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Ruhr | Schwerte | B236In Planung

B236: Ausbau in Schwerte Eingriffe in die Natur und Kompensationsmaßnahmen

Für den Ausbau der B236 werden die Eingriffe in Natur und Umwelt auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt. Das bedeutet, dass während der Bauzeit verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die dem Natur- und Umweltschutz dienen.

Dazu gehört unter anderem, dass notwendige Baumfällarbeiten außerhalb der Nistzeiten der vor Ort lebenden Vogelarten ausgeführt und potentielle Fledermausquartiere vor Beginn dieser Arbeiten überprüft werden. Während der Bauarbeiten wird die Vegetation entlang der Strecke gegen versehentliche Beschädigungen geschützt. Dafür entsteht ein knapp 120 Meter langer Schutzzaun, zudem werden einzelne Bäume mit einer vorübergehenden Ummantelung aus Holzbohlen gegen Schäden gesichert.

Eine neue Streuobstwiese

Diese Rasenfläche wird durch die Pflanzung von Obstbäumen ökologisch aufgewertet werden.

Für den Ausbau der B236 in Schwerte ist es notwendig, rund 60 Bäume zu fällen, um ausreichend Platz für das Baufeld sowie die Verbreiterung der Straße zu haben. Als Ausgleich wird in der Nähe der B236 eine Streuobstwiese mit einer Gesamtfläche von knapp 5.400 Quadratmetern angelegt.

Lärmschutz

Die Belastung der Anwohnenden durch Lärm und Schadstoffe entlang der B236 in Schwerte wird nach dem Ausbau deutlich abnehmen. Die Modernisierung der Ampelanlagen im Bereich der L648 (Karl-Gerharts-Straße) wird für einen besseren Verkehrsfluss und damit auch für eine Reduzierung der Schadstoffkonzentration sorgen. Auch die Anpassung der Eisenbahnüberführungen wird für eine höhere Verkehrssicherheit und einen besseren Verkehrsfluss sorgen, weil unnötige Wendemanöver vor den Brücken entfallen. Zudem wird im Rahmen der Planung geprüft, ob durch die Verwendung einer lärmmindernden Asphaltschicht eine Senkung des Lärmpegels erreicht werden kann.

Die Planung des Lärmschutzes an der B236 in Schwerte erfolgt nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990“ (RLS-90), da die Planfeststellung bereits im Jahr 2019 eingeleitet wurde. Die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung haben ergeben, dass keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände notwendig sind. Die Umsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. spezielle Schallschutzfenster, wird nach Fertigstellung der Bauarbeiten detailliert und ortsbezogen geprüft.

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