B7n: Neubau zwischen Bestwig-Nuttlar und Brilon Informationen zur Planungsphase
Der Neubau der B7n ist Bestandteil des Netzkonzeptes zur Stärkung und Erschließung des Hochsauerlandes mit Anbindung an die A445 bei Wickede und die A44 und A33 bei Bad Wünnenberg. Die Bundesregierung hat diesen Abschnitt im Rahmen der letzten Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans für den vordringlichen Bedarf vorgeschlagen. Der Deutsche Bundestag hat diesen Vorschlag gesetzlich als Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen verabschiedet. Damit besteht für den Landesbetrieb Straßenbau NRW das Planungsrecht.
Die Planung befindet sich derzeit in der Linienfindung. Bestandteil der Linienfindung ist neben dem straßenbautechnischen Entwurf und der Verkehrsuntersuchung die Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), in der die Umwelt bezogen auf verschiedene Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, etc.) erfasst wird und Raumwiderstände erarbeitet werden, um möglichst konfliktarme Bereiche ermitteln zu können. Im Zuge der Erarbeitung der UVS wurden Kartierungen der Vögel und Fledermäuse (2014/2015) und der Wildkatze (2016)durchgeführt. Die erforderliche nächste Kartierung der Vögel und Fledermäuse wurde 2020 durchgeführt. Als Ergebnis wurde eine intensive Nutzung des landwirtschaftlich genutzten Raums durch streng und besonders geschützte Offenlandarten dokumentiert. Ebenso muss ein geplantes Vogelschutzgebiet im Nordwesten naturschutzrechtlich berücksichtigt werden. Die bisher verfolgte Linienvariante 1 stellte sich damit als nicht mehr realisierbar dar, sodass auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach alternativen Korridoren und Linien gesucht werden musste.
In der vorläufigen Fassung der UVS (2018) schlägt der Fachgutachter unter ökologischen Gesichtspunkten vor, mit einer Trasse östlich von Altenbüren auf die vorhandenen B 7n bei Brilon einzuschwenken. Diese soll verkehrlich so weit wie möglich in den Steigungsstrecken der vorhandenen B 7 auch zusätzliche Fahrstreifen aufweisen, um die Verkehrsqualität möglichst hoch zu halten und den Zielen des Bedarfsplans zu entsprechen. Die Belange des Schutzgutes Mensch bezüglich Lärmes sind zu beachten. In die Abwägungsentscheidung für eine Trassenvariante gehen neben den Kriterien der Umwelt und Natur auch Kriterien aus den verkehrlichen und technischen Belangen und der Wirtschaftlichkeit ein. Ziel ist die Findung einer verkehrlich sinnvollen, technisch sowie naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich realisierbaren und wirtschaftlich vertretbaren Vorzugsvariante – die in der Gesamtabwägung bestmögliche und damit realisierbare Variante.
Im Hinblick auf die Entlastungswirkungen in den Ortslagen zeigt sich, dass eine ortsnähere Variante Vorteile hat. Die Verkehrsmenge in den Ortsdurchfahrten und somit der Lärm und Schadstoffbelastungen reduzieren sich noch einmal deutlich im Vergleich zu ortsferneren Trassen.
Die Vorzugsvarianten in den Planungsabschnitten
Der zu beplanende Streckenabschnitt wurde in vier Planungsabschnitte unterteilt. Dabei wurden verschiedene Kombinationsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Abschnitten geprüft. Für den Planungsabschnitt I ist jedoch nur die Variante 1 möglich. Die folgenden Varianten gehen in das Linienbestimmungsverfahren ein:
- Variante 1 verläuft von Westen beginnend an der A46 Anschlussstelle Nuttlar in Richtung Osten. Sie ist jedoch aus arten- und naturschutzrechtlichen Gründen nur im Planungsabschnitt I nördlich von Altenbüren möglich.
- Die Variante 2 verläuft östlich von Altenbüren.
- Die Variante 7 nutzt die bestehende Ortsumfahrung Brilons. Diese wpürde beim Bau verbreitert.
- Im Abschnitt IV liegt die Trasse zwischen Variante 5 und 6. Aufgrund der Ausweitung des Industriegebiets muss die Variante 5 nach Norden verschoben werden.
Planungsübergreifende Informationen und Veranstaltungen
Weitere Dokumente zu den Themenfeldern „Mensch und Nutzer“, „Natur und Artenschutz“ sowie „Landwirtschaft“ finden Sie unter dem Menüpunkt „Umweltaspekte“.
24.05.2023: Vorstellung der Vorzugsvariante
Die Vorzugsvariante, mit der Straßen.NRW in das Linienbestimmungsverfahren einsteigt, wurde am 24. Mai 2023 in der Schützenhalle Brilon öffentlich vorgestellt. Auf der Veranstaltung erläuterte Straßen.NRW den Abwägungsprozess, um eine rechtssichere Variante zu finden. Im Voraus der Veranstaltung fanden ein Dialogforum, ein Landwirtschaftsforum, ein Politischer Begleitkreis und ein Pressegespräch statt.
15.03.2022: Übergabe des Bürgergutachtens
Das in den Dialogforen erarbeitete Bürgergutachten wurde am 15. März in der Schützenhalle Brilon an Straßen.NRW, Politik und Verwaltung übergeben. In dem Gutachten empfehlen Zufallsbürgerinnen und -bürger eine Variantenkombination, die aus ihrer Sicht gewählt werden sollte.
23.02.2022: Politischer Begleitkreis und Pressegespräch zum Bürgergutachten
Am 23. Februar war ein Politischer Begleitkreis in Präsenz, bei dem über das Bürgergutachten und die Variantenabwägung berichtet wurde sowie ein Pressegespräch, bei dem über das Bürgergutachten und die Kosten der einzelnen Varianten berichtet wurde
22.02.2022: Dialogforum
Am 22.02.2022 fand das Dialogforum mit 30 Zufallsbürgern und -bürgerinnen statt mit dem Zielen, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsarbeit zu konsolidieren und eine Empfehlung für eine Vorzugsvariante zu erarbeiten (sogenanntes Bürgergutachten).
31.01.2022: Öffentliche digitale Informationsveranstaltung
Am 31. Januar fand eine öffentliche digitale Informationsveranstaltung statt, auf der Straßen.NRW das Verkehrsgutachten zur B7n sowie den aktuellen Planungsstand präsentierte.
Ende Oktober 2021: Wiederaufnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde wieder aufgenommen: Am 25.10 tagte der Politische Begleitkreis in Präsenz. Am 26. Oktober erfolgte ein Pressegespräch und es fand das Dialogforum mit Zufallsbürgern statt. Zudem erfolgte eine öffentliche digitale Informationsveranstaltung am 28. Oktober 2021.
Pressegespräch zur Variantenübersicht am 16.06.2021
Am 16. Juni 2021 erfolgte ein Pressegespräch zur Variantenübersicht. Die Präsentation hierzu können Sie sich hier herunterladen: