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B474n: Neubau als Ortsumgehung für die Städte Waltrop und Datteln Informationen zur Planungsphase

Die neue B474n stellt eine unmittelbare Fortführung der an der A2 im Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest endenden A45 (Dortmund - Aschaffenburg / Frankfurt/Main) nach Norden dar. Die neue Bundesstraße wird als Nord-Südachse die B235 (Olfener Straße) in Datteln und die L609 in Waltrop vom Durchgangsverkehr entlasten und den östlichen Emscher-Lippe-Raum verkehrlich besser erschließen.

Die B474n verbindet das südöstliche Münsterland mit dem Ruhrgebiet und wird darüber hinaus geplante Vorhaben wie das Industrieareal "newPark" (Dortmunder Rieselfelder) an das großräumige Straßennetz (A2 und A45) anschließen. Die geplante B474n hat in ihrem Gesamtverlauf von der A2/A45 bis zur B235 (Olfener Straße) eine hohe Verkehrsbedeutung und wird den Prognosen entsprechend stark ausgelastet sein.

Planung des Abschnitts Datteln

Der Dattelner Abschnitt der B474n liegt im Bereich zwischen der L609 (Münsterstraße/Waltroper Straße) und der B235 (Olfener Straße), nordöstlich des Siedlungsgebietes von Datteln. Die Trasse verläuft auf dem Gebiet der zum Kreis Recklinghausen gehörenden Städte Waltrop und Datteln.

Für diesen Abschnitt hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.03.2018 die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 29.03.2017 zurückgewiesen. Damit wurde das klageabweisende Urteil rechtskräftig und der Planfeststellungsbeschluss von 2009 mit seinen Ergänzungen nach einem neun Jahre langen Gerichtsverfahren in zwei Durchgängen vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und dem Bundesverwaltungsgericht bestandskräftige Grundlage für den Baubeginn.

Die Umsetzung begann nach vorlaufenden Kompensationsmaßnahmen im Herbst 2019 mit dem Neubau der Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal. Mehr Informationen zum aktuellen Stand für den Abschnitt Datteln erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Bauphase“.

Kartenansicht 3 Bauabschnitte Datteln (Beschreibung siehe Text)
Die drei Bauabschnitte in Datteln

Die Ortsumgehung Datteln ist als eine zweistreifige Kraftfahrtstraße geplant und hat eine Gesamtlänge von etwa vier Kilometern. Die Landesstraße L609 und die Kreisstraße K12 (Markfelder Straße) werden höhengleich mit der B474n verknüpft. An ihrem Bauende südlich der Lippe wird die Trasse der B474n bevorrechtigt auf die in Richtung Olfen verlaufende B235 geführt. Die Ortsdurchfahrt Datteln (B235) wird in einer höhengleichen Einmündung an die B474n angeschlossen.

Planung des Abschnitts Waltrop

Die Ortsumgehung Waltrop wird im Süden an das Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest (A2/A45) und im Norden durch eine lichtsignalgeregelte Kreuzung an die L609 (Münsterstraße/Waltroper Straße) sowie den Abschnitt der B474n in Datteln angebunden. Im Autobahnkreuz werden zusätzliche Fahrbeziehungen (A2 aus Hannover kommend auf die B474n in Richtung Datteln, sowie B474n aus Datteln kommend auf die A2 in Richtung Oberhausen) hergestellt und die Hauptfahrbahn der A45 ausgebaut. Dieser Neubauabschnitt ist als anbau- und zufahrtenfreie Kraftfahrstraße geplant, das heißt als eine öffentliche Straße, auf der Verkehrsteilnehmende eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern einhalten müssen.  

Zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest und der L511 (Recklinghäuser Straße) ist ein vierstreifiger Querschnitt vorgesehen. Das bedeutet, dass dem Verkehr in jede Richtung jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung stehen werden. Die Kreuzungen der B474n mit den querenden Landesstraßen L645 (Viktorstraße) und L511 (Recklinghäuser Straße) sind teilplanfrei geplant. Das bedeutet, die L645 und die L511 werden jeweils mit einer Brücke über die B474n geführt und mittels Rampen niveaugleich an die B474n angeschlossen.

