B64: Ortsumgehung Warendorf
Mit der Umsetzung der Planung von Straßen.NRW der Ortsumgehung Warendorf, wird etwa die Hälfte des PKW-Verkehrs und 80 Prozent des Schwerlastverkehrs um den Ortskern herumgeführt. Die Verlagerung des Schwerlastverkehr aus dem Ort leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Durch weniger Lärm und Abgase wird sich die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner im Stadtkern deutlich erhöhen.

Die Gründe für die Ortsumgehung
Die heutige Ortsdurchfahrt Warendorf ist 15 Meter breit, einschließlich der beidseitig verlaufenden Seitenstreifen. Die Seitenstreifen werden nahezu dauerhaft zum Parken genutzt, so dass Radfahrer die Straße nicht risikofrei nutzen können. Eigenständig geführte Radwege sind in der gesamten Ortsdurchfahrt nicht vorhanden. Die alte B64 im Stadtkern kann nach Fertigstellung der Ortsumgehung auf viele verschiedene Weisen umgestaltet werden. So könnten zum Beispiel Radwege und Fußgängerüberwege die Verkehrssituation im Stadtkern deutlich verbessern.
Nicht zuletzt bietet die B64 auch der lokalen Wirtschaft im Gewerbegebiet Ost eine deutlich bessere Anbindung, um den Wirtschaftsstandort Warendorf zu stärken.
Die heutige verkehrliche Situation auf der B 64 im Stadtgebiet von Warendorf ist gekennzeichnet durch eine große Anzahl an Kreuzungen, davon 11 mit Ampeln, und Einmündungen auf der gesamten Strecke. Alle Verkehrsteilnehmer müssen im Berufsverkehr oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die große Anzahl der Kreuzungen mit vielen ein- ausfahrenden Fahrzeugen schränken die Leistungsfähigkeit derart ein, dass es regelmäßig zu Rückstaus kommt. Zusätzlich behindert die parallel zur B 64 verlaufende Bahnlinie Münster – Rheda – Wiedenbrück den Verkehrsfluss.
Der aktuelle Stand
Der sogenannten Vorentwurf wurde im Mai 2021 durch die Fachabteilungen der Verkehrsministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes geprüft und genehmigt.
Der nächste Verfahrensschritt, das Planfeststellungsverfahren, dient dazu, die rechtliche Grundlage für das Projekt zu schaffen, also sozusagen eine Baugenehmigung zu erreichen. Hierzu ist es notwendig die Unterlagen so aufzubereiten, dass jeder Bürger erkennen kann, inwieweit er individuell von den Auswirkungen des Straßenbaus betroffen ist.
Die Experten von Straßen.NRW haben alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise Grunderwerbspläne, Lärmtechnische Berechnungen, den Landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeitet. Auch das sogenannte Regelungsverzeichnis, in dem für fast alle Punkte genau erläutert wird, was betroffen ist, was sich verändert und wer heute sowie zukünftig zuständig ist, wurde aufgestellt.
Im nächsten Schritt wird der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
Die weiteren Abschnitte der Ostmünsterland-Verbindung
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