B288: Ablastung und Neubau der Krefelder Rheinbrücke
Nach mehr als hundert Jahren in Betrieb muss die Rheinbrücke in Krefeld-Uerdingen Anfang der 2030er-Jahre durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. Die Ergebnisse einer Brückennachrechnung und Materialprüfung machen diesen Schritt notwendig. Bis dahin sorgen umfangreiche Kompensationsmaßnahmen dafür, dass Verkehrsteilnehmer*innen die Brücke gefahrlos passieren können.
Die 1936 gebaute Rheinbrücke in Krefeld-Uerdingen sorgt nunmehr seit knapp 100 Jahren für einen regen Waren- und Verkehrsaustausch zwischen den beiden Städten Krefeld und Duisburg. Eine im März 2023 durchgeführte Untersuchung hat jedoch gezeigt, dass das in der damaligen Zeit verwendete Baumaterial schlechtere Qualität aufweist als gedacht.
Kartenausschnitt der Rheinbrücke
Sanierungsarbeiten laufen
An der Rheinbrücke Krefeld-Uerdingen werden immer wieder kleinere Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der betrieblichen Bauwerksunterhaltung durchgeführt. Hierbei werden beispielsweise Schäden behoben, die bei einer der halbjährlich stattfindenden Sonderprüfungen aufgefallen sind. Falls erforderlich kommt es bei den Arbeiten zu verkehrlichen Einschränkungen, wie Wochenendsperrungen oder Einschränkungen auf der Düsseldorfer Straße. Sollten Maßnahmen größere Auswirkungen auf den Verkehr der B288 haben, werden diese separat angekündigt.
Sonderprüfungen
Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung der Brücke kann es immer wieder zu kleineren Instandsetzungen oder Erhaltungsmaßnahmen kommen.
Zustandsnoten von Ingenieurbauwerken sind das Ergebnis einer Bauwerksprüfung (Hauptprüfung / Einfache Prüfung - Prüfungen im Wechsel alle 3 Jahre) nach der DIN 1076. Je nach Zustandsnote oder erfassten Schäden bzw. Schadensentwicklung können einmalige oder regelmäßige Sonderprüfungen in kürzerem Turnus an den Bauwerken veranlasst werden. Auch aus Besichtigungen und Beobachtungen können zusätzliche Sonderprüfungen resultieren, wenn entsprechende Schäden erfasst werden. Regelmäßige Sonderprüfungen können beispielsweise jährlich, halbjährlich oder quartalsweise angesetzt werden.
Nach erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen oder dem Ersatz von einzelnen Bau- bzw. Konstruktionsteilen bei Ingenieurbauwerken sind einmalige Sonderprüfungen immer notwendig, genauso nach außergewöhnlichen Ereignissen, die den Zustand der Ingenieurbauwerke beeinflussen, wie z.B. Hochwasser. Bei bestimmten Bauarten oder Bauweisen von Ingenieurbauwerken oder im Rahmen der Objektbezogenen Schadensanalyse können ebenfalls einmalige oder regelmäßige Sonderprüfungen angeordnet werden.
Der Umfang der Sonderprüfung ergibt sich aus dem jeweiligen Anlass. Dieser sollte in einer Prüfanweisung hinterlegt werden. Eine Sonderprüfung ersetzt weder eine Haupt- noch eine Einfache Prüfung.
(Quellen: RI-EBW-PRÜF, DIN 1076, Hinweise zur Zustandsbewertung von Brückenbauwerken - BAST)
Ersatzneubau erfolgt durch die DEGES
Aus Kapazitätsgründen wechselt der Ersatzneubau einschließlich der Planung an die vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragte DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH).