B229n: Ortsumgehung Balve-Sanssouci
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen befindet sich derzeit in der Planungs- und Ausführungsphase der Ortsumgehung Balve-Sanssouci im Zuge der B229n. Ein erstes Baulos ist hierbei der Ersatzneubau der Brücke über die Hönne als vorlaufende Maßnahme zur eigentlichen Neubaumaßnahme.
Die Maßnahme B229n im Überblick
Die B229 führt an ihrem Startpunkt in Langenfeld (Rheinland) über Solingen, Remscheid, Lennep, Radevormwald, Halver, Lüdenscheid, Werdohl, Neuenrade, Balve, Neheim und Arnsberg und hat ihren Endpunkt an der B475 in Soest. Der etwa 4,9 km lange geplante Bauabschnitt mit einem anvisiertem zwei-streifigen Ausbau liegt im Gemeindegebiet von Balve.
Die B229n ist einer Gesamtkonzeption, zu welcher auch die Ortsumgehung Neuenrade zählt sowie ein Umstufungskonzept mit der K12, zugehörig.
Auf Grundlage des durch die Stadt Balve erstellten Verkehrsentwicklungsplanes aus dem Jahr 1998 ist die Notwendigkeit einer ortsnahen Verlegung der B229 zwischen dem Knoten B229/B515 sowie dem südlichen Ende in Höhe des Ortsteiles Langenholthausen nach wie vor notwendig. Die Verkehrszählungen seitens Straßen.NRW aus dem Jahr 2005 bestätigen bereits zum damaligen Zeitpunkt die hohe Belastung der Ortsdurchfahrt Balve, hier vor allem durch den Schwerlastverkehr. Diese Belastung trifft im Wesentlichen den Fußgänger- und Radverkehr, der sich entlang der Ortsdurchfahrt Balve, bedingt durch die dort ansässigen Geschäfte, einstellt. Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich, weshalb eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB) erfolgt. Die städtebauliche Bedeutung dieser Maßnahme ist entsprechend hoch.
Die Planung und dessen Auswirkungen
Die Neuführung des ersten Bauabschnitts erfolgt über das Firmengelände Stockmeier Chemie GmbH & Co. KG östlich der Bahntrasse.
An beiden Verknüpfungspunkten der verlegten B229 mit der Bestandsstrecke sollen Kreisverkehrsplätze entstehen. Am Beginn der Baustrecke wird die verlegte B229 mittels eines Kreisverkehrsplatzes an die bestehende B229 und die B515 in Richtung Arnsberg angebunden. Berücksichtigt werden bei den entsprechenden Kreisverkehrsplätzen auch Rad- und Fußgängerwege sowie Haltestellen für den ÖPNV. An diesen, aber auch an den dann errichteten Querungshilfen, erfolgt zusätzlich ein barrierefreier Ausbau. Das anliegende Gewerbegebiet im Steinbruch wird ebenfalls mittels einer Linksabbiegerspur an die B229n angeschlossen.
Da ein durchgängiger, begleitender Geh- und Radweg entlang der B229n nicht möglich ist, insbesondere aufgrund von anliegenden Felsformationen sowie der direkt angrenzenden Bahnlinie, sollen Fußgänger und Radfahrer im Zuge der Verlegung konfliktarm künftig die alte Trasse der B229 nutzen. Diese wird zukünftig zu einer Gemeindestraße herabgestuft und kann dann nur noch aus südlicher Richtung vom motorisierten Verkehr angefahren werden.
Der bestehende Bahn-Haltepunkt am nördlichen Kreisverkehrsplatz wird einen „Park & Ride“ Parkplatz mit geordneten Parkständen und einer Zu- und Ausfahrtmöglichkeit von der neuen B229n erhalten. Auch verknüpft der Kreisverkehrsplatz die Alarmausfahrt der neuen Feuerwache der Stadt Balve über einen separaten Arm.
Am südlichen Kreisverkehrsplatz wiederum schließt die neue Trassenführung wieder an die schon vorhandene B229 an. Auch die Gemeindestraße „Wocklumer Allee“ bindet an diesen an. Weiterhin wird ein genutztes Gebäude vom südlichen Kreisverkehr über einen neuen Gehweg, der zum größten Teil die alte Trasse des vorherigen Wirtschaftswegs („Helle“) und das vorhandene Brückenbauwerk der Stadt Balve nutzt, angebunden.
Auswirkungen bestehen durch die Trassenverlegung insgesamt nur in geringem Umfang, da sich die Neuversiegelung und die temporäre baubedingte Beanspruchung überwiegend auf bereits vorbelasteten und versiegelten Flächen des Firmengeländes von Stockmeier Chemie GmbH & Co. KG befindet. Die anlagebedingte Flächenbeanspruchung betrifft überwiegend Flächen des alten Betriebsgeländes, dessen Zuwegung inkl. Straßenböschung einer entsprechenden Vorbelastung unterliegen.
Insgesamt werden sich unter anderem positive Veränderungen hinsichtlich der Steigerung der Verkehrssicherheit, kürzere Reisezeiten und auch der hiermit einhergehenden Kraftstoffverbräuche ergeben.
