B1: Ortsumgehung Salzkotten Informationen zur Planungsphase
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu unserem derzeitigen Planungsstand der B1n Ortsumgehung Salzkotten. Der Vorentwurf der Vorzugsvariante ist genehmigt. Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zusammengestellt.
Das ist geplant
Die bisherige Trassenführung der B1n sieht einen Verlauf durch das östlich der Stadt Salzkotten gelegene Vogelschutzgebiet Hellweg-Börde vor. Hier darf nicht eingegriffen werden, wenn sich durch den Bau der Strecke der bisherige Lebensraum der Tiere verschlechtert. Beim Vorbereiten der Planfeststellungsunterlagen wurde die Trassenführung der B1n vom Knoten Thüler Straße/B1n bis zum Bauende Richtung Paderborn überarbeitet, um die Eingriffe ins Vogelschutzgebiet den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend einzuhalten.
Aus diesem Grund wurde für den östlichen Bereich der Planung eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Das erklärte Ziel dabei ist es, die Eingriffe, die den Zielvorgaben des Vogelschutzgebiets entgegenstehen, auszuschließen und dadurch eine Genehmigung für die Planung zu erreichen. Im nächsten Schritt ist die Auswertung der Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung aller Belange und die Wahl einer Vorzugsvariante.
Visualisierung Streckenführung
Informationsveranstaltung zur B1n Salzkotten im August 2021
Bereits 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt, präsentierte Straßen.NRW im Spätsommer 2021 ihren optimierten Plan zum Ausbau der Umgehungsstrecke der Bundesstraße eins (B1). Dabei berücksichtigten die Fachplaner Anregungen und Bedenken von Bürger*innen, ansässigen Unternehmen, der Stadt sowie den Naturschutzverbänden. Ende August hat die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift in Salzkotten an zwei Tagen coronakonform Präsenztermine angeboten. In diesen Veranstaltungen haben die Fachplaner den interessierten Bürger*innen die geplante Nordumgehung für Salzkotten detailliert erläutert.
Dokumente zum Download
Weitere Dokumente finden Sie auch unter „Umweltaspekte“ sowie komplett in „Medien & Downloads“.
- Infoveranstaltung 27.08.2021 (15,2 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Abbildung 1: Bezugsfall Verkehr (316,5 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Abbildung 2: Planfall Verkehr (322,6 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Übersichtslageplan Straße Wasser (5,7 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 1 - Wasser (1,8 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 2 - Wasser (1,5 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 3 - Wasser (2,0 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 4 - Wasser (2,8 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 5 - Wasser (4,1 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 6 - Wasser (1,7 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 7 - Wasser (2,7 MiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Lageplan Abschnitt 8 - Wasser (878,7 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Straßenquerschnitt 1+100 (201,5 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Straßenquerschnitt 3+300 (237,3 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
- Straßenquerschnitt 5+500 (290,4 KiB, PDF, nicht barrierefrei)
Antworten auf planungsrelevante Fragen
Die Trasse einer künftigen B1 Ortsumgehung von Salzkotten verläuft nach derzeitiger Planung auf der nördlichen Seite des Stadtzentrums von Salzkotten. Sie beginnt circa 220 Meter östlich des Knotens B1 („Salzkottener Straße“/“Geseker Straße“) mit der K55 („Sundern“/Wirtschaftsweg „Neue Landwehr“) und endet circa 950 Meter östlich der Einmündung der K3 „Scharmeder Straße“ in die B1 „Paderborner Straße“. Die Länge des Neubauabschnittes beträgt circa 6,2 Kilometer.
Die Bundesstraße B1 ist eine wesentliche Ost-West-Verbindung. Salzkotten liegt als Nadelöhr mittendrin. Die Verkehrsbelastung innerhalb der Stadt liegt bei mehr als 16.000 Fahrzeugen pro Tag. Eine Befreiung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr ist demnach – auch zur Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger im Innenstadtbereich – dringend erforderlich.
Bei der Aufstellung des Bedarfsplans werden die verkehrlichen, ökologischen, ökonomischen und sonstigen Wirkungen mit den jeweiligen Abhängigkeiten durchgeführt. Derzeit gibt es keine Alternativen.
Die B1 Ortsumgehung Salzkotten ist im gültigen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als vordringlich eingestuft. Der Bedarfsplan hält die Notwendigkeit der Baumaßnahme gesetzlich fest.
Derzeit werden die Unterlagen aufgestellt (Feststellungsentwurf), um das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold einzuleiten. Die Bezirksregierung überprüft im Anschluss die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Danach wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Ziel von Straßen.NRW ist es den Planfeststellungsbeschluss und damit das Baurecht zu erlangen.
Jeder kann während des Planfeststellungsverfahrens jederzeit Einwände und Bedenken erheben. Diese müssen zwingend schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Die Bedenken und Einwände können an die Stadt Salzkotten gerichtet sein oder an die Bezirksregierung Detmold. Die Unterlagen zur B 1 Ortsumgehung Salzkotten werden einen Monat zu jedermanns Einsicht im Rathaus ausgelegt. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung auf der Website der Bezirksregierung. Die Einwendungsfrist endet zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist.
Die Länge der Strecke, der Bau von vier Knotenpunkten und die Errichtung von acht Kreuzungsbauwerken machen die Maßnahme sehr umfangreich. Die Bauzeit kann jedoch erst ermittelt werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss da ist und das Baurecht besteht.
Der Innenstadtbereich von Salzkotten kann mit einer erheblichen, verkehrlichen Entlastung (circa 50 Prozent) rechnen. Zudem wird die Verkehrssicherheit enorm verbessert. Außerdem ergeben sich dadurch weitere Entwicklungsmöglichkeiten für den Innenstadtbereich.
Mehr als 16.000 Kraftfahrzeuge pro Tag fahren Stand 2015 durch Salzkotten. 2035 sollen es bis zu 20.000 Fahrzeuge pro Tag sein.
Mit dem Neubau der B1n Ortsumgehung Salzkotten wird wie bei jeder Neubaustrecke Verkehr angezogen. Allerdings führt die kommende Ortsumgehung auch zu einer Entlastung der Innenstadt von Salzkotten.
In der allgemeinen Rundverfügung Straßenbau 12/2020 ist festgelegt, dass bei der Neuplanung von Bundes- und Landesstraßen immer auch das Radwegenetz berücksichtigt werden muss. Für die Ortsumgehung B1 Salzkotten sind folgende Strecken für das Radwegenetz angegeben:
- zwischen L 636 Verner Straße und Franz-Kleine-Straße
- entlang der L 751
- entlang der K3
- Unterführung im Bereich Ewertstraße/Auf der Ewert