schachtabdeckungen müssen geöffnet werden, damit auch dort mögliche Schäden entdeckt werden können. Bei Brückenkonstruktionen mit Hohlkästen findet eine Prüfung von außen und im Inneren der Brücke statt.
- Drei Jahre nach der Hauptprüfung folgt die sogenannte Einfache Prüfung durch eine der Straßen.NRW-Niederlassungen. Die Einfache Prüfung wird in der Regel als intensive, erweiterte Sichtprüfung durchgeführt. Geprüft werden auch Funktionsteile (zum Beispiel Lager, Gelenke, Übergangskonstruktionen) sowie Verankerungen von Bauteilen, zum Beispiel Lärmschutzwände oder Leitungen. Auch die Fundamente werden begutachtet, um mögliche Auskolkungen (örtliche Vertiefung am Grund eines Gewässers, verursacht durch Erosion) zu finden.
- In den Jahren ohne Prüfung führt die jeweils zuständige Straßenmeisterei eine ausführliche Besichtigung durch.
- Zusätzlich erfolgt zweimal im Jahr eine systematische Beobachtung durch sachkundige Straßenwärter der zuständigen Meisterei.
- Bei besonderen Anlässen - zum Beispiel nach schweren Verkehrsunfällen oder nach einem Hochwasser - werden Sonderprüfungen durchgeführt.
Früh erkannt - Gefahr gebannt!
Jeder Schaden oder Mangel wird im "Bauwerksbuch" elektronisch dokumentiert. Dazu gibt es ein bundesweit einheitliches Verfahren. Das Bauwerksbuch mit den wichtigsten Daten des Bauwerks wird beim Bau der Brücke angelegt und begleitet das Bauwerk bis zu seinem Nutzungsende. Es enthält unter anderem Angaben über die Konstruktion und durchgeführte Prüfungen, über Schäden und deren Instandsetzung.
Werden Schäden festgestellt, werden sie so schnell wie möglich beseitigt. Die regelmäßige Begutachtung hilft dabei auch, Kosten zu sparen. Denn: Frühzeitig erkannte Schäden, wie Risse oder Roststellen sind kostengünstiger und einfacher zu beseitigen, als mit der Zeit vergrößerte Schäden.
Besonders hoch beanspruchte Bestandteile einer Brücke, hierzu zählen der Belag, die Fahrbahnübergänge und bei einigen Brücken auch die Lager, müssen im Laufe der Nutzung mehrfach ausgetauscht werden.
Speziell für die Bauwerksprüfung geschulte Ingenieure und Techniker haben bei Straßen.NRW die Brücken des Landes dauerhaft im Blick. Unterstützt werden diese Männer und Frauen von externen Ingenieurbüros.