Zum Neubau der B229n in neuer Trasse und dessen Vorteile
Erforderlich wird die Verlegung der B229, da die jetzige Streckenführung mehrere verkehrliche Restriktionen aufweist. Aufgrund der örtlichen Zwangspunkte entsprechenden die Trassierungselemente im Hinblick auf die vorhandenen Kurvenradien und die eingeschränkten Sichtverhältnisse nicht den aktuellen Anforderungen. Begegnungsverkehr beim Passieren größerer Fahrzeuge wie LKW ist nicht möglich, da sie in jedem Fall die Gegenfahrbahn mitbenutzen müssen. Auch ist hinzuzufügen, dass es eine Durchfahrtsbeschränkung für das mit der Brücke verknüpfte Bahnbauwerk gibt, da dies in seiner lichten Durchfahrtshöhe begrenzt ist.
Gleichzeitig kann das erneuerungsbedürftige Brückenbauwerk über die Hönne in neuer Lage ersatzneugebaut werden.
Weil die Optimierung der Trassierung jedoch nicht an derselben Stelle realisierbar ist, muss der Neubau der B229 in neuer Lage erfolgen. Die bestehende Streckencharakteristik bleibt hierbei erhalten. Gewisse örtliche Gegebenheiten, wie die Lage der Hönne, Zugangspunkte der Bahn, sowie veränderte Richtlinien, stellen einige der Hauptgründe für die notwendige Verlegung der B229 dar.
Hinzu kommt, dass der Bau der Strecke auf dem ehemaligen Gelände der Firma Stockmeier Chemie mit meist minimalen Eingriffen in den Verkehr erfolgen kann. Aber auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit kann aufgrund des Wegfalls der unübersichtlichen und scharfen 90-Grad-Kurve gewährleistet werden. Ergänzend hierzu lässt sich ebenfalls festhalten, dass die Anlage von Kreisverkehrsplätzen und Querungshilfen sowie die Neuplanung der Bushaltestellen ebenfalls geplant sind, wodurch die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden ebenfalls erhöht wird. Nichtsdestotrotz muss auch bei einer Verlegung des Bauwerks und Änderung der Trassenführung mit entsprechenden Vollsperrungen gerechnet werden.
Bei der Bauausführung wird der Verkehr nur während der Anpassungsarbeiten an den Bestand und dem Bau der neuen Kreisverkehrsplätze beeinträchtigt. Hinzu kommen Verkehrsbeeinträchtigungen während des Neubaus des Durchlasses „Beckumer Bach“ unter der B515 am nördlichen Kreisverkehrsplatz.
Übersichtskarte B229n Ortsumgehung Balve
Aktueller Stand
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen befindet sich derzeit in der Ausführungsphase der Ortsumgehung Balve-Sanssouci im Zuge der B229n. Ein erstes Baulos ist hierbei der Ersatzneubau der Brücke über die Hönne als vorlaufende Maßnahme zur eigentlichen Neubaumaßnahme.
Die eigentliche Maßnahme der Verlegung der B229n in Parallellage wird momentan planerisch vorbereitet und seitens Straßen.NRW prioritär behandelt. Die technische Straßenplanung wurde bereits fertiggestellt, sodass nun die fachliche Erstellung und Abstimmung der landschaftspflegerischen sowie wassertechnischen Fachunterlagen mit den zuständigen Behörden (Bezirksregierung Arnsberg, Märkischer Kreis) durchgeführt werden. Nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen erfolgt anschließend die rechtsichere Baurechtsschaffung durch die vollständige Zusammenstellung und Genehmigung der Dokumentation des Falles von unwesentlicher Bedeutung, der eine schnellere Umsetzung der Maßnahme bewirken kann. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der Abhängigkeit Dritter bei diesem Prozess konkrete Zeitplanungen nur schwer zu nennen sind. Parallel hierzu laufen schon die Vorbereitungen für die EU-weite Ausschreibung der Bauleistungen des Streckenbaus, damit eine möglichst nahtlose Umsetzung nach Vorliegen des Baurechts sichergestellt werden kann.
Bezüglich der Baumaßnahme des Neubaus der Brücke über die Hönne im neuen Trassenverlauf der B229n lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt festhalten, dass für diese ein separates Baurecht erwirkt werden konnte. In Hinblick auf die bauliche Umsetzung und der hiermit einhergehenden kontinuierlichen Bauüberwachung konnten Abweichungen von vertraglich geschuldeten Qualitäts- und Ausführungsanforderungen festgestellt werden, besonders in Bezug auf einzelne Ausführungsdetails an der Bauwerksoberfläche und des Brückenüberbaus. Ein entsprechendes Sanierungskonzept nach zu erfolgender fachtechnischer Bewertung befindet sich in der Abstimmungsphase zwischen den Beteiligten. Nach Abschluss dieses Prozesses kann dann mit den baulichen Arbeiten fortgesetzt werden. Für das alte Bestandsbauwerk im aktuellen Trassenverlauf ist außerdem eine Stützkonstruktion erforderlich, insbesondere, weil die vor mehr als zehn Jahren erstellte Stahlkonstruktion Anzeichen von Korrosion aufweist. Die Bauleistungen hierzu sind in den verkehrsarmen Sommerferien in Umsetzung.