B64: Ortsumgehung Warendorf Planungsphase
Der sogenannten Vorentwurf wurde im Mai 2021 durch die Fachabteilungen der Verkehrsministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes geprüft und genehmigt. Der nächste Verfahrensschritt, das Planfeststellungsverfahren, dient dazu, die rechtliche Grundlage für das Projekt zu schaffen, also sozusagen eine Baugenehmigung zu erreichen.
Verlauf der Ortsumgehung
Die geplante Ortsumgehung beginnt etwa 1,4 Kilometer westlich von Warendorf, nahe der Gaststätte Haus Allendorf. Nach einem kleinen Bogen nach Norden überquert sie die bestehende Strecke der B64 und die Eisenbahnlinie (Münster – Rheda-Wiedenbrück) mit einer neuen Brücke. Danach kreuzt sie die Straße Katzheide (Kreisstraße 3) und führt in einem Abstand von rund 70 Metern an der Siedlung Walgernheide entlang.
Im Folgenden führt die Strecke etwa 200 Meter von der südwestlichen Ecke des ‚Hansaviertels‘ vorbei und verläuft dann über knapp zwei Kilometer am Stadtrand entlang, wobei sie die Freckenhorster Straße (L 547) kreuzt und entlang des Südviertels führt. Nachdem im Südosten von Warendorf der Rothenbach überquert wird, soll die Ortsumgehung parallel zur Brücke der Splieterstraße über die B 475 führen. Nach weiteren 1,5 Kilometern überquert sie dann erneut die bestehenden Bahnstrecken und die alte B64 und wird mit dieser wieder zusammengeführt.
Neben den Verbindungen zur alten B64 an den jeweiligen Enden der Ortsumgehung wird diese auch an die Freckenhorster Straße, gemeinsam mit der Ortsumgehung Freckenhorst angebunden. Ein weiterer Anschluss ist an der B 475 geplant.
Die Vorgeschichte der Ortsumgehung
Schon Anfang der 90er Jahre gab es konkrete Planungen für die Ortsumgehung Warendorf. Damals wurden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie verschiedene mögliche Streckenverläufe untersucht. 2004 wurde mit der ortsnahen Südumgehung die insgesamt verträglichste Linie bestimmt.
2011 wurde der Regionalplan Münsterland, in dem auch die Ziele und Grundlagen der Flächen rund um Warendorf geregelt sind, aufgestellt. Aufgrund der Festlegungen in dem Regionalplan, war es erforderlich die festgelegte Linie näher an das Gewerbegebiet in Vohren zu verschieben.
Diese Linie ist Grundlage für die Planung der Ortsumgehung Warendorf. Der 2015 verabschiedete Bundesverkehrswegeplan stuft den Gesamtstreckenzug der B 51/B 64 in den vordringlichen Bedarf ein.
Vorentwürfe
Bürgerbeteiligung
Straßen.NRW hat ein Expertenteam zusammengestellt, um umfangreich über das Projekt zu informieren. Mit Dialogveranstaltungen und Gesprächen vor Ort wurden zahlreiche Fragen beantwortet. Mit Infobriefen und Projektzeitungen werden Themenschwerpunkte erläutert. Auch per Mail können Fragen und Anregungen zum Projekt eingebracht werden.
In Gesprächen mit der lokalen Politik und Verwaltung, mit Bürgerinitiativen, Vereinen, Verbänden und Anliegerinnen und Anliegern wurden viele Sachverhalte erläutert und diskutiert. Dem Straßen.NRW 4zu1 Team ist es wichtig, das Wissen vor Ort mitzunehmen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Warendorf zu entwickeln.
Verkehrsuntersuchung
Für die Ortsumgehung Warendorf liegen folgende Verkehrsuntersuchungen vor:
Aktueller Planungsstand
Der nächste Verfahrensschritt, das Planfeststellungsverfahren, dient dazu, die rechtliche Grundlage für das Projekt zu schaffen, also sozusagen eine Baugenehmigung zu erreichen. Hierzu ist es notwendig die Unterlagen so aufzubereiten, dass jeder Bürger erkennen kann, inwieweit er individuell von den Auswirkungen des Straßenbaus betroffen ist.
Die Experten von Straßen.NRW erarbeiten derzeit alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise Grunderwerbspläne, Lärmtechnische Berechnungen, den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Auch das sogenannte Regelungsverzeichnis, in dem für fast alle Punkte genau erläutert wird, was betroffen ist, was sich verändert und wer heute sowie zukünftig zuständig ist, wird aufgestellt.
Es ist vorgesehen im Sommer 2022, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.