B236: Erneuerung der Dortmunder Nord-Süd-Achse
Bei der B236 handelt es sich um eine Bundesstraße mit überregionaler Bedeutung, die von Norden nach Süden durch das Stadtgebiet Dortmund führt. Damit ist sie eine wichtige Verbindung für den täglichen Pendelverkehr unter anderem der Nachbarstädte Lünen und Schwerte.
Darüber hinaus verbindet die Bundesstraße auch die überregional bedeutenden Autobahnen A2 und A1. Täglich fahren hier auf manchen Abschnitten bis zu 70.000 Fahrzeuge, darunter bis zu 7.000 LKW und Busse. Der hier vorgestellte Erhaltungsentwurf für die B236 befindet sich auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Dortmund und liegt damit im Regierungsbezirk Arnsberg.
Überblick Erneuerung der Dortmunder Nord-Süd-Achse B236
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr hat mit den Vorbereitungen zur Erhaltung der B236 in Dortmund begonnen. Hierfür wurde zunächst entlang einer insgesamt 15 Kilometer langen Strecke der Bestand aller Bauwerke in diesem Abschnitt der B236 erfasst. Alle Brücken, Tunnel, Lärmschutzwände und sonstigen Bauwerke wurden auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft und beurteilt. Bei jedem Bauwerk hat ein gründlicher Abwägungsprozess stattgefunden.
Die geplanten Erhaltungsmaßnahmen sollen in verschiedenen Teilabschnitten umgesetzt werden. Nach aktuellem Stand kann sich ein Investitionsvolumen von rund 320 Millionen Euro für die Sanierung und Instandsetzung der Fahrbahn und der Bauwerke der B236 in Dortmund ergeben.
Auf dieser Projektseite können Sie sich detailliert über Planung und Umsetzung der Arbeiten an den Teilabschnitten 2 bis 8 der B236 auf Dortmunder Stadtgebiet informieren. Informationen zu den anderen Abschnitten finden Sie in einer Linkliste am unteren Ende der Seite.
Informationen zu den weiteren Teilabschnitten der B236
Teile der B236 zwischen Lünen und Schwerte wurden in den vergangenen Jahren bereits wie der Teilabschnitt 1 saniert oder ausgebaut wie die Teilabschnitte 9 und 10. Die Ortsdurchfahrt in Schwerte wird in einem separaten Bauprojekt umgebaut.
Hinter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu den Teilabschnitten 1, 10 sowie 11 bis 13: