Berufsausbildungsverzeichnis (§§34-36 BBIG)
Die Zuständige Stelle führt für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/in ein Verzeichnis, in das alle Ausbildungsverträge eingetragen werden, wenn
- der Berufsausbildungsvertrag den Bestimmungen des BBIG und der Ausbildungsverordnung entspricht,
- die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen und
- für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach §32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorgelegt wird. Die Eintragung in das Verzeichnis ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zu beantragen.
Die Eintragung in das Verzeichnis ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zu beantragen.
Bei Verkürzungen, Verlängerungen oder anderen Änderungen des Ausbildungsverhältnisses ist die Zuständige Stelle zu informieren.
Download
- Antrag auf Eintragung als PDF-Datei (447,6 KiB, PDF)
- Antrag auf Eintragung als Excel-Datei (26,8 KiB, XLSX)
- Berufsausbildungsvertrag als PDF-Datei (130,0 KiB, PDF)
- Berufsausbildungsvertrag als Word-Datei (96,5 KiB, DOC)
- Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Gefährdung des Ausbildungsziels (57,0 KiB, DOCX)
- Mitteilung über die Verlängerung der Ausbildungszeit wegen nicht bestandener Prüfung (43,6 KiB, DOCX)
- Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung.docx (41,9 KiB, DOCX)