B64: Ortsumgehung Warendorf
Mit der Umsetzung der Planung von Straßen.NRW der Ortsumgehung Warendorf, wird etwa die Hälfte des PKW-Verkehrs und 80 Prozent des Schwerlastverkehrs um den Ortskern herumgeführt. Die Verlagerung des Schwerlastverkehr aus dem Ort leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Durch weniger Lärm und Abgase wird sich die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner im Stadtkern deutlich erhöhen.
Die Gründe für die Ortsumgehung
Die heutige Ortsdurchfahrt Warendorf ist 15 Meter breit, einschließlich der beidseitig verlaufenden Seitenstreifen. Die Seitenstreifen werden nahezu dauerhaft zum Parken genutzt, so dass Radfahrer die Straße nicht risikofrei nutzen können. Eigenständig geführte Radwege sind in der gesamten Ortsdurchfahrt nicht vorhanden. Die alte B64 im Stadtkern kann nach Fertigstellung der Ortsumgehung auf viele verschiedene Weisen umgestaltet werden. So könnten zum Beispiel Radwege und Fußgängerüberwege die Verkehrssituation im Stadtkern deutlich verbessern.
Nicht zuletzt bietet die B64 auch der lokalen Wirtschaft im Gewerbegebiet Ost eine deutlich bessere Anbindung, um den Wirtschaftsstandort Warendorf zu stärken.
Die heutige verkehrliche Situation auf der B 64 im Stadtgebiet von Warendorf ist gekennzeichnet durch eine große Anzahl an Kreuzungen, davon 11 mit Ampeln, und Einmündungen auf der gesamten Strecke. Alle Verkehrsteilnehmer müssen im Berufsverkehr oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die große Anzahl der Kreuzungen mit vielen ein- ausfahrenden Fahrzeugen schränken die Leistungsfähigkeit derart ein, dass es regelmäßig zu Rückstaus kommt. Zusätzlich behindert die parallel zur B 64 verlaufende Bahnlinie Münster – Rheda – Wiedenbrück den Verkehrsfluss.
Der aktuelle Stand
Straßen.NRW hat die Planung für die Ortsumgehung Warendorf nach den Vorgaben des Bundes erarbeitet. Im Sommer 2025 hat die Regionalniederlassung Münsterland den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Mit der Übergabe der Unterlagen an die Bezirksregierung Münster wurde das Verfahren formell beantragt. Das Planfeststellungsverfahren, dient dazu, die rechtliche Grundlage für das Projekt zu schaffen, also sozusagen eine Baugenehmigung zu erreichen.
Die Planung wurde durch Straßen.NRW in den Jahren 2018 und 2019 in öffentlichen Veranstaltungen in Warendorf vorgestellt. In den darauffolgenden Jahren wurden vor Ort die noch erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen. So fanden zu Beginn des Jahres 2021 beispielsweise umfangreiche Bodenerkundungen in Warendorf statt. Die dabei gewonnenen Daten bildeten die Grundlage für die Aktualisierung aller Fachgutachten, die nun Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sind.
Die Bezirksregierung Münster führt derzeit das Planfeststellungsverfahren durch. Im Rahmen dieses gesetzlich geregelten Verfahrens haben Bürgerinnen und Bürger, die Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. In den Unterlagen ist dargestellt, inwieweit Betroffenheiten auf Verkehr, Umwelt, Menschen oder Inanspruchnahme von Grundstücken durch den geplanten Straßenneubaus ausgelöst werden.
Straßen.NRW wird alle im laufenden Verfahren eingehenden Einwendungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls in die Planung einfließen lassen. Vor dem Planfeststellungsbeschluss werden sämtliche Grundlagen der Planung überprüft, um die Dimensionierung und Ausgestaltung der Straße abschließend zu bestätigen.
Da aktuell kein neuer Sachstand in der Planung besteht und alle Planunterlagen derzeit öffentlich einsehbar sind, finden zurzeit keine zusätzlichen Informationsveranstaltungen statt. Sobald eine nächste Verfahrensstufe erreicht ist, wird Straßen.NRW die Planungen wieder konkret erläutern und umfassend über den Stand informieren.
Die weiteren Abschnitte der Ostmünsterland-Verbindung
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