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Ville-Eifel | Köln | B51nIn Umsetzung

B51n: Ortsumgehung Köln-Meschenich Planungsphase

Die Planung der Ortsumgehung Köln Meschenich begann in den achtziger Jahren. Die Festlegung der Linienführung erfolgte am 25. September 1997. Der Vorentwurf wurde mit dem Datum 27. Februar 2008 genehmigt. Eine Änderung der Hauptfahrtrichtung im nördlichen Knoten mit der K 27 bedingte ein erstes Deckblatt, welches 29. Juli 2016 vom Bundesverkehrsministerium genehmigt wurde. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte am 2. Februar 2018 und ist seit April 2018 rechtskräftig.

Planung der Trasse

Bei der Ortsumgehung Köln Meschenich handelt es sich um einen circa 3,3 Kilometer langen Neubau einer Straße. Die Ortsumgehung liegt hauptsächlich in den Gebieten der Stadt Köln und der Stadt Hürth, im südlichen Bereich wird das Gebiet der Stadt Brühl tangiert.

Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt durch Meschenich entlasten. Dadurch können Staus vermieden werden, die Verkehrssicherheit erhöht und die Wohnqualität durch Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen verbessert werden. Auf der Ortsdurchfahrt wird ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von 22.100 KFZ pro 24 Stunden in 2025 prognostiziert. Durch die Ortsumgehung Köln Meschenich wird voraussichtlich der Verkehr in der Ortsdurchfahrt um 71 Prozent reduziert.

Ortsdurchfahrt durch Meschenich

An die B51n werden keine untergeordneten Wege oder Zufahrten angeschlossen um die Leichtigkeit und Verkehrssicherheit des Verkehres der B51n nicht zu beeinflussen. Der Querschnitt der neuen Trasse entspricht in größten Teilen einem RQ 11,5+. Dies entspricht einem dreistreifigen Straßenquerschnitt. In Richtung Köln wird die B51n größtenteils zweistreifig ausgebaut und in Richtung A553 einstreifig.

Folgende Bauwerke werden im Zuge der B51n Ortsumgehung Köln Meschenich gebaut beziehungsweise erneuert:

  • Bauwerk 1: Unterführung eines Wirtschaftsweges im Zuge der L150
  • Bauwerk 2 und 2a: Überführung der L150 über die A553
  • Bauwerk 3: Überführung der B51alt
  • Bauwerk 4: Unterführung eines Wirtschaftsweges
  • Bauwerk 5: Überführung der K15
  • Bauwerk 6: Überführung der K27
  • Beckenanlage 1: Versickerungsbecken im Anschlussohr der A533
  • Beckenanlage 2: Versickerungsbecken im Anschlussohr der K27
Bauzustand Bauwerk 4 Unterführung Wirtschaftsweg Stand Juli 2020

Ablauf der Planung

Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2010 wurden diverse Planungsschritte vorab durchgeführt. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Findung der umweltverträglichsten Trassenführung erarbeitet und ein Linienabstimmungsverfahren durchgeführt. Das Bundesverkehrsministerium hat der Linie mit Datum 25. September 1997 zugestimmt. Anschließend wurde ein detaillierter Vorentwurf mit Lage- und Höhenplänen sowie Querschnitten der Straße, Bauwerksentwürfen und Pläne zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erstellt.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hatten sowohl Träger öffentlicher Belange wie auch alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Alle Stellungnahmen wurden abgewogen, beantwortet, und sind gegebenenfalls planerisch berücksichtigt worden. In 2018 wurde der Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung Köln erlassen und hat Bestandskraft erlangt. Damit wurde das Baurecht für die Straße geschaffen.

Seit 2018 arbeiten die Planer daran, eine Ausführungsplanung zu erstellen. Dazu muss jedes Detail der Straße eingepflegt und konkretisiert werden. Diese werden benötigt, um die notwendigen Mengen für die Ausschreibung möglichst konkret zu ermitteln und den Bauunternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Ausführungsplanungen werden dauerhaft zwischen Planungsabteilung und Bauabteilung abgestimmt. Aus den Ausführungsplänen wird eine Ausschreibung erstellt, sodass Bauunternehmen sich bewerben können und daraus ein Bauvertrag generiert wird.