Informationen zu fremden Baulastträgern in NRW
Im Bundes- und Landesstraßennetz in der Baulast von Straßen.NRW befinden sich Bauwerke in fremder Zuständigkeit. Die fremden Baulastträger sind durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Anhörverfahren für Großraum- und Schwertransport zu beteiligen. Um die Lage der betreffenden Bauwerke darzustellen wurde eine digitale Karte entwickelt.