B51n: Ortsumgehung Köln-Meschenich
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel plant den Bau der B51n Ortsumgehung Köln-Meschenich. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt durch Meschenich entlasten. Dadurch können Staus vermieden werden, die Verkehrssicherheit erhöht und die Wohnqualität durch Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen verbessert werden.

Rechtlicher Sachstand
Die Maßnahme B51n Ortsumgehung Köln-Meschenich ist durch den Bundesverkehrswegeplan 2015 und seine Vorgänger in den vordringlichen Bedarf, also mit höchster Stufe, eingestuft worden. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die verkehrspolitischen Weichen für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Dadurch wurde der Bedarf der Straße gesetzlich festgeschrieben.
In 2018 hat die Ortsumgehung Köln-Meschenich in einem Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln, Baurecht erlangt. Im Planfeststellungsverfahren wurden alle relevanten Sachverhalte, sowie öffentliche und private Interessen gegeneinander und untereinander abgewogen. Da der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wurde, ist dieser seit April 2018 bestandskräftig und die Zulassungsentscheidung liegt Straßen NRW vor. Die Bereitstellung der benötigten Flächen für den Neubau der Ortsumgehung Köln-Meschenich wird von der Flurbereinigungsbehörde der BR Köln durchgeführt.