B1: Gesamtinstandsetzung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in Neuss
Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke, Teil der Bundesstraße B1 zwischen Düsseldorf und Neuss, wird von Straßen.NRW umfassend instandgesetzt. Die Brücke ist eine der wichtigsten Rheinquerungen der Region. Um ihre Verkehrstüchtigkeit bis zum Neubau zu gewährleisten, wird sie umfassend saniert. Das Ziel ist die Aufrechterhaltung des Verkehrs bis zur Umsetzung eines Ersatzneubaus. Die Ersatzneubauplanungen werden von der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) vorgenommen.
Hintergrund
Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke wird sowohl vom motorisierten Straßenverkehr als auch von der Straßenbahnlinie 709 der Rheinbahn genutzt. Zudem bietet die Brücke eine wichtige Verbindung für Radfahrende und ist somit ein integraler Bestandteil des regionalen Radwegnetzes, was zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität beiträgt. Täglich passieren ca. 50.000 Fahrzeuge die Brücke, darunter etwa 3.500 LKW.
Westlich schließt die Bundesstraße B1 an die Autobahn A57 an. Damit erfüllt sie eine wichtige Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs sowie zum Zentrum der Landeshauptstadt Düsseldorf und den Neuss-Düsseldorfer Häfen. Die Brücke ist für den Warenaustausch sowie die wirtschaftliche Vernetzung der Region von großer Bedeutung. Zusätzlich nutzen rund 100 Straßenbahnen täglich die Brücke.
Zusammenfassend stellt die Josef-Kardinal-Frings-Brücke eine zentrale Verkehrsverbindung zwischen Düsseldorf und Neuss dar. Ohne sie wären Umwege von mindestens zwölf Kilometern pro Fahrt notwendig. Zusätzlich müssten dafür weitere sanierungsbedürftige Brücken und stark belastete Straßen wie Autobahnen oder innerstädtische Routen genutzt werden. Damit ist die Josef-Kardinal-Frings-Brücke ein unverzichtbares Element der regionalen Verkehrsinfrastruktur, das den Wirtschaftsverkehr und die Mobilität in der Metropolregion Düsseldorf-Neuss entscheidend unterstützt. Aus diesen Gründen ist eine Instandsetzung der Brücke von hoher Bedeutung.
Maßnahmen im Detail
Die Gesamtinstandsetzungsmaßnahme gliedert sich in drei Bauabschnitte:
Erster Bauabschnitt (abgeschlossen):
Die Instandsetzung erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten, um den Verkehr möglichst durchgängig aufrechtzuerhalten. Wesentliche Arbeiten dabei sind:
- Erneuerung der Fahrbahn
- Erneuerung der Bauwerksabdichtung
- Instandsetzung der Entwässerungsabläufe
- Betoninstandsetzung der Fahrbahnplatten
- Sanierung der Übergangskonstruktionen
Zweiter Bauabschnitt (laufend, voraussichtlich bis Frühjahr 2026):
Alle Arbeiten der oberflächennahen Instandsetzung in Fahrtrichtung Neuss einschließlich Geh- und Radwegen werden umgesetzt. Dabei laufende und geplante Arbeiten sind:
- Erneuerung der Fahrbahn
- Erneuerung der Bauwerksabdichtung
- Instandsetzung der Entwässerungsabläufe
- Betoninstandsetzung der Fahrbahnplatten
- Sanierung der Übergangskonstruktionen
- Geländerinstandsetzung
- Lagerinstandsetzung
- Sanierung der Geh- und Radwege
Dritter Bauabschnitt (ab voraussichtlich 2026 für mehrere Jahre):
Nachdem alle oberflächennahen Arbeiten in den Bauabschnitten 1 und 2 abgeschlossen sind, liegt in der dritten Phase der Fokus auf der Instandsetzung der untenliegenden Bauteile der Brücke. Die dabei geplanten Maßnahmen sind:
- partielle Korrosionsschutzerneuerung
- Betoninstandsetzung (von unten)
- Sanierung der Entwässerungsleitungen
- Lagerinstandsetzung
Verkehrsführung
Während des ersten Bauabschnitts wurde der Verkehr halbseitig auf der ursprünglichen Fahrtrichtung Neuss mit je einem Fahrstreifen pro Richtung geführt. Die dafür notwendigen Überquerungen des Bahnkörpers wurden mithilfe von Lichtsignalanlagen (Ampeln) geregelt.
In der aktuell laufenden zweiten Bauphase wird der bauzeitliche Verkehr gespiegelt zur ersten Phase geführt. Derzeit ist je ein Fahrstreifen pro Richtung auf der ursprünglichen Fahrtrichtung Düsseldorf eingerichtet.
In der dritten und letzten Bauphase wird größtenteils unter Brücke gearbeitet, deswegen gibt es keine dauerhafte bauzeitlich eingeschränkte Verkehrsführung. Allerdings kann es zu temporären Einschränkungen wie zum Beispiel Wochenend- oder Geh- und Radwegsperrungen kommen.
Bis zum Ersatzneubau in zehn bis 15 Jahren, ist die Ablastung auf 7,5 Tonnen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Brücke unverzichtbar.
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