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B1: Ortsumgehung Salzkotten Informationen zu den Umweltaspekten

Im Zuge der Planung spielen die Umweltaspekte eine wichtige Rolle. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu den Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Zudem informieren wir Sie über die erfolgten und geplanten Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Thema Landschaft

Finden Sie hier die aktuellen Untersuchungen zu den Kompensationsmaßnahmen sowie Karten zu den Biotoptypen:

Thema Lärmschutz

Laut Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind schädliche Verkehrsgeräusche, durch Bau von öffentlichen Straßen hervorgerufen, im Rahmen der Lärmvorsorge zu vermeiden. Nach der Verkehrslärmschutzverordnung ist ein Beurteilungspegel für Tag und Nacht zu berechnen. Diese Berechnung erfolgte für die B1 Ortsumgehung Salzkotten auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen und berücksichtigt den Verkehr nach der Bauzeit. Daher ist derzeit noch keine Messung möglich.

Finden Sie hier die aktuellen Untersuchungen zum Lärmschutz:

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Umwelt

Im Rahmen des gesamten Planungsprozesses werden die gesetzlich verankerten Schutzgüter berücksichtigt. Diese sind:

  • Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft
  • Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter

Der Eingriff in Natur und Landschaft durch den Straßenneubau wird durch eine Vielzahl unterschiedlicher Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Dabei geht es um die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen in der freien Landschaft und um die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßen(teil)bereiche.

Für das Vogelschutzgebiet wird derzeit eine Flora-Fauna-Habitat Verträglichkeitsprüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet. Ziel beziehungsweise Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist es, erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes zu vermeiden.

Für das FFH-Gebiet wird derzeit eine Flora-Fauna-Habitat Verträglichkeitsprüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet. Ziel beziehungsweise Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist es, erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes zu vermeiden.

Alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich des Hochwasserschutzes werden erfüllt. Die zuständigen Wasserbehörden stellen sicher, dass alle Anforderungen bezüglich Hochwasserschutz erfüllt werden. In der Planfeststellung sind wasserrechtliche Belange ein eigener Punkt, der intensiv abgehandelt wird. Auftretende Probleme können so bereits vor dem Anhörungsverfahren einvernehmlich gelöst werden.

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Unsere Straßen sollen den aktuellen Anforderungen an Mobilität genügen, gleichzeitig aber auch uns selbst und die Tierwelt nicht schaden. Ein Spagat, der nicht immer leicht zu lösen ist.