Im weiteren Verlauf der B474n zwischen L511 und L609 steht dem Verkehr künftig jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. In diesem Teilabschnitt werden die Kreisstraße K14 (Im Löringhof) und die Landesstraße L609 (Münsterstraße/Waltroper Straße) höhengleich, das heißt auf gleicher Ebene mit der B474n verknüpft.

Kartenansicht Bauabschnitte bei Waltrop (Beschreibung siehe Text)
Die Trasse bei Waltrop

Das Verfahren

Für den Abschnitt Waltrop wurde im September 2016 bei der Bezirksregierung Münster die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planunterlagen lagen vom 7.11.2016 bis einschließlich 6.12.2016 bei den Städten Waltrop, Datteln, Castrop-Rauxel und Dortmund zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus waren die Planunterlagen auch auf der Homepage der Bezirksregierung Münster einsehbar. Einwendungen konnten Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich 20.12.2016 erheben.

Aufgrund der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen sowie zur erforderlichen Aktualisierung der Verkehrsbelastungszahlen, erstellte die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr das sogenannte Deckblatt I.

Als Deckblatt bezeichnet man einen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens geänderten Plan beziehungsweise eine geänderte Planung. In dem vorliegenden Deckblatt I werden Änderungen eingearbeitet und gekennzeichnet, die sich seit der ersten Einreichung der Planung ergeben haben, zum Beispiel die Veränderungen im Anschlussbereich der B474n an die L609 (Münsterstraße/Waltroper Straße). Da die Zahl der Betroffenen nicht eingrenzbar ist, werden die veränderten Pläne ausgelegt. So erhalten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, erneut Einwendungen zu erheben beziehungsweise Stellung zu nehmen. Aufgrund der langen Verfahrenszeiten werden nicht nur das Deckblatt, sondern auch die Unterlagen des Hauptverfahrens ausgelegt.

Da die Corona-Pandemie keine klassische „analoge“ Infomesse erlaubte, wurde die Offenlage des Deckblatts I durch eine digitale Infomesse begleitet.

Die ausgelegten Planunterlagen konnten in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Münster oder bei einer der Kommunen im Zeitraum vom 21.6.2021 bis einschließlich 20.7.2021 eingesehen werden. Zusätzlich konnten die ausgelegten Unterlagen in Papierform bei einer der vier Städte im genannten Zeitraum eingesehen werden. Einwendungen konnten in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 20.8.2021 bei der Bezirksregierung oder bei den Städten Waltrop, Datteln, Castrop-Rauxel und Dortmund erhoben werden.

Weiterer Ablauf

Nach erfolgter Auslegung und Ende der Einwendungsfrist sendet die Bezirksregierung Münster die Einwendungen zur Gegenäußerung an Straßen.NRW. Nachdem die Gegenäußerung erfolgt ist, wird ein Erörterungstermin stattfinden, um mit den Betroffenen die Maßnahmen zu besprechen und eine Einigung zu erzielen. Am Ende fasst die Planfeststellungsbehörde, also die Bezirksregierung Münster, den Beschluss.

Ortsumgehung Waltrop Einführung

Allgemeine Informationen zum Abschnitt Waltrop im Rahmen der Infomesse 2021

Ortsumgehung Waltrop Projektüberblick

Erhalten Sie einen detaillierten Projektüberblick mit diesen Video von der Infomesse 2021.

Verkehr

Die neue B474n stellt eine unmittelbare Fortführung der an der A2 im Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest endenden A45 (Dortmund - Aschaffenburg / Frankfurt/Main) nach Norden dar. Die neue Bundesstraße wird als Nord-Südachse die B235 (Olfener Straße) in Datteln und die L609 in Waltrop vom Durchgangsverkehr entlasten und den östlichen Emscher-Lippe-Raum verkehrlich besser erschließen.

