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Ville-Eifel | Köln | B51nIn Umsetzung

B51n: Ortsumgehung Köln-Meschenich

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel plant den Bau der B51n Ortsumgehung Köln-Meschenich. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt durch Meschenich entlasten. Dadurch können Staus vermieden werden, die Verkehrssicherheit erhöht und die Wohnqualität durch Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen verbessert werden.

Ortsumgehung Meschenich B51n. Für Großansicht bitte die Lupe klicken.

Rechtlicher Sachstand

Die Maßnahme B51n Ortsumgehung Köln-Meschenich ist durch den Bundesverkehrswegeplan 2015 und seine Vorgänger in den vordringlichen Bedarf, also mit höchster Stufe, eingestuft worden. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die verkehrspolitischen Weichen für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Dadurch wurde der Bedarf der Straße gesetzlich festgeschrieben.

Der Bundesverkehrswegeplan

Seit Mitte der siebziger Jahre legt der Bund einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturplan vor, den Bundesverkehrswegeplan. Dieser Plan wird vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie den Erhaltungsbedarf. Der Bundesverkehrswegeplan legt die Dringlichkeit von Projekten fest, berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Mittel und setzt Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand.

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist kein Finanzierungsplan oder -programm und hat keinen Gesetzescharakter. Vielmehr bildet er die Grundlage für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen.

In 2018 hat die Ortsumgehung Köln-Meschenich in einem Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln, Baurecht erlangt. Im Planfeststellungsverfahren wurden alle relevanten Sachverhalte, sowie öffentliche und private Interessen gegeneinander und untereinander abgewogen. Da der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wurde, ist dieser seit April 2018 bestandskräftig und die Zulassungsentscheidung liegt Straßen NRW vor. Die Bereitstellung der benötigten Flächen für den Neubau der Ortsumgehung Köln-Meschenich wird von der Flurbereinigungsbehörde der BR Köln durchgeführt.