B236: Ausbau in Schwerte
Um dem gestiegenen und zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommen zukünftig gerecht zu werden, plant die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr in Schwerte den Ausbau der B236 auf einer Strecke von 1,7 Kilometern. Der Ausbau soll auch die Anzahl der Staus im Stadtgebiet minimieren.

Der Hintergrund
Die B236 verbindet Schwerte in Richtung Norden mit der Ruhrgebietsmetropole Dortmund und in Richtung Süden mit Iserlohn, der größten Stadt des Sauerlandes. Dementsprechend ist sie eine der wichtigsten und meist befahrenen Straßen in Schwerte.
Die Verkehrsanalyse aus dem Gutachten aus 2018 hat ergeben, dass täglich durchschnittlich bis zu 24.500 Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden über die Strecke fahren, 4,8 Prozent davon sind Lastwagen schwerer als 3,5 Tonnen.
Das Projekt
Zwischen der Kreuzung Schützenstraße und der Straße „Am Eckey“ soll in Zukunft fast durchgängig ein zweiter Fahrstreifen in Richtung Dortmund entstehen. Dafür muss auch die so genannte „Rechteckbrücke“, über die der Bahnverkehr die B236 quert, erneuert werden.
Außerdem werden mehrere Fußgängerüberwege neu gebaut, um die Straße sicherer zu machen. Für Radfahrer wird nach Abschluss der Bauarbeiten in Richtung Süden ein durchgehender Radweg zur Verfügung stehen.
Der Projektstand
Um das Baurecht zu erlangen, wurde ein Planfeststellungsverfahren begonnen. Die Pläne lagen vom 6. Mai bis zum 5. Juni 2019 öffentlich im Rathaus Schwerte in der Rathausstr. 31 aus.
Ende Mai 2019 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger zudem eine Informationsveranstaltung zum Ausbau statt.
Die Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 19. Juni 2019 die Möglichkeit, Ihre Einwendungen an die Bezirksregierung Arnsberg zu richten. Die Gegenäußerungen zu den Stellungnahmen und Einwendungen wurden von Straßen.NRW verfasst und Ende 2019 an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.
Ein Erörterungstermin zur Maßnahme hat am 12. März 2020 stattgefunden.
Der Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung Arnsberg erging am 16.12.2021 und ist seit dem 31.03.2022 bestandskräftig.