Die B474n verbindet das südöstliche Münsterland mit dem Ruhrgebiet und wird darüber hinaus geplante Vorhaben wie das Industrieareal "newPark" (Dortmunder Rieselfelder) an das großräumige Straßennetz (A2 und A45) anschließen. Die geplante B474n hat in ihrem Gesamtverlauf von der A2/A45 bis zur B235 (Olfener Straße) eine hohe Verkehrsbedeutung und wird den Prognosen nach stark ausgelastet sein.

Für die Planung des Neubaus der B474n wurden im Verlauf des Planungsprozesses mehrere Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Das grundlegende Vorgehen einer Verkehrsuntersuchung gliedert sich in drei Teile: Bestandaufnahme, Analyse und Prognose. Die Prognose wird dabei untergliedert in einen Bezugsfall ohne die geplante Baumaßnahme und in einen Planfall, bei dem die geplante Baumaßnahme berücksichtigt wird.

Neben den aktuell gültigen Bedarfsplänen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsplanprognose des Bundes mit Prognosehorizont 2030 einzuarbeiten. Zudem ist die Analyse zu aktualisieren und mit aktuellen Zählungen auf das Jahr 2015/17 abzustimmen. Berücksichtigt wurden die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung (SVZ 2015) sowie weitere gesondert durchgeführte Verkehrszählungen. Die Straßenverkehrszählung orientiert sich an den seitens des Bundes veröffentlichten „Richtlinien für die Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen“. Die Ergebnisse der SVZ 2015 für Nordrhein-Westfalen werden in Form einer Verkehrsstärkenkarte veröffentlicht. Sie werden über die Online-Auskunft der nordrhein-westfälischen Straßeninformationsbank (NWSIB) bereitgestellt.

Das im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorgelegte Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2014 bezieht sich auf den Prognosehorizont 2025 und musste im Rahmen des Deckblatts I auf das Prognosejahr 2030 aktualisiert werden. Zudem wurde der Nachweis der Leistungsfähigkeit der Kreuzungen entsprechend des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) geführt und diese entsprechend geplant. So wird statt eines Kreisverkehrs an der Kreuzung der B474n mit L609 (Münsterstraße / Waltroper Straße) eine lichtsignalgeregelte Kreuzung (Kreuzung mit Ampelanlage) entstehen. Diese Planänderung war erforderlich, da ein Kreisverkehr nicht mehr den veränderten gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses kann hier nur durch die Ausstattung der Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage  gewährleistet werden.

Die aus dem Gutachten resultierenden verkehrlichen Kenndaten stellen die Grundlage unter anderem für die durchzuführenden Immissionsberechnungen dar.

Ortsumgehung Waltrop Verkehr

Erfahren Sie mehr zum Thema Verkehrsuntersuchung und -prognose in diesem Video von der Infomesse 2021.

Grunderwerb

Für den Bau der B474n, Ortsumgehung Waltrop, muss Straßen.NRW als Straßenbaulastträger für die Bundesrepublik Deutschland die dafür nötigen Grundstücke erwerben. Für die Bemessung der an die Eigentümer zu zahlenden Entschädigung werden die Entschädigungsgrundsätze des Enteignungsrechts herangezogen. Die Entschädigung stellt einen Wertausgleich dar, durch den die Betroffenen in die Lage versetzt werden sollen, eine Sache gleicher Art und Güte zu erwerben.

Das Ziel von Straßen.NRW ist es, dass die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer die ihnen zustehenden Entschädigungsbeträge vor Beginn der Bauarbeiten ganz oder mindestens teilweise erhalten und dass die Bauarbeiten zügig durchgeführt werden können. Daher wird frühzeitig mit dem Grunderwerb begonnen.

Ortsumgehung Waltrop Grunderwerb

Ziel beim Grunderwerb ist eine einvernehmliche Einigung mit den Eigentümern. Erfahren Sie mehr dazu im Video aus der Infomesse 